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   OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80   

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OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80 (https://dejure.org/1981,1875)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80 (https://dejure.org/1981,1875)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Februar 1981 - 3 Ss (23) 953/80 (https://dejure.org/1981,1875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Gesamtumsatzes bei Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte; Wertung eines teilweisen Schweigens zu Ungunsten des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1223 (Ls.)
  • MDR 1981, 691
  • NStZ 1981, 272
  • StV 1981, 172
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 10.07.1974 - 4 Ss 287/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80
    Nach ganz einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur darf das Schweigen eines Angeklagten nicht zu dessen Ungunsten gewertet werden (BGH bei Dallinger in MDR 1971, 18; OLG Hamm in NJW 1974, 1880/1881 mit umfassenden Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Auflage, Rdnr. 83 zu § 261 mit weiteren Nachweisen).

    Liegt jedoch ein unterschiedliches Verhalten des Angeklagten in mehreren Verfahrensabschnitten vor, darf sein Vorbringen nicht deshalb für unglaubhaft erachtet und damit auf seine Schuld geschlossen werden, weil er in einem früheren Verfahrensabschnitt - sei es im Ermittlungsverfahren, sei es in der Hauptverhandlung erster Instanz - geschwiegen hatte (BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; BGH in GA 1969, 307; OLG Hamm in JMinBl NRW 1968, 154 und in NJW 1974, 1880, 1881; Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1980 - 3 Ss (13) 102/80 - und vom 14. Januar 1981 - 3 Ss (12) 938/80; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, a.a.O., Rdnr. 84 und Meyer, ebenda, Rdnr. 32 zu § 136 StPO mit zahlreichen weiteren Nachweisen; für den umgekehrten Fall früherer Aussagebereitschaft und späterer Verweigerung in der Hauptverhandlung vgl. BGH bei Dallinger in MDR 1971, 18 (b) und OLG Hamm in NJW 1974, 1880).

  • BGH, 12.05.1970 - 5 StR 194/70

    Beweisantrag - Zurücknahme eines Antrags - Erklärung des Prozeßbeteiligten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80
    Nach ganz einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur darf das Schweigen eines Angeklagten nicht zu dessen Ungunsten gewertet werden (BGH bei Dallinger in MDR 1971, 18; OLG Hamm in NJW 1974, 1880/1881 mit umfassenden Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 23. Auflage, Rdnr. 83 zu § 261 mit weiteren Nachweisen).

    Liegt jedoch ein unterschiedliches Verhalten des Angeklagten in mehreren Verfahrensabschnitten vor, darf sein Vorbringen nicht deshalb für unglaubhaft erachtet und damit auf seine Schuld geschlossen werden, weil er in einem früheren Verfahrensabschnitt - sei es im Ermittlungsverfahren, sei es in der Hauptverhandlung erster Instanz - geschwiegen hatte (BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; BGH in GA 1969, 307; OLG Hamm in JMinBl NRW 1968, 154 und in NJW 1974, 1880, 1881; Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1980 - 3 Ss (13) 102/80 - und vom 14. Januar 1981 - 3 Ss (12) 938/80; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, a.a.O., Rdnr. 84 und Meyer, ebenda, Rdnr. 32 zu § 136 StPO mit zahlreichen weiteren Nachweisen; für den umgekehrten Fall früherer Aussagebereitschaft und späterer Verweigerung in der Hauptverhandlung vgl. BGH bei Dallinger in MDR 1971, 18 (b) und OLG Hamm in NJW 1974, 1880).

  • BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80
    Zwar gilt dies dann nicht, wenn der Angeklagte nur teilweise schweigt, im übrigen aber Angaben macht (BGHSt 20, 298; Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, a.a.O., Rdnr. 86).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73

    Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80
    Entgegen der Meinung des Revisionsführers ist bei Annahme einer fortgesetzten Handlung im Falle der Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte nicht auf die abgegebenen Einzelmengen, sondern auf den Gesamtumsatz abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 , das unter Nr. 2 b das Gegenteil des ihm vom Beweisführer beigelegten Inhalts ausführt, und Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 592/78 ; Senatsurteil vom 22. Oktober 1979 - 3 Ss (23) 620/79).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65

    Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80
    Liegt jedoch ein unterschiedliches Verhalten des Angeklagten in mehreren Verfahrensabschnitten vor, darf sein Vorbringen nicht deshalb für unglaubhaft erachtet und damit auf seine Schuld geschlossen werden, weil er in einem früheren Verfahrensabschnitt - sei es im Ermittlungsverfahren, sei es in der Hauptverhandlung erster Instanz - geschwiegen hatte (BGHSt 20, 281 [BGH 26.10.1965 - 5 StR 515/65]; BGH in GA 1969, 307; OLG Hamm in JMinBl NRW 1968, 154 und in NJW 1974, 1880, 1881; Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 1980 - 3 Ss (13) 102/80 - und vom 14. Januar 1981 - 3 Ss (12) 938/80; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, a.a.O., Rdnr. 84 und Meyer, ebenda, Rdnr. 32 zu § 136 StPO mit zahlreichen weiteren Nachweisen; für den umgekehrten Fall früherer Aussagebereitschaft und späterer Verweigerung in der Hauptverhandlung vgl. BGH bei Dallinger in MDR 1971, 18 (b) und OLG Hamm in NJW 1974, 1880).
  • BGH, 22.10.1980 - 2 StR 612/80

    Keine nachteilige Wertung gegenüber dem Angeklagten aufgrund berechtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80
    Der Rechtsfehler ist auf die Sachrüge hin zu beachten (BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 2 StR 612/80 ; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1981, a.a.O.).
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 592/78

    Unterscheidung zwischen Erwerb und Besitz nicht geringer Mengen Betäubungsmittel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80
    Entgegen der Meinung des Revisionsführers ist bei Annahme einer fortgesetzten Handlung im Falle der Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte nicht auf die abgegebenen Einzelmengen, sondern auf den Gesamtumsatz abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 , das unter Nr. 2 b das Gegenteil des ihm vom Beweisführer beigelegten Inhalts ausführt, und Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 592/78 ; Senatsurteil vom 22. Oktober 1979 - 3 Ss (23) 620/79).
  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80
    Da der Angeklagte im Falle Nr. 111 3 der Urteilsgründe Heroin auch zum Eigenverbrauch erworben und besessen hat (vgl. zum "Erwerb" Joachimski, Betäubungsmittelrecht, 2. Auflage, Anm. 13 zu § 3 BtMG ), steht unerlaubtes Handeltreiben in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb (Schmidt in MDR 1978, 5, 6 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 10.03.1980 - 3 StR 56/80

    Abgabe Geringer Mengen Heroin als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80
    Entgegen dem Vorbringen der Revision hat der Tatrichter im Falle Nr. 111 3 der Urteilsgründe festgestellt, daß es sich auch bei den in ... erworbenen Betäubungsmitteln um eine Menge von vier Gramm eines 40 % Heroin enthaltenden Gesmischs gehandelt hat (UA S. 7 und S. 12); derartige Mengen sind "nicht geringe Mengen" im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BtMG (OLG Frankfurt in NJW 1979, 1260; vom Bundesgerichtshof im Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80 - ausdrücklich in Bezug genommen).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (NStZ 1981, 272) hat in einem vergleichbaren Fall die Verwertbarkeit der Auskunftsverweigerung verneint.
  • LG Mannheim, 15.09.2020 - 7 Qs 20/20

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, vage Verdachtsgründe, Geltendmachung des

    Zudem widerspräche dies dem Grundsatz, dass das Schweigen eines Angeklagten auch in einem früheren Verfahrensabschnitt - nicht zu dessen Ungunsten verwertet werden darf (vergleiche Bertheau/Ignor in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2017, § 55, Rn. 28; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80; beides zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 27.06.2011 - 1 SsRs 90/11

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren: Nichtbehandlung eines Beweisantrages

    Im Übrigen kann ein Urteil selbst dann auf dem durch Nichtverbescheidung eines Beweisantrages gegebenen Verfahrensverstoß beruhen, wenn der Beweisantrag nach Sachlage mit einer rechtsfehlerfreien Begründung hätte abgelehnt werden können, der Antragsteller aber durch die unterbliebene Mitteilung der Ablehnungsgründe in seiner Prozessführung behindert worden ist (vgl. OLG Frankfurt StV 1981, 172).
  • KG, 03.03.2009 - 1 Ss 524/08
    Denn ein Austausch von Ablehnungsgründen durch das Revisionsgericht bzw. deren Nachbesserung etwa in den Gründen des angefochtenen Urteils ist grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH MStZ 1991, 286; OLG Frankfurt StV 1981, 172 [OLG Stuttgart 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80]; OLG Düsseldorf, a.a.O.; Eisenberg, a.a.O. Rdnr. 323; Meyer-Goßner, a.a.O., § 244 Rdnr. 86; Gollwitzer a.a.O.).
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