Rechtsprechung
BayObLG, 27.07.1990 - RReg. 3 St 108/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1603
Papierfundstellen
- NJW 1990, 3284
- NStZ 1991, 39
- StV 1990, 552
- FamRZ 1991, 240
- BayObLGSt 1990, 81
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung
Ferner sind Feststellungen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter erforderlich(vgl. BayObLG NJW 1990, 3284; OLG Düsseldorf NJW 1994, 673;… Fischer, a.a.O., § 170 Rdnr. 8), die im angefochtenen Urteil gänzlich fehlen. - OLG München, 04.05.2005 - 5St RR 11/05
Erfordernis des Treffens tatsächlicher Feststellungen bei Veruteilung eines …
Dies ungeachtet der Tatsache, dass die Mutter ihren Unterhaltsanteil in der Regel durch die Gewährung von Pflege und Erziehung erbringt, § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB (BayObLG NJW 1990, 3284 f.).Sollte sich eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit ergeben, sind Ausführungen darüber unerlässlich, welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen letztlich belassen werden muss und welchen Betrag er jeweils mindestens hätte leisten können (BayObLG NJW 1990, 3284 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 24.10.2012 - 53 Ss 163/12
Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Verletzung …
Angesichts der sich immer mehr verschlechternden Situation auf dem Arbeitsmarkt kommt diesen Feststellungen sogar eine wachsende Bedeutung zu, wobei sich der Senat allerdings der Schwierigkeiten des Tatrichters, im Einzelfall jeweils für die Annahme der Leistungsfähigkeit im Sinne des § 170 StGB revisionsrechtlich ausreichende Feststellungen zu treffen, durchaus bewusst ist (vgl. Thüringer OLG StV 2005, 213 ; BayObLG NJW 1990, 3284 m.w.N.).
- BayObLG, 05.05.2000 - 5St RR 111/00
Anforderungen an die Feststellungen über Verteilung wegen Verletzung der …
c) Bei lediglich eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Angeklagten sind Ausführungen unerläßlich, welcher Betrag ihm letztlich belassen werden muß und welchen Betrag er jeweils mindestens hätte leisten können (BayObLG NStZ 1991, 39/40). - OLG Köln, 18.10.2002 - Ss 416/02
Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verletzung der …
Auf dieser Grundlage hat das Gericht dann anhand der konkreten Bedingungen des Arbeitsmarktes zu ermitteln, welche zahlenmäßigen Einkommensbeträge der Angeklagte durch eine zumutbare Arbeit aufgrund der allgemeinen Erfahrungswerte über hierfür entrichtete Löhne monatlich verdient hätte (vgl. BayObLG Strafverteidiger 1990, 552; NStZ-RR 2000, 305, 306 = Strafverteidiger 2001, 348; NStZ-RR 2002, 11 (L); OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1993, 477;… Lenckner in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdnr. 22 m. w. N.). - BayObLG, 04.03.1999 - 3St RR 103/98
Potentielle Gefährdung des Lebensbedarfs eines Unterhaltsberechtigten
Um die Leistungspflicht bei unzureichendem Einkommen des Unterhaltspflichtigen feststellen zu können, ist es unerläßlich, auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter zu klären (BayObLGSt 1990, 81). - OLG Hamm, 05.08.2003 - 1 Ss 464/03
Unterhaltspflichtverletzung; tatsächliche Feststellungen, Leistungsfähigkeit; …
Das erzielbare Einkommen ist unter Zugrundelegung der allgemeinen Erfahrung über Arbeitsmöglichkeiten und durchschnittliche Einkommenssätze zu ermitteln, so dass feststeht, welche Beträge der Angeklagte in etwa durch eine zumutbare Arbeit monatlich hätte verdienen können (OLG Köln, SV 1983, 419; BayObLG NJW 1990, 3284). - BayObLG, 25.03.1994 - 2St RR 38/94 Rechtsfehlerfrei geht das Landgericht davon aus, daß der Angeklagte in der Zeit von Juli 1992 bis November 1992 bei dem festgestellten Nettoeinkommen und einem notwendigen Selbstbehalt von monatlich 1.300 DM, dessen Höhe mangels Mitteilung der Beurteilungsgrundlagen vom Senat allerdings nicht nachgeprüft werden kann (vgl. BayObLGSt StV 1990, 552 ), im genannten Zeitraum leistungsfähig im Sinne von §§ 1615 a, 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB war.
- BayObLG, 19.06.1998 - 5St RR 86/98 Bei - wie hier - eingeschränkter Leistungsfähigkeit sind auch Ausführungen unerlässlich, welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen letztlich belassen werden muss und welchen Betrag er jeweils mindestens hätte leisten können (BayObLG NStZ 1991, 39/40).
- OLG Hamm, 05.02.1991 - 3 Ss 1349/90
Ausreichende Feststellungen zur Leistungsfähigkeit bei Verletzung der …
Das erzielbare Einkommen ist unter Zugrundelegung der allgemeinen Erfahrung über Arbeitsmöglichkeiten und durchschnittliche Einkommenssätze zu ermitteln, so dass feststeht, welche Beträge der Angeklagte in etwa durch eine zumutbare Arbeit monatlich hätte verdienen können (vgl. OLG Köln, StrafVert. 1983, 419; Bay OBLG, NJW 1990, 3284) . - KG, 28.02.2000 - 1 Ss 369/99
Rechtsprechung
BayObLG, 27.07.1990 - RReg. 3 St 116/90 |
Gefälschtes Schreiben der Krankenkasse
§ 267 StGB, Kopie
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begehung einer Urkundenfälschung durch Ablichtung eines teilweise abgedeckten Originalschreibens und anschließendes Hineinkopieren einer weiteren Kopie mit einem vom Täter verfassten Text in die erste Ablichtung; Urkundenqualität einer Fotokopie; Herstellung einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 3221
- StV 1990, 552
- BayObLGSt 1990, 84
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70
Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.09.1964 - 4 StR 324/64
Strafbarkeit wegen Ausweispapiermissbrauchs durch Gebrauch einer unbeglaubigten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 1 Ss 13/06
Urkundenfälschung: Urkundenqualität von Fotokopien
Dagegen ist eine Kopie dann als Urkunde zu behandeln, wenn der Täter eine fotographische Reproduktion als angeblich vom Aussteller herrührenden Urschrift hergestellt hat und mit dieser den Anschein einer Originalurkunde erwecken wollte, an die der Rechtsverkehr das nach § 267 StGB zu schützende Vertrauen auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden anknüpft (BayObLG, NJW 1990, 1677, 1679; BayObLG, NJW 1990, 3221; Zaczyk, NJW 1989, 2515, 2517). - LG Bonn, 17.01.2007 - 36 B 3/06 Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn es eine Originalurkunde gar nicht gibt (Bayrisches Oberstes Landesgericht NJW 1990, 3221).