Rechtsprechung
BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Frage der "Bereicherung durch die Tat" i.S. des § 41 StGB
- rechtsportal.de
StGB (1975) § 41
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil - Zusätzliche Geldstrafe - Freiheitsstrafe - Mildernde Berücksichtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 41
Papierfundstellen
- BGHSt 32, 60
- NJW 1984, 2170
- MDR 1983, 1035
- NStZ 1984, 19 (Ls.)
- StV 1983, 501 (Ls.)
- JR 1984, 210
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76
Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83
Da die Strafkammer auch die übrigen Voraussetzungen des § 41 StGB ohne Rechtsverstoß bejaht hat, hatte sie unter Beachtung der allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkte (BGHSt 26, 325, 327) zu entscheiden, ob sie von der Möglichkeit, neben einer Freiheitsstrafe noch zusätzlich Geldstrafe zu verhängen, Gebrauch machen wollte.a) Die Strafkammer hat die Anwendung des § 41 StGB unter Beachtung des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (BGHSt 26, 325, 330) in erster Linie mit dem bei der Tat offenbarten übersteigerten Gewinnstreben des Angeklagten und seinen auch jetzt noch guten wirtschaftlichen Verhältnissen begründet.
- BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in …
Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83
Die Strafkammer hat innerhalb des Spielraums, der ihr bei der Findung der schuldangemessenen Strafe eingeräumt ist, mit Recht die Wirkungen, die von den Sanktionen auf das künftige Leben des Angeklagten in der Gesellschaft, insbesondere auf seine berufliche Existenz, zu erwarten sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB ), maßgeblich berücksichtigt, ohne unvertretbar milde Strafen zu verhängen (vergleiche BGH NJW 1978, 174). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83
Erst wenn sich ergibt, daß sie innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 StGB oder § 56 Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (BGHSt 29, 319, 321 mit zust. Anmerkung Bruns JR 1981, 335 ff.). - Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83
Auf die Bereicherungsabsicht werde deswegen abgestellt, wie die Beschränkung des § 41 StGB auf die Gewinnsuchtsfälle zu eng erscheine (BT-Drucksache V/4095 S 21/22). - BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher …
Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83
Denn § 370 AO 1977 ist nicht milder als diese Vorschrift, so daß nach § 2 Abs. 1 - 3 StGB das Recht der Tatzeit gilt (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77).
- BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
a) Der Tatrichter hat zunächst die schuldangemessene Strafe zu finden; erst wenn sich ergibt, dass die der Schuld entsprechende Strafe innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65). - BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03
Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben
Der Tatrichter hat zunächst die schuldangemessene Strafe zu finden; erst wenn sich ergibt, daß die der Schuld entsprechende Strafe innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (BGHSt 29, 319, 321; 32, 60, 65;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; BGH NStZ 2001, 311;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 815;… Häger in LK 11. Aufl. vor § 38 Rdn. 38). - BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15
Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem …
Aufgrund ihres Ausnahmecharakters (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65 und vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 330 sowie Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15) muss zwar die Entscheidung für die Kumulation von Geldstrafe und Freiheitsstrafe näher begründet werden, nicht aber die Nichtanwendung der Vorschrift des § 41 StGB.
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16
BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf
Die Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe nach § 41 StGB setzt voraus, dass sich der Angeklagte "durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht' hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 66). - BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20
Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags …
Zwar soll durch die zusätzliche Geldstrafe "in geeigneten Fällen ... auch ermöglicht (werden), die Freiheitsstrafe niedriger zu halten" (vgl. BT-Drucks. IV/650 S. 172;… SSW-StGB/Claus, 5. Aufl., § 41 Rn. 16; BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 67). - BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die …
Die Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe darf dabei allerdings nicht allein deshalb vorgenommen werden, um die an sich gebotene höhere Freiheitsstrafe auf ein Maß herabsetzen zu können, das die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung ermöglicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, wistra 2005, 137 f.; vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, NJW 1985, 1719 und vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65).Angesichts ihres Ausnahmecharakters (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65 und vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 330 …sowie Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15, BGHR StGB § 41 Bereicherung 2) muss zwar die Nichtanwendung der Vorschrift des § 41 StGB regelmäßig nicht näher begründet werden, wohl aber die Kumulation von Geldstrafe und Freiheitsstrafe (BGH…, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15 Rn. 30, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 5).
