Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.08.1985

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1985 - 2 StR 290/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3397
BGH, 21.06.1985 - 2 StR 290/85 (https://dejure.org/1985,3397)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1985 - 2 StR 290/85 (https://dejure.org/1985,3397)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1985 - 2 StR 290/85 (https://dejure.org/1985,3397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Schriftsachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 494
  • StV 1985, 489
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 21.06.1985 - 2 StR 290/85
    Das Revisiohsgericht hat aber nachzuprüfen, ob sie rechtlich fehlerfrei ist (vgl. BGHSt 10, 116, 117) [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56].
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Hat ein Sachverständiger bestimmte Untersuchungsmethoden nicht angewandt, so bedeutet das nicht, daß er über sie nicht verfüge (BGH StV 1985, 489; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 76).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05

    Wiederaufnahmeverfahren: Voraussetzungen bei Benennung eines Sachverständigen als

    Hat ein Sachverständiger bestimmte Untersuchungsmethoden nicht angewandt, so bedeutet das nicht, dass er über sie nicht verfügt (BGH StV a.a.O.; StV 85, 489).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Der Generalbundesanwalt verweist hierzu auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH, Beschl. vom 2. September 1985 - 2 StR 290/85 - bei Holtz MDR 1986, 96; zu nennen sind auch BGH, Urt. vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81; Beschlüsse vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85, 24. September 1986 - 2 StR 497/86, 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86, 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86.
  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 1 Ws 332/00

    Wiederaufnahme des Verfahrens, neues Sachverständigengutachten, neuer

    Allein aus dem Umstand, dass ein Sachverständiger - hier Dr. S. - ein bestimmtes Untersuchungsverfahren oder eine entsprechende Technik nicht angewendet hat, kann nicht geschlossen werden, dass er über solche nicht verfügt hat (vgl. BGH StV 85, 489; BGHR Nr. 5 zu § 244 Abs. 4 S. 2 StPO; Löwe-Rosenberg, a.a.O., Rdnr. 319 zu § 244 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2386
BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85 (https://dejure.org/1985,2386)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1985 - 3 StR 301/85 (https://dejure.org/1985,2386)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1985 - 3 StR 301/85 (https://dejure.org/1985,2386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Hinweispflicht im Hinblick auf genaue Art und Anzahl der möglicherweise zur Verurteilung führenden Taten

  • rechtsportal.de

    StPO § 265

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 563
  • StV 1985, 489
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 300/82

    Verurteilung wegen Zuhälterei und Förderung der Prostitution sowie wegen

    Auszug aus BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85
    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht, falls es zu den gleichen Feststellungen kommen sollte, auch Gelegenheit haben zu prüfen, ob und inwieweit das Vorgehen der Angeklagten, das den Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei gemäß § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB verwirklicht (BGH NStZ 1983, 220), gegenüber den verschiedenen Prostituierten tatsächlich als jeweils selbständige Handlung zu werten ist.
  • BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82

    Zuhälter - Schutzrichtung - Parasitäre Lebensform - Persönliche Unabhängigkeit -

    Auszug aus BGH, 09.08.1985 - 3 StR 301/85
    Eine fortgesetzte Tat scheidet zwar aus, da es sich bei dem in § 181 a Abs. 1 StGB geschützten Rechtsgut, nämlich der Selbstbestimmung der Prostituierten, die davor bewahrt werden soll, als Ausbeutungsobjekt von Zuhältern in der Prostitution verharren zu müssen oder ihr noch mehr anheim zu fallen (BGH NStZ 1982, 507), um ein höchst persönliches handelt (Laufhütte in LK Rdn. 21 vor § 174; Dreher/Tröndle StGB 42. Aufl. Rdn. 16 zu § 181 a).
  • BGH, 19.09.1986 - 2 StR 484/86

    Tateinheitliche Verbindung der Taten zum Nachteil mehrerer Prostituierter

    In solchen Fällen würden die einzelnen Taten im Sinne des § 181 a Abs. 1 StGB tateinheitlich verbunden sein (BGH bei Holtz MDR 1982, 624; BGH Beschluß vom 9. August 1985 - 3 StR 301/85).
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