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   BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81   

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https://dejure.org/1982,493
BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81 (https://dejure.org/1982,493)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1982 - 1 StR 249/81 (https://dejure.org/1982,493)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81 (https://dejure.org/1982,493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines Ergänzungsschöffen aus der Hilfsschöffenliste - Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung bei Abhaltung verschiedener Sitzungen einer Verhandlungssache in unterschiedlichen Gebäuden - Beweiswert der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 476
  • StV 1982, 507
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
    Damit wurde ein etwaiger Verfahrensverstoß geheilt (BGH NJW 1981, 1568).
  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 613/76

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
    Die vertretbare Beantwortung einer vom Gesetz nicht geregelten, die Heranziehung von Schöffen betreffenden Zweifelsfrage verstößt aber weder gegen den Grundsatz der Mitwirkung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 16 Satz 2 GVG), noch führt sie zu einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts im Sinne von § 338 Nr. 1 StPO (BGHSt 27, 105, 107 [BGH 26.01.1977 - 2 StR 613/76]; BGH GA 1976, 142; a.A. BGH JR 1978, 210, 211 in einem obiter dictum).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
    Die Revision kann (und will) nur behaupten, daß bei einer Durchsicht der nicht bei den Gerichtsakten befindlichen Geschäftsunterlagen möglicherweise weiteres Entlastungsmaterial aufgefunden worden wäre (vgl. dazu BGHSt 30, 131 [BGH 26.05.1981 - 1 StR 48/81]).
  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bestimmtheit des Tatbestandes bestehen nicht (BVerfGE 48, 48 [BVerfG 15.03.1978 - 2 BvR 927/76] = NJW 1978, 1423 [BVerfG 15.03.1978 - 2 BvR 927/76]).
  • BGH, 20.02.1976 - 2 StR 601/75

    Voraussetzungen für die Hemmung des Ablaufs der Verjährung - Verhängung einer

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
    Ob allein diese Erwägung genügt, mag dahinstehen (vgl. Art. 8 Abs. 1, 8 StVÄG 1979; BGHSt 26, 288, 289) [BGH 20.02.1976 - 2 StR 601/75].
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beweisantrag nur aus einem der in § 244 Abs. 3 StPO genannten Gründe hätte abgelehnt werden dürfen (so BGH, Beschl. vom 11.9.1981 - 2 StR 519/81 bei Holtz MDR 1982, 104 = NStZ 1981, 487); hiergegen könnte sprechen, daß das Beweismittel ausgeschöpft war und daß der Beweiswert der Aussage nicht von der verfahrensrechtlichen Stellung der Auskunftsperson abhängig ist (BGHSt 18, 238, 241 = MDR 1963, 514).
  • BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80

    Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel -

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
    Diese Gegebenheiten können deshalb schon aus tatsächlichen Gründen nicht mit den Fällen verglichen werden, in denen die Hauptverhandlung teilweise außerhalb des Gerichtsgebäudes stattgefunden hat (dazu BGH NStZ 1981, 311; Thym NStZ 1981, 293).
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
    Zwar trifft zu, daß das Urteil innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO von allen Berufsrichtern unterschrieben sein muß und daß eine fehlende Unterschrift nach Ablauf dieser Frist nicht mehr nachgeholt werden kann (BGHSt 28, 194, 196; BGH bei Holtz MDR 1978, 988).
  • BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80

    Zur Beihilfe zum vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
    Es genügt vielmehr, daß jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, und daß der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGH, Urt. vom 10.6.1975 - 1 StR 184/75; Beschl, vom 26.6.1980 - 4 StR 129/80).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Auszug aus BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
    Eine Klärung brachte erst die Senatsentscheidung vom 3. Juli 1979 - 1 StR 137/79 (MDR 1979, 952), der der Gesetzgeber dann nicht gefolgt ist.
  • BGH, 02.04.1981 - III ZB 1/81

    Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen

  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit wegen

  • BGH, 01.08.1978 - 5 StR 418/78

    Voraussetzungen der Zurückweiung eines Beweismittels aufgrund völliger

  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81

    Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Vernehmung als

  • BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 612/75

    Strafbarkeit wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit

  • BGH, 10.06.1975 - 1 StR 184/75

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Diebstahls, Unterschlagung und Fahrens ohne

  • OLG Stuttgart, 20.01.1976 - 8 W 6/76

    Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einem abgeschlossenen Vergleich;

  • BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Betrugs - Anforderungen an

  • BayObLG, 30.03.1967 - RReg. 4b St 65/66

    Unterzeichnung der Urteilsgründe

  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 580/74

    Strafbarkeit wegen Notzucht - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 41/75

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 31.05.1979 - 4 StR 182/79

    Revisionsrechtlicher Prüfungsumfang bei Ermessensentscheidungen des Tatrichters,

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Damit unterliegt seine Verfahrensrüge sowohl auf fachgerichtlicher als auch auf verfassungsgerichtlicher Ebene nur noch der beschränkten Nachprüfung, ob die Entbindung vom Amt des Hauptschöffen auf Willkür beruht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81 -, NStZ 1982, S. 476; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Februar 1981 - 3 Ss 302/80 -, NStZ 1981, S. 272).
  • BGH, 10.12.2008 - 1 StR 322/08

    Urteil gegen Geschäftsführer der Film- und Entertainment VIP 3 Medienfonds GmbH &

    Die demnach vertretbare Beantwortung einer vom Gesetz nicht geregelten Zweifelsfrage verstößt aber weder gegen den in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG niedergelegten Grundsatz der Mitwirkung des gesetzlichen Richters, noch wird dadurch eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts i.S.v. § 338 Nr. 1 StPO herbeigeführt (BVerfGE 29, 45, 48; BGH NStZ 1982, 476, 477 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Schon eine nur vertretbare Beantwortung einer Zweifelsfrage zur zutreffenden Gerichtsbesetzung verstößt aber weder gegen den sich aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Anspruch auf Mitwirkung des gesetzlichen Richters, noch wird dadurch eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts i.S.v. § 338 Nr. 1 StPO herbeigeführt (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; BGH, Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476, 477 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1982 - 5 StR 688/81   

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https://dejure.org/1982,1923
BGH, 16.02.1982 - 5 StR 688/81 (https://dejure.org/1982,1923)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1982 - 5 StR 688/81 (https://dejure.org/1982,1923)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1982 - 5 StR 688/81 (https://dejure.org/1982,1923)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugenbeweis - Unerreichbarkeit eines Zeugen - Beweisantrag - Ablehnung des Beweisantrags - Aufklärungspflicht - Vergebliche Bemühungen - Beibringungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 212
  • StV 1982, 507
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß im allgemeinen ein solcher Hinweis erteilt worden sein, wenn ein in einem Beweisantrag benannter Zeuge, der zur Hauptverhandlung nicht erschienen ist, als unerreichbar im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO soll angesehen werden dürfen (u.a. NJW 1979, 1788; NStZ 1982, 171 = MDR 1982, 338; NStZ 1982, 212; Strafverteidiger 1982, 207, 208; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 630; Herdegen in KK § 244 Rdn 92; Kleinknecht/Meyer, StPO 36. Aufl. § 244 Rdn 63).
  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22

    BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels:

    Mit der mehr als fünfmonatigen ergebnislosen internationalen Fahndung - wegen grenzüberschreitender Betäubungskriminalität im "dreistelligen Kilogrammbereich" - war das effektivste Mittel, einer sich vor den Ermittlungsbehörden verborgen haltenden Person habhaft zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1961 - 5 StR 12/61, ROW 1961, 252, 253), über einen hinreichend aussagekräftigen Zeitraum (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1982 - 5 StR 688/81, NStZ 1982, 212) ausgeschöpft (vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 19. März 1975 - 3 StR 5/75, MDR 1975, 726; RG, Urteil vom 25. Januar 1932 - 2 D 28/32, JW 1932, 1224, 1225; OLG München, NStZ-RR 2007, 50, 51).

    Vor diesem Hintergrund waren in der Beschlussbegründung auch weitere Erwägungen, etwa zu rechtshilferechtlichen Fragen oder zu einem sicheren Geleit (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1982 - 5 StR 688/81, NStZ 1982, 212), entbehrlich.

  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 15/85

    Unerreichbarkeit eines im Ausland zu ladenden Zeugen; Weigerung des Erscheinens

    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unerreichbar wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. zuletzt: BGH NStZ 1982, 78; 1982, 212; 1983, 180; 1983, 422; BGH StrVert 1984, 60; BGH wistra 1984, 77).

    Zu diesen Bemühungen gehört, wenn der Zeuge nach Namen und Anschrift bekannt ist, in der Regel seine förmliche Ladung; ein im Ausland wohnhafter Zeuge, der vor dem deutschen Gericht erscheinen soll, ist zugleich auf das ihm nach Rechtshilferecht zustehende freie Geleit hinzuweisen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 32, 68, 73 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 136/83]/74; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; 1983, 528; BGH NStZ 1982, 212; 1984, 375; BGH StrVert 1982, 57; 1982, 207; 1983, 7; 1984, 60; 1984, 408; BGH wistra 1984, 77).

  • BGH, 21.02.1985 - 1 StR 13/85
    Ein Zeuge ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unerreichbar wenn der Tatrichter unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit von dem Gericht als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. zuletzt: BGH NStZ 1982, 78; 1982, 212; 1983, 180; 1983, 422; BGH StrVert 1984, 60; BGH wistra 1984, 77).

    Zu diesen Bemühungen gehört, wenn der Zeuge nach Namen und Anschrift bekannt ist, in der Regel seine förmliche Ladung; ein im Ausland wohnhafter Zeuge, der vor dem deutschen Gericht erscheinen soll, ist zugleich auf das ihm nach Rechtshilferecht zustehende freie Geleit hinzuweisen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 32, 68, 73/74; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; 1983, 528; BGH NStZ 1982, 212 [BGH 16.02.1982 - 5 StR 688/81]; 1984, 375; BGH StrVert 1982, 57; 1982, 207; 1983, 7; 1984, 60; 1984, 408; BGH wistra 1984, 77).

  • BGH, 04.04.1984 - 2 StR 767/83

    Begriff der Verschleppungsabsicht; Berechnung der Zahl der Verhandlungstage

    Ihre Würdigung ist unter den hier vorliegenden Umständen rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ 1982, 212; BGH, Urteile vom 7. September 1977 - 1 StR 443/77 - und vom 5. April 1978 - 2 StR 468/77).
  • BGH, 20.10.1983 - 4 StR 499/83

    Unterzeichnung von Wechseln und Schecks zwecks Eigenverwendung - Unerreichbarkeit

    Die förmliche Ladung ist zwar keine selbständige Voraussetzung für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (BGH NStZ 1982, 212).
  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 623/83

    Auseinandersetzung des Gerichts mit allen festgestellten Umständen im Rahmen der

    Die neu entscheidende Strafkammer wird ohnehin mit Rücksicht auf die Schwere des Tatvorwurfs und die Bedeutung des Beweismittels den Versuch unternehmen müssen, sich Aufklärung darüber zu verschaffen, aus welchem Ort der Türkei dieser Zeuge gekommen und ob er dorthin zurückgekehrt ist, um ihn gegebenenfalls unter Hinweis auf den Schutz des Art. 12 EuRHÜ zur Hauptverhandlung zu laden (vgl. BGH, NStZ 1982, 171; 1982, 212; BGH, Urteile vom 23. Juni 1981 - 5 StR 164/81 - und 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81 - sowie Beschluß vom 24. September 1982 - 2 StR 528/82).
  • BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83

    Ablehnung eines Beweisantrags bei Unerreichbarkeit des Beweismittels -

    Die förmliche Ladung ist zwar keine selbständige Voraussetzung für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (BGH NStZ 1982, 212).
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