Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 17.03.1987

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.02.1987 - Ss 646/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2652
OLG Köln, 06.02.1987 - Ss 646/86 (https://dejure.org/1987,2652)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.02.1987 - Ss 646/86 (https://dejure.org/1987,2652)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - Ss 646/86 (https://dejure.org/1987,2652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwesenheitspflicht ; Staatsanwaltschaft; Ortsbesichtigung; Revisionsgrund; Absoluter Revisionsgrund; Beweisaufnahme

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 244
  • StV 1987, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1987 - Ss 646/86
    Die Heilung des Mangels, der in der Abwesenheit des StA bei der Vernehmung des Zeugen H bestand, war ausschließlich auf dem Weg möglich, daß dieser Teil der Verhandlung wiederholt wurde; eine Mitteilung des Vorsitzenden über den Inhalt der Zeugenaussage konnte das gesetzmäßige Verfahren nicht ersetzen (.. BGHSt 30, 74 [hier: IV (455) 93 a]).
  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige

    Auszug aus OLG Köln, 06.02.1987 - Ss 646/86
    Dies gilt allerdings nur, wenn die Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung andauert (BGH, NStZ 1983, 36 ..).
  • OLG Köln, 25.03.1999 - Ss 125/99
    Dies war hier der Fall, da die Zeugin H. in Abwesenheit der später erschienenen Verteidigerin vernommen wurde und die Beweisaufnahme stets zu dem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung zu rechnen ist (SenE NStZ 1987, 244 = VRS 72, 371; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Auflage, § 338 Rdn. 84; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 338 Rdn. 37 m.w.N.).

    Die Heilung dieses Mangels war ausschließlich auf dem Weg möglich, dass dieser Teil der Verhandlung in Gegenwart der Verteidigerin wiederholt wurde; eine Information der Verteidigerin über den Inhalt der Zeugenaussage konnte das gesetzmäßige Verfahren nicht ersetzen (BayObLG NStZ 1990, 250; SenE NStZ 1987, 244 = VRS 72, 371 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 1981, 1568).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.03.1987 - 3 Ws 254/87, 3 Ws 255/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4330
OLG Frankfurt, 17.03.1987 - 3 Ws 254/87, 3 Ws 255/87 (https://dejure.org/1987,4330)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.1987 - 3 Ws 254/87, 3 Ws 255/87 (https://dejure.org/1987,4330)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 1987 - 3 Ws 254/87, 3 Ws 255/87 (https://dejure.org/1987,4330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1987, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 28.01.1999 - 3 Ws 27/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen, Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers,

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreifen und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassung prozessualer Handlungen führen kann (OLG Stuttgart, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle, StV 1988, 100).

    Mithin ist eine Beschwer gegeben (vgl. auch OLG Frankfurt/Main, StV 1994, 288; StV 1987, 379; StV 1997, 575).

    Der verfassungsmäßig verbürgte Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren als Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71; 39, 238, 243) umfaßt das Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfGE 39, 238, 243; BGH, NJW 1992, 849; StV 1998, 414; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1991, 9; StV 1994, 288; StV 1997; 575; NStZ-RR 1996, 304, 305; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207; OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 203).

    Diese Grundsätze, die für die Frage der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers oder eines Pflichtverteidigers neben einem bereits bestehenden Wahlverteidiger sowie für den Antrag auf Abberufung eines Pflichtverteidigers in gleicher Weise gelten wie für die Behandlung von Anträgen auf Terminsverlegung bei Verhinderung des Verteidigers des Vertrauens (vgl. BGH StV 1998, 414; BGH NJW 1992, 849; OLG Hamburg NStZ-RR 1997, 203; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 207; OLG Hamm, StV 1989, 242; OLG Celle, StV 1988, 100; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1991, 9; StV 1994, 288; NStZ-RR 1996, 304, 305; StV 1997, 575) greifen jedenfalls dann zum Nachteil des Angeklagten ein, wenn das Gericht sich ernsthaft aber erfolglos bemüht, innerhalb der durch § 229 StPO gezogenen zeitlichen Grenzen mit dem Verteidiger des Vertrauens Terminstage abzustimmen, (BGH, NJW 1992, 849; vgl. auch BGH StV 1998, 414; OLG Frankfurt/Main, StV 1997, 575).

  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 3 Ws 95/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung neben Wahlverteidiger; Auswahlermessen des

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreifen und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassen prozessualer Handlungen führen kann (Senat, a. a. O., Senat, StV 1989, 242; OLG Hamm, NStZ 1990, 143; OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle StV 1988, 100; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 141 Rdnr. 10 m. w. N.).

    Der verfassungsmäßig verbürgte Anspruch auf ein rechtstaatlich faires Verfahren als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips umfasst das Recht des Angeklagten, sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696 f; BVerfGE 39, 238, 243; BGH NJW 2001, 237; BGH NJW 1992, 849; StV 1998, 414; Senat, Beschluss vom 28. Januar 1999 - 3 Ws 27/99 - OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1991, 9; StV 1994, 288; StV 1997, 575; NStZ-RR 1996, 304, 305; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 207; OLG Hamburg, NStZ-RR 1997, 203).

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2 Ws 242/02

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Verstoß gegen die

    (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, AnwBl 1998, 46; OLG Frankfurt StV 1994, 288; StV 1991, 9; StV 1987, 379; OLG Hamm StV 1989, 242, 243; OLG Celle StV 1988, 100; NStZ 1988, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 144; OLG Köln StV 1989, 241, 242; OLG München AnwBl 1980, 467 - jeweils mit weiteren Rechtspr.nachw.
  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

    Ist die Bestellung des Verteidigers erfolgt, ohne dass dem Angeklagten Gelegenheit gegeben worden ist, einen Rechtsanwalt zu bezeichnen, ist nach allgemeiner Ansicht für den Fall der Beiordnung nach § 140 StPO die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Naumburg StV 2005, 120; OLG Stuttgart StV 2007, 288; OLG Frankfurt StV 1987, 379; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 19; Lüderssen/Jahn in LR, a.a.O., § 142 Rdnr. 16a).
  • OLG Hamm, 06.07.2000 - 5 Ws 139/00

    Wahlverteidiger, Pflichtverteidiger, Beschwerde gegen die Beiordnung eines

    Demgegenüber handelt es sich bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers um eine Entscheidung des Vorsitzenden, die über die Vorbereitung der Urteilsfällung hinaus selbstständige prozessuale Bedeutung hat, da sie in das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren eingreift und zu im Nachhinein nicht mehr behebbaren Nachteilen für den Angeklagten durch Zeitablauf oder durch Unterlassung prozessualer Handlungen führen kann (OLG Stuttgart, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt/Main, StV 1987, 379; StV 1994, 288; StV 1997, 575; OLG Celle, StV 1988, 100).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht