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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92   

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BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92 (https://dejure.org/1992,1061)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1992 - 1 StR 131/92 (https://dejure.org/1992,1061)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 1 StR 131/92 (https://dejure.org/1992,1061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 452
  • StV 1993, 567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
    Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1 und 3).

    Dabei kommt es nicht auf die Beendigung der Tat, sondern auf den Beginn des Verfahrens i.S.v. Art. 6 Abs. 1 EMRK an, d.h. auf die Bekanntgabe des Schuldvorwurfs gegenüber dem Betroffenen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 - Verfahrensverzögerung 3).

    Auf diesem Rechtsfehler beruht der gesamte Strafausspruch schon deswegen, weil der Tatrichter die hier eingetretene Verletzung der Rechte des Angeklagten aus Art. 6 Abs. 1 MRK, wie es geboten gewesen wäre (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 - Verfahrensverzögerung 3), als solche im Rahmen der Strafzumessung nicht ausdrücklich festgestellt und erkennbar kompensiert hat.

  • BGH, 20.01.1987 - 1 StR 687/86

    Strafzumessung - Berücksichtigung einer Verfahrensverzögerung zu Gunsten des

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
    Es handelt sich bei einer der Vorschrift des Art. 6 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufenden Verfahrensverzögerung um einen besonderen Strafmilderungsgrund, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1 und 3).

    Der neue Tatrichter wird bei der Strafzumessung zu beachten haben, daß auch die Verfahrensdauer in der Zeit zwischen dem aufgehobenen Urteil und seiner Entscheidung unangemessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist, weil der Angeklagte diese neuerliche Verfahrensverzögerung nicht verschuldet hat (BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 513/91).

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
    Entfällt eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen Einbeziehung der Strafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, und ist für die Nichterstattung von Geldleistungen, die in Erfüllung einer Auflage nach § 56b Abs. 2 Nr. 2 StGB erbracht worden sind, ein Ausgleich geboten, so ist dieser durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (BGHSt 36, 378).
  • BGH, 29.01.1992 - 2 StR 427/91

    Generalprävention bei Schutzgelderpressung

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
    a) Die Beanstandung, eine unzureichende Sachbehandlung sei nicht ausreichend zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt worden, kann im Wege der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 2 StR 427/91 S. 7).
  • EGMR, 13.07.1983 - 8737/79

    Zimmermann und Steiner ./. Schweiz

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
    Zwar führt ein vorübergehender Engpaß in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane nicht zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK (vgl. EGMR NJW 1984, 2749, 2750).
  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 513/91

    Vertragswidrig vorgenommene Inkassotätigkeit als rechtsgeschäftliches Handeln des

    Auszug aus BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
    Der neue Tatrichter wird bei der Strafzumessung zu beachten haben, daß auch die Verfahrensdauer in der Zeit zwischen dem aufgehobenen Urteil und seiner Entscheidung unangemessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist, weil der Angeklagte diese neuerliche Verfahrensverzögerung nicht verschuldet hat (BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verfahrensverzögerung 1; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 513/91).
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    Etwaige Fehler im Verfahren über die Wiedereinbeziehung, wie ein Verstoß gegen die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1972 - 2 StR 206/72; Beschluss vom 26. Mai 1992 - 1 StR 131/92, StV 1992, 452), müssen demnach mit einer - hier nicht erhobenen - Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 1 StR 131/92, StV 1992, 452).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Verletzung des Beschleunigungsgebots grundsätzlich nicht zu einem solchen Verfahrenshindernis (BGHSt 21, 81; 24, 239; 27, 274; 35, 137, 140; BGH NJW 1995, 737; 1996, 2739; wistra 1993, 340; 1997, 347; NStZ 1990, 94; 1996, 21; 1996, 506; 1997, 543; Strafverteidiger 1992, 452, 453; 1994, 652, 653; NStZ-RR 1998, 103, 104; 108).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Für die Angemessenheit ist dabei auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen des Beschuldigten zu berücksichtigen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9 vgl. auch BGH StV 1994, 652; StV 1992, 452).

    Für die Angemessenheit ist dabei auf die gesamte Dauer von Beginn bis zum Ende der Frist abzustellen und es sind Schwere und Art des Tatvorwurfs, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, Art und Weise der Ermittlungen neben dem eigenen Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des Verfahrens verbundenen Belastungen des Beschuldigten zu berücksichtigen (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9 unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 1992, 2472; vgl. auch BGH StV 1994, 652; StV 1992, 452).

    Schließlich ist auch eine lange Zeitspanne zwischen Begehung der Tat und ihrer Aburteilung neben der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und der langen Verfahrensdauer ein wesentlicher Strafmilderungsgrund, ohne daß es dabei auf die Dauer des Strafverfahrens ankommt (BGH StV 1992, 452; StV 1994, 652; StV 1998, 377; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6, 13; BGH, Beschlüsse vom 3. März 1993 - 5 StR 67/93; vom 15. September 1993 - 5 StR 523/93; und vom 6. November 2001 - 4 StR 461/01).

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Eine (etwaige) Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 MRK stellt einen besonderen Strafmilderungsgrund dar, der neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung bestehen kann und als solcher eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern ist (BGH StV 1992, 452 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(StV 1993, 352) und des BGH (NStZ 1988, 552; StV 1992, 452) sehen es als erforderlich an, daß "sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken muß"; das Gericht muß hierbei "die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmen".

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (StV 1993, 352) und des Bundesgerichtshofs (NStZ 1988, 552; StV 1992, 452) "muß sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken", wobei das Gericht "die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmen" muß.

  • BayObLG, 11.07.1994 - 2St RR 63/94
    Die Beanstandung, eine unzureichende Sachbehandlung sei nicht ausreichend zugunsten des Angeklagten berücksichtigt worden, kann deshalb auch im Wege der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden (BGH StV 1992, 452 ).

    b) Neben dem strafmildernden Gesichtspunkt des Zeitablaufs zwischen Tat und Aburteilung ist allerdings eine (etwaige) Verletzung von Art. 6 Abs. 1 MRK als besonderer Strafmilderungsgrund eigenständig zu berücksichtigen und in den Urteilsgründen zu erörtern (BGH StV 1992, 452 m.w.Nachw.).

    Ergibt sich aus dem angefochtenen Urteil die Besorgnis, daß das in Art. 6 Abs. 1 MRK garantierte Recht des Angeklagten auf.gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden ist, muß das Revisionsgericht auf die Sachbeschwerde eingreifen (BGH StV 1992, 452 ).

  • BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95

    Verfahrenseinstellung - Überlanges Verfahren - Verletzung des

    Hierbei handelt es sich nicht mehr um einen lediglich vorübergehenden Personalengpaß, sondern um einen andauernden Zustand struktureller Art, der organisatorische Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden erfordert hätte (vgl. BGH StV 1992, 452; EGMR NJW 1984, 2749, 2750).
  • OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen

    Die Verletzung des Beschleunigungsgebots führt zwar grundsätzlich nicht zu einem Verfahrenshindernis (vgl. etwa BGHSt 21, 81, 83; 24, 239 ff.; 27, 274 ff.; 35, 137, 140; 46, 159, 169 ff.; BGH NJW 1995, 737; 1996, 2739 f.; NStZ 1990, 94; 1996, 506; 1997, 543; NStZ-RR 1998, 103, 104; 1998, 108; 2004, 230 f. = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 21; StV 1992, 452, 453; 1994, 652; 1994, 653).
  • BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04

    Voraussetzungen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Recht auf

    Soweit die Strafkammer darauf hinweist, die Staatsanwaltschaft sei während dieses Zeitraums mit der Bearbeitung anderer, insbesondere vordringlicherer Haftsachen befaßt gewesen, verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig davon, ob ein Verfahren gegen einen inhaftierten oder einen nicht inhaftierten Angeklagten geführt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 384) - lediglich ein vorübergehender Engpaß in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK führt (vgl. BGH StV 1992, 452; BGH NStZ 1996, 506; EGMR NJW 1984, 2749, 2750).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss 111/00

    Beschleunigung des Verfahrens; Verfahrensbeschleunigung; Beschleunigungsgebot;

    Durch die obergerichtliche Rechtsprechung wird ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK erst bei einer erheblich längeren Verfahrensdauer angenommen (zu vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. April 1993, 2 BvR 1487/90 (StV 1993, 352); BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 1987, 1 StR 687/86; vom 6. September 1988 - 1 StR 473/88; vom 26. Mai 1992, 1 StR 131/92 (StV 1992, 452); vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98).
  • AG Pinneberg, 29.10.2013 - 31 OWi 82/13

    Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen: Gerichtliche Verwertbarkeit von

  • BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95

    Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen -

  • BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94

    Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94

    Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug -

  • OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98

    Unterlassen eines Ablehnungsbeschlusses und Eröffnungsbeschlusses in einer für

  • BGH, 04.10.1995 - 1 StR 548/95

    Lange Verfahrensdauer - Vertretenmüssen - Mildernde Berücksichtigung

  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

  • BVerfG, 17.12.1996 - 2 BvR 1533/96

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens

  • OLG Köln, 28.06.1996 - Ss 281/96
  • OLG Düsseldorf, 23.08.1994 - 5 Ss 215/94
  • OLG München, 24.02.2005 - 4St RR 10/05

    Erforderlichkeit einer Glaubwürdigkeitsbegutachtung bei erwachsenem Zeugen

  • BGH, 06.09.1994 - 5 StR 288/94

    Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug

  • BayObLG, 28.07.1994 - 5St RR 75/94
  • BGH, 14.09.1993 - 4 StR 521/93

    Umfang der strafmildernden Berücksichtigung von Umständen bei lange

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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1992 - 4 StR 502/92   

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https://dejure.org/1992,3612
BGH, 22.10.1992 - 4 StR 502/92 (https://dejure.org/1992,3612)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1992 - 4 StR 502/92 (https://dejure.org/1992,3612)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 4 StR 502/92 (https://dejure.org/1992,3612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens gerichteten Antrags unter Hinweis auf die ausreichende Sachkunde des Gerichts bei Persönlichkeitsstörung der fraglichen Zeugin - Anforderungen an die Einholung eines Gutachtens über die Glaubwürdigkeit eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89

    Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 4 StR 502/92
    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn die Person des Zeugen ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2).
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit

    Die Entscheidung der Strafkammer läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen, weil die Besonderheiten in der Person der Zeugin -jedenfalls unter Berücksichtigung der Beweislage - nicht von einem solchen Gewicht waren, daß die Hinzuziehung eines Sachverständigen geboten gewesen wäre (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 1; BGH StV 1993, 567).
  • OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05

    Verzögerung des Verfahrens zur persönlichen Vernehmung wichtiger Zeugen -

    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist aber dann geboten, wenn der Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; vgl. BayObLG StV 1996, 476; BGH StV 1993, 567; NStZ-RR 1997, 106).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9650
BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93 (https://dejure.org/1993,9650)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1993 - 4 StR 329/93 (https://dejure.org/1993,9650)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 4 StR 329/93 (https://dejure.org/1993,9650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachholung einer fehlerhaft unterbliebenen Beweiserhebung - Ablehung eines Antrags, einen bereits vernommenen Zeugen nochmals zum Beweisthema zu vernehmen, wenn ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt - Glaubwürdigkeitsgutachten bei Vernehmung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1993, 567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93
    Zwar braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht - einem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen nochmals zum Beweisthema zu vernehmen, nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH StV 1991, 2; BGH NStZ 1983, 375, 376; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 244 Rdn. 26).
  • BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90

    Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich

    Auszug aus BGH, 24.06.1993 - 4 StR 329/93
    Zwar braucht das Gericht - vorbehaltlich seiner Aufklärungspflicht - einem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen nochmals zum Beweisthema zu vernehmen, nicht zu entsprechen, weil ein derartiges Verlangen lediglich auf eine Wiederholung abzielt (BGH StV 1991, 2; BGH NStZ 1983, 375, 376; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 244 Rdn. 26).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts;

    Sachverständiger Hilfe bedarf der Tatrichter bei schwierigen Beweiswürdigungen wie etwa der Konstellation "Aussