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   EuG, 21.03.1997 - T-41/97 R   

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https://dejure.org/1997,3427
EuG, 21.03.1997 - T-41/97 R (https://dejure.org/1997,3427)
EuG, Entscheidung vom 21.03.1997 - T-41/97 R (https://dejure.org/1997,3427)
EuG, Entscheidung vom 21. März 1997 - T-41/97 R (https://dejure.org/1997,3427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Antillean Rice Mills NV gegen Rat der Europäischen Union.

    EG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Begrenzte Geltungsdauer der angefochtenen Handlung

  • EU-Kommission

    Antillean Rice Mills NV gegen Rat der Europäischen Union.

    Regelung über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete - Schutzmaßnahme - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit.

  • Judicialis

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Begrenzte Geltungsdauer der angefochtenen Handlung; (EG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, II-447
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

    Die Antillean Rice Mills NV (im Folgenden: Klägerin) beantragte mit Klageschrift, die am 27. Februar 1997 bei der Kanzlei des Gerichts einging und unter der Nummer T-41/97 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde, gemäß Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG) die Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 304/97 des Rates vom 17. Februar 1997 zur Einführung von Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr von Reis mit Ursprung in den überseeischen Ländern und Gebieten (ABl. L 51, S. 1).

    Da sowohl die Rechtssache T-41/97 als auch die Rechtssache C-110/97 die Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 304/97 zum Gegenstand haben, erklärte sich das Gericht mit Beschluss vom 16. November 1998 gemäß Artikel 47 Absatz 3 der EG-Satzung des Gerichtshofes und Artikel 80 der Verfahrensordnung des Gerichts in der Rechtssache T-41/97 für nicht zuständig, damit der Gerichtshof über diese Frage entscheidet.

    Wie das Gericht bereits in seinem Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R (Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 49) entschieden und wie die Kommission in ihren Schlussanträgen in Erinnerung gerufenhat, exportierte die Klägerin in den ersten drei Monaten des Jahres 1997 ungefähr 12 000 Tonnen Reis in die Gemeinschaft.

  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Im Rahmen dieser Prüfung ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, ob die Nichtigerklärung des streitigen Rechtsaktes im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug des streitigen Rechtsaktes entstünde, und ob - umgekehrt - die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsaktes dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15; Beschluß vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 89, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 42).
  • EuG, 29.07.2011 - T-302/11

    HeidelbergCement / Kommission

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der geltend gemachte Schaden die Existenz des Antragstellers bedroht oder wenn sich der Schaden selbst bei seinem Eintritt nicht beziffern lässt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997, Antillean Rice Mills/Rat, T-41/97 R, Slg. 1997, II-447, Randnr. 47, sowie vom 3. Dezember 2002, Neue Erba Lautex/Kommission, T-181/02, Slg. 2002, II-5081, Randnr. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD, 17.12.2008 - F-80/08

    Wenig / Kommission

    Gericht erster Instanz: 21. März 1997, Antillean Rice Mills/Rat, T-41/97 R, Slg. 1997, II-447, Randnr. 19; 9. August 2001, De Nicola/EIB, T-120/01 R, Slg. ÖD 2001, I-A-171 und II-783, Randnrn.

    Gericht erster Instanz: Antillean Rice Mills/Rat, Randnrn.

  • EuG, 17.09.1997 - T-26/97

    Antillean Rice Mills / Kommission

    Diese Klage ist unter der Nummer T-41/97 in das Register eingetragen worden.

    Im übrigen hat die Klägerin diesen Klagegrund im Rahmen ihrer Klage in der Rechtssache T-41/97 nicht geltend gemacht.

  • EuG, 02.05.2000 - T-17/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ERLÄSST EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN IN

    Im Rahmen dieserPrüfung ist festzustellen, ob die etwaige Nichtigerklärung des streitigen Beschlusses im Hauptsacheverfahren die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch seinen sofortigen Vollzug entstehen würde, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsakts ein Hindernis für dessen volle Wirksamkeit wäre, falls die Klage abgewiesen wird (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15, und des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 42).
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Im Rahmen dieser Prüfung ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu prüfen, ob die Nichtigerklärung des streitigen Rechtsaktes im Verfahren zur Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug des streitigen Rechtsaktes entstünde, und ob - umgekehrt - die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsaktes dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15; Beschluß vom 12. Juli 1996 in derRechtssache Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 89, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 42).
  • EuG, 28.06.2000 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    Im Rahmen dieser Prüfung hat der Richter der einstweiligen Anordnung festzustellen, ob die Nichtigerklärung des streitigen Rechtsakts im Hauptsacheverfahren eine Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug dieses Rechtsakts entstanden wäre, und ob umgekehrt die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsakts dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15, Beschluß des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-3903, Randnr. 89, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 42).
  • EuG, 31.10.2000 - T-83/00

    Schuck / Kommission

    Im Rahmen dieser Prüfung hat der Richter der einstweiligen Anordnung festzustellen, ob die Nichtigerklärung des streitigen Rechtsakts im Hauptsacheverfahren eine Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug dieses Rechtsakts entstanden wäre, und ob umgekehrt die Aussetzung des Vollzugs dieses Rechtsakts dessen volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15, des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-3903, Randnr. 89, und des Präsidenten desGerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 42).
  • EuG, 20.09.2005 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Verfahren des vorläufigen

    Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch ein Schaden, der bei seinem Eintritt nicht beziffert werden könnte, als nicht wieder gutzumachen angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. Mai 1990 in den Rechtssachen C-51/90 R und C-59/90 R, Comos Tank u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2167, Randnr. 31; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 47, und vom 7. Juli 1998 in der Rechtssache T-65/98 R, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 1998, II-2641, Randnr. 65).
  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

  • EuG, 21.06.2011 - T-209/11

    MB System / Kommission

  • EuG, 18.03.2011 - T-457/09

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission - Vorläufiger

  • EuG, 20.07.2006 - T-114/06

    Globe / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

  • EuG, 31.10.2000 - T-85/00

    Roussel und Roussel Iberica / Kommission

  • EuG, 26.01.2001 - T-353/00

    Le Pen / Parlament

  • EuG, 19.10.2000 - T-141/00

    Trenker / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-132/00

    Gerot Pharmazeutika / Kommission

  • EuG, 15.09.2011 - T-381/11

    Eurofer / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Kostenlose Zuteilung

  • EuG, 29.07.2011 - T-293/11

    Holcim (Deutschland) und Holcim / Kommission

  • EuG, 15.09.2011 - T-379/11

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 15.07.1997 - T-179/97

    Nederlandse Antillen / Rat

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