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BGH, 12.02.1987 - 4 StR 224/87 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Revision - Reduzierung einer Einzelstrafe - Reduzierung der Gesamtstrafe - Bewährung - Auslagen des Revisionsverfahrens
Verfahrensgang
- BGH, 12.02.1987 - 4 StR 224/87
- BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87
Papierfundstellen
- StV 1987, 449
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04
Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das …
Obwohl der Angeklagte das Urteil auch hinsichtlich des Schuldspruchs angegriffen und mit seinem Rechtsmittel lediglich einen Teilerfolg zur Gesamtstrafe erzielt hat, erscheint es nicht gänzlich ausgeschlossen, daß insbesondere im Hinblick auf die der Gesamtstrafenbildung zugrundezulegende Einsatzstrafe von nur einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe im Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO eine nicht nur unwesentliche Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe erfolgen und damit das Gewicht der Rechtsfolge so gemildert wird, daß es unbillig wäre, dem Angeklagten die gesamten Rechtsmittelkosten aufzuerlegen (vgl. BGH StV 1987, 449; OLG Hamm MDR 1973, 1041). - BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89
Notwendige Auslagen: Geringe Reduzierung der Gesamtfreiheitsstrafe
Er hat daher gemäß § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO die Kosten des insoweit gegen ihn geführten erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen, das kostenrechtlich eine Einheit bildet (BGHSt 18, 231; BGH NStZ 1982, 80; BGH StV 1987, 449).