Sodann hat in einem zweiten Schritt die wechselseitige Gewichtung der als Freiheitsstrafe bzw. als Geldstrafe zu verhängenden Teile des schuldangemessenen Strafmaßes nach den Grundsätzen des § 46 StGB zu erfolgen (…vgl. MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 41 Rn. 37; vgl. auch BGH aaO, BGHSt 32, 60, 67).
Die zusätzliche Geldstrafe muss deshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe strafmildernd berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 66 …sowie Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15 Rn. 7, BGHR StGB § 41 Bereicherung 2); § 41 StGB erlaubt keine Zusatzstrafe (BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 4).
- BGH, 26.11.2015 - 1 StR 389/15
Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe (Voraussetzungen: …
Diese Argumentation zur Ablehnung der Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe, die im Übrigen nach der Vorschrift des § 41 StGB Ausnahmecharakter hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65 und vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 330;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 41 Rn. 1;… Radtke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 41 Rn. 32), hält rechtlicher Überprüfung nicht stand.Ein Bedürfnis für die Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe wurde insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht gesehen, weil vermögende Täter häufig gerade gegenüber Geldstrafen besonders empfindlich seien (BT-Drucks. V/4095 S. 21 f.; siehe dazu auch BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 62).
Die zusätzliche Geldstrafe muss deshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe strafmildernd berücksichtigt werden (siehe nur BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 66).
- BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
Denn die auf Täuschung angelegten falschen Angaben der Angeklagten gegenüber dem Finanzamt, durch die sie den wahren Sachverhalt verschleierten, schließen es aus, ihr Verhalten lediglich als für sich straffreien Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu werten (vgl. BFH wistra 1983, 202; BGH NStZ 1982, 206; BGHSt 32, 60, 64 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 89/83];… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 105;… Klein/Orlopp AO 3. Aufl. § 42 Anm. 6). - BGH, 08.02.1995 - 5 StR 663/94
Vermögensstrafe I
b) Ob neben einer Freiheitsstrafe eine Vermögensstrafe verhängt werden kann oder darf, richtet sich, wie stets, wenn das Gesetz mehrere Strafarten alternativ oder kumulativ zur Verfügung stellt, nach allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkten (BGHSt 32, 60, 65 zur kumulativen Geldstrafe nach § 41 StGB). - BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18
Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge …
Grundsätzlich gilt, dass der Tatrichter zunächst die schuldangemessene Strafe zu finden hat; erst wenn sich ergibt, dass die der Schuld entsprechende Strafe innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321 und vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65). - BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04
Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung; …
- BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85
Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe
- BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig
- OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08
Erlass eines Strafbefehls wegen Kennzeichenverletzung; Verhältnis zwischen der …
- BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98
Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene …
- LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden …
- BGH, 15.11.2002 - 2 StR 302/02
Verfassungswidrigkeit der Vermögensstrafe (Bestimmtheitsgrundsatz); …
- BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90
Absehen der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine zu bildende …
- BGH, 13.03.2012 - 5 StR 411/11
Subventionsbetrug (Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens von …
- BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
Feststellung des Gesamtvorsatzes bei langjähriger betrügerischer quartalsweiser …
- BGH, 01.12.2005 - 3 StR 404/05
Verhängung von Geld- neben Freiheitsstrafe; Beschwer
- BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93
Zulässigkeit der Verbindung von Freiheitsstrafe und Geldstrafe - Überprüfbarkeit …
- BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88
Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer …
- BGH, 17.09.1997 - 2 StR 317/97
- BGH, 04.10.1989 - 2 StR 261/89
Strafschärfung aus generalpräventiven Gründen nur im Rahmen der …
- BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89
Ablehnung eines Beweismittels wegen Bedeutungslosigkeit - Betrug durch …
- OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 Ss 42/96
Rechtsprechung
BGH, 21.07.1983 - 2 StR 121/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafschärfung auf Grund des Grundsatzes der Generalprävention - Berücksichtigung des Grundsatzes der Generalprävention nur im Rahmen der schuldangemessenen Strafe - Generalpräventiver Gedanke in Strafnorm des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 46
Papierfundstellen
- NStZ 1983, 501
- StV 1983, 501
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.08.1982 - 2 StR 438/82
Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - Arzneimittel - …
Auszug aus BGH, 21.07.1983 - 2 StR 121/83
Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH NStZ 1982, 463; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 436/82). - BGH, 16.02.1983 - 2 StR 436/82
Strafschärfung aus generalpräventiven Gesichtspunkten - Zunahme der Passvergehen …
Auszug aus BGH, 21.07.1983 - 2 StR 121/83
Der Schutz der Allgemeinheit durch Abschreckung anderer möglicher künftiger Rechtsbrecher rechtfertigt eine schwerere Strafe als sie sonst angemessen wäre nur dann, wenn bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, festgestellt worden ist (vgl. BGH NStZ 1982, 463; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 436/82).
- AG Landstuhl, 25.01.2022 - 2 Cs 4106 Js 15848/21
Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen des Gebrauchs gefälschter Impfpässe
Dabei hat das Gericht insbesondere bedacht, dass sich die Strafe auch bei Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte noch im Rahmen des Schuldangemessenen halten muss (BGHSt 28, 318 (326); BGH, NStZ 1983, 501; 1984, 409; 1986, 358) und der Strafhöhenbestimmung diesen Rahmen zugrunde gelegt. - BGH, 23.07.1992 - 4 StR 194/92
Strafbarkeit bei Blankettstrafgesetzen - Illegaler Einsatz von Hormonen bei der …
Eine Strafschärfung aus diesem Grunde ist nur veranlaßt, wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen läßt (BGHSt 17, 321, 324 [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]; BGH NStZ 1982, 463; 1983, 501;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3). - BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91
Generalprävention bei Schutzgelderpressung
Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten, wie sie zur Aburteilung stehen, feststellen läßt (BGHSt 17, 321, 324; BGH NStZ 1982, 463; 1983, 501; StV 1983, 14;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2; im Zusammenhang mit der Strafaussetzung: BGHSt 6, 125, 127; siehe aber auch BGHSt 28, 318, 326; BGH bei Holtz MDR 1976, 812;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 1).
- BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88
Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …
Die Annahme einer solchen Zunahme hat der Tatrichter in den Urteilsgründen durch Anführung von Tatsachen zu belegen, damit das Revisionsgericht prüfen kann, ob er mit Recht von einer gemeinschaftsgefährlichen Zunahme ausgegangen ist (BGHSt 6, 125 [127]; 17, 321 [324]; BGH NStZ 1982, 463 ; 1983, 501 und bei Mösl a.a.0.; 1984, 409; 1986, 358; StV 1983, 195 und 326; Bruns, Das Recht der Strafzumessung, 2.Aufl. S.97 ff., insbesondere 102/103). - BGH, 04.10.1989 - 2 StR 261/89
Strafschärfung aus generalpräventiven Gründen nur im Rahmen der …
Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer beachtet hat, daß eine Strafschärfung aus generalpräventiven Gründen nur im Rahmen der schuldangemessenen Strafe in Betracht kommen kann und daß die bereits in der erhöhten Strafdrohung des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG zum Ausdruck gekommenen generalpräventiven Erwägungen des Gesetzgebers nicht nochmals zur Strafschärfung im Einzelfall herangezogen werden dürfen (vgl. BGH StV 1982, 166; BGH NStZ 1983, 501; BGH, Beschluß vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 568/83). - BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Verurteilung wegen Betruges - Verletzung einer Konkursantragspflicht - …
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang generalpräventive Gesichtspunkte berücksichtigt werden dürfen, weist der Senat für die neue Hauptverhandlung auf seine in NStZ 1982, 463 und 1983, 501 veröffentlichten Entscheidungen hin. - BGH, 11.03.1986 - 1 StR 46/86
Strafschärfende Berücksichtigung des Vorlebens ohne schuldrelevantem Zusammenhang …
Eine schwerere als die sonst angemessene Strafe läßt sich nur rechtfertigen, wenn eine Notwendigkeit für die allgemeine Abschreckung festgehalten ist (vgl. im einzelnen die Nachweise bei Mösl in NStZ 1984, 158, 161; ferner BGH NStZ 1982, 463; 1983, 501). - BGH, 30.09.1985 - 3 StR 322/85
Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Generalprävention bei der Verhängung und …
Auch im Erwachsenenstrafrecht darf der Strafzweck der Abschreckung anderer nur innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe gewürdigt werden (BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NStZ 1984, 409; 1983, 501 und 1982, 463). - BGH, 24.04.1985 - 3 StR 59/85
Gesamtwürdigung sämtlicher tatrelevanten Umstände als Prüfungsvoraussetzung …
Da der Spielraum durch den Strafrahmen begrenzt ist und generalpräventive Gesichtspunkte nur im Rahmen der schuldangemessenen Strafe zu Lasten eines Angeklagten berücksichtigt werden dürfen (BGHSt 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NStZ 1983, 501 und 1984, 409), ist jedenfalls in der Regel aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter den Präventionszweck bei der Strafrahmenwahl außer Betracht läßt.
Rechtsprechung
BGH, 29.07.1983 - 3 StR 252/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Leugnung der Tat - Mangelnde Einsicht - Strafschärfende Wirkung - Verteidigungsposition - Schlüsse auf die innere Einstellung zur Tat durch das Gericht bei Bestreiten derselben durch den Angeklagten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 501
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82
Keine strafschärfende Wertung des Leugnens des Angeklagten - Weder …
Auszug aus BGH, 29.07.1983 - 3 StR 252/83
Wenn er unter diesen Umständen an seinem Leugnen festhielt, so können daraus kaum Schlüsse auf seine innere Einstellung zur Tat - Uneinsichtigkeit oder rechtsfeindliche Gesinnung - gezogen werden (vgl. auch BGH NStZ 1983, 118).
- OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 2a Ss 167/02
Feststellungen im Urteil; Tragen des Schuldspruchs; Parteiverrat eines …
Von einem leugnenden Angeklagten kann naturgemäß nicht erwartet werden, dass er Reue und Einsicht zeigt, weil er sonst seine Verteidigung ad absurdum führt, zumindest seine Verteidigungsposition gefährdet (vgl. BGH wistra 1988, 303, 304; NStZ 1983, 453; StV 1983, 501; MDR 1980, 240, 241).
Rechtsprechung
BGH, 19.05.1983 - 1 StR 90/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines mittäterschaftlichen Handelns - Entgeltinteresse unabhängig vom Erfolg der Diebstahltaten als Hilfeleistung oder als Mitbestimmung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 501
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78
Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 90/83
Dem tritt der Senat bei (vgl. BGH NJW 1979, 1259/1260; Urteile vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 -, vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 - und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - sowie Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80). - BGH, 06.05.1980 - 1 StR 103/80
Anforderungen an den Willen eines Mittäters hinsichtlich seines Verhältnisses zur …
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 90/83
Dem tritt der Senat bei (vgl. BGH NJW 1979, 1259/1260; Urteile vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 -, vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 - und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - sowie Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80). - BGH, 25.04.1978 - 1 StR 78/78
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 90/83
Dem tritt der Senat bei (vgl. BGH NJW 1979, 1259/1260; Urteile vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 -, vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 - und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - sowie Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80). - BGH, 26.06.1980 - 1 StR 290/80
Kriterien zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 90/83
Dem tritt der Senat bei (vgl. BGH NJW 1979, 1259/1260; Urteile vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 -, vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 - und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - sowie Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80). - BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77
Erwerb und Einfuhr von Betäubungsmitteln zwecks späteren Absatzes - Abgrenzung …
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - 1 StR 90/83
Dem tritt der Senat bei (vgl. BGH NJW 1979, 1259/1260; Urteile vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 -, vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 - und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - sowie Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80).