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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88   

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https://dejure.org/1988,2061
OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88 (https://dejure.org/1988,2061)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.1988 - 2 Ws 340/88 (https://dejure.org/1988,2061)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 1988 - 2 Ws 340/88 (https://dejure.org/1988,2061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1989, 241
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 17.09.1987 - 3 Ws 239/87
    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88
    Bei einer Unterlassung prozessualer Handlungen können für den Angeklagten infolge Zeitablaufs Nachteile eintreten, die nach Ablauf des Revisionsverfahrens nicht mehr korrigiert werden können (OLG Schleswig, OLG St n.F., Nr. 2 zu § 141 StPO; OLG Celle, NStZ 1988, 39; Karlsruher Kommentar, a.a.O. Rdn. 8 zu § 305 StPO).

    Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß der Angeklagte die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidger mit der Beschwerde anfechten kann, wenn gleichzeitig geltend gemacht wird, die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einen bereits zuvor bevollmächtigten Wahlverteidiger sei unzulässig (OLG München, NJW 1981, 2208; OLG Koblenz, OLG St § 304 Nr. 2; OLG Celle, NStZ 88, 39; Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur StPO, 23. Aufl., Nr. 45 zu § 141; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., Rdn. 12 zu § 141; Kleinknecht-Meyer, Strafprozeßordnung 38. Aufl., Rdn. 9 zu § 141).

  • OLG München, 30.06.1981 - 1 Ws 550/81
    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88
    Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß der Angeklagte die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidger mit der Beschwerde anfechten kann, wenn gleichzeitig geltend gemacht wird, die Bestellung eines Pflichtverteidigers neben einen bereits zuvor bevollmächtigten Wahlverteidiger sei unzulässig (OLG München, NJW 1981, 2208; OLG Koblenz, OLG St § 304 Nr. 2; OLG Celle, NStZ 88, 39; Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur StPO, 23. Aufl., Nr. 45 zu § 141; Karlsruher Kommentar zur StPO, 2. Aufl., Rdn. 12 zu § 141; Kleinknecht-Meyer, Strafprozeßordnung 38. Aufl., Rdn. 9 zu § 141).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.1986 - 1 Ws 155/86

    Kostentragungspflicht; Pflichtverteidigung; Pflichtverteidiger; Entpflichtung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.1988 - 2 Ws 340/88
    Die Kostenfrage hat neben der ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten und des ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens außer Betracht zu bleiben (OLG Düsseldorf, MDR 86, 604; OLG Celle, neue Strafrechtzeitung 88, 39).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2 Ws 242/02

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers; Verstoß gegen die

    (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, AnwBl 1998, 46; OLG Frankfurt StV 1994, 288; StV 1991, 9; StV 1987, 379; OLG Hamm StV 1989, 242, 243; OLG Celle StV 1988, 100; NStZ 1988, 39; OLG Zweibrücken NStZ 1988, 144; OLG Köln StV 1989, 241, 242; OLG München AnwBl 1980, 467 - jeweils mit weiteren Rechtspr.nachw.
  • OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Die früher von ihm vertretene entgegenstehende Auffassung (Senatsentscheidung [in] NJW 1981, 1523 - DRsp IV (485) 137 c; OLG Hamm, NStZ 1985, 518 ..; bezüglich Entscheidungen des Kammervorsitzenden in der Hauptverhandlung vgl. [u. a.] OLG Hamburg, NStZ 1985, 88 = MDR 1985, 74 ) hat der Senat inzwischen aufgegeben (vgl. Senatsentscheidung.. [in] StV 1989, 241 ..; bezüglich einer Entscheidung des Kammervorsitzenden in der Hauptverhandlung: Senatsentscheidung vom 25.8.1989 - 2 Ws 382/89).«.
  • OLG Köln, 03.11.2006 - 2 Ws 550/06

    Rechtsbehelf eines Angeklagten gegen die Bestellung eines anderen, weiteren

    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zwar eigentlich eine für den Angeklagten vorteilhafte Maßnahme, indes ist allgemein anerkannt, dass sie ausnahmsweise dann der Anfechtung unterliegt, wenn mit der Beschwerde Ermessensfehler bei der Auswahl des Pflichtverteidigers geltend gemacht werden (vgl. Senat B. v. 15.7.1988, 2 Ws 340/88 = StV 1989, 241, 242; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055, 2056; StV 1989, 384; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Düsseldorf VRS 100, 130, 132; Karlsruher Kommentar-Laufhütte, StPO, 5. Aufl. 2003, § 141, Rdn. 13).
  • OLG Köln, 15.07.2005 - 2 Ws 283/05
    "Zwar ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers mangels Beschwer grundsätzlich der Anfechtung entzogen (zu vgl. Senat, StV 1989, 241 [242]; OLG Celle, StV 1988, 100; NStZ 1988, 39).
  • OLG Köln, 02.12.1994 - 2 Ws 526/94
    Zwar geht der Senat in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (SenE NJW 1981, 1523) seit der Entscheidung vom 15.7.1988 (StV 1989, 241, 242) davon aus, daß eine Beschwerde des Angeklagten zulässig ist, wenn sie sich gegen eine - insoweit einer Entscheidung des erkennenden Gerichts gleichzusetzenden - Verfügung des Vorsitzenden im Zusammenhang mit der Bestellung oder Abberufung eines Pflichtverteidigers richtet, die vor Beginn der Hauptverhandlung ergangen ist (vgl. auch SenE StV 1991, 10).
  • OLG Köln, 20.12.1988 - 2 Ws 642/88

    Strafprozeßrordnung: Beiordnung des Vertrauensanwalts, auswärtiger Verteidiger

    Die gemäß § 304 Abs. 1 StPO statthafte Beschwerde wird nach der ständigen Rechtsprechung des Senats durch § 305 StPO nicht ausgeschlossen (vgl. SenE 2 Ws 340/88).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.03.1989 - 3 Ws 1035/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4531
OLG Frankfurt, 03.03.1989 - 3 Ws 1035/88 (https://dejure.org/1989,4531)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.1989 - 3 Ws 1035/88 (https://dejure.org/1989,4531)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 1989 - 3 Ws 1035/88 (https://dejure.org/1989,4531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 15.03.2006 - 1 Ws 22/06

    Beiordnung eines Beistands für den Verletzten zu den Bedingungen eines

    a) Eine Beiordnung des Beschwerdeführers als Beistand gem. § 397a StPO unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts war unzulässig, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist (so schon immer die h. Rspr. zu einer solchen einschränkenden Beiordnung eines Pflichtverteidigers; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, Rn. 6 zu § 142; OLG Frankfurt StV 89, 241; BVerfG StV 2001, 241 f. m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 1 Ws 253/06

    Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers unter Beschränkung auf die

    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger unter Beschränkung auf die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwalts war unzulässig, weil sie gesetzlich nicht vorgesehen ist (allgemeine Auffassung: OLG Celle AnwBl 1981, 196; OLG Düsseldorf MDR 1985, 343; OLG Frankfurt am Main StV 1989, 241; OLG Hamm NJW 1954, 1541; 1968, 854; OLG Saarbrücken AnwBl 1982, 214; StV 1983, 362; OLG Zweibrücken AnwBl 1979, 440).
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