Rechtsprechung
BGH, 14.06.2018 - StB 13/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 94 StPO
Beschlagnahme (potenzielle Bedeutung von Gegenständen als Beweismittel; Verwendung zu Untersuchungszwecken; ex-ante-Prognose) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 129b Abs 1 Nr 1 StGB, § 94 Abs 1 StPO, § 94 Abs 2 StPO
Ermittlungsverfahren wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung: Beschlagnahme weiterer Beweisgegenstände und deren Beweiswert neben einer geständigen Einlassung des Beschuldigten - IWW
- Wolters Kluwer
Bezug beschlagnahmter und eingezogener Gegenstände zum Tatvorwurf
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 94
Bezug beschlagnahmter und eingezogener Gegenstände zum Tatvorwurf - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 09.05.2018 - 6 BGs 23/18
- BGH, 14.06.2018 - StB 13/18
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 11.01.2024 - StB 75/23
Voraussetzungen für eine richterliche Beschlagnahme gemäß §§ 94, 98 StPO
Ein Gegenstand hat dann potenzielle Bedeutung als Beweismittel, wenn die nicht fernliegende Möglichkeit besteht, ihn im Verfahren zu Untersuchungszwecken in irgendeiner Weise zu verwenden (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - StB 13/18, StV 2021, 558 Rn. 6). - BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
Keine diplomatische Immunität bei privatem Urlaub in einem Drittstaat (Durchreise …
Die Gegenstände, auf die sich die vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs getroffene Anordnung (§ 98 Abs. 1 StPO) bezieht, haben überdies potenzielle Bedeutung als Beweismittel im Sinne des § 94 Abs. 1 StPO, weil die nicht fernliegende Möglichkeit besteht, sie im Verfahren zu Untersuchungszwecken in irgendeiner Weise zu verwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - StB 13/18, juris Rn. 6;… LR/Menges, StPO, 26. Aufl., § 94 Rn. 30 mwN). - BGH, 23.06.2020 - StB 17/20
Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung
Es besteht die nicht fernliegende Möglichkeit (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - StB 13/18, juris Rn. 6 mwN), dass das beschlagnahmte Bargeld als Beweismittel, auch als Spurenträger, für die Untersuchung von Bedeutung ist (§ 94 Abs. 1 StPO). - BGH, 05.10.2018 - StB 44/18 Die Gegenstände, auf die sich die vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs getroffene Anordnung (§ 98 Abs. 1 StPO) bezieht, haben überdies potenzielle Bedeutung als Beweismittel im Sinne des § 94 Abs. 1 StPO, weil die nicht fernliegende Möglichkeit besteht, sie im Verfahren zu Untersuchungszwecken in irgendeiner Weise zu verwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - StB 13/18, juris Rn. 6;… LR/Menges, StPO, 26. Aufl., § 94 Rn. 30 mwN).
- BGH, Ermittlungsrichter, 19.08.2020 - 6 BGs 95/20
Vorermittlungsverfahren (fehlende Statthaftigkeit richterlicher …
Vor diesem Hintergrund kann hier dahin stehen, ob - was sich eingedenk der wegen Mitgliedschaft in den "Volksverteidigungseinheiten - YPG' gegen die Beschuldigten P. und G. ( ; vgl. hierzu ferner BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - StB 13/18) bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren und mit Blick auf den Hinweis auf "zureichende Tatsachen' in der Antragsschrift aufdrängt - sich das hier als ARP-Vorgang geführte Verfahren bereits als Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitglieder der "Volksverteidigungseinheiten' und damit als BJs-Vorgang erweisen muss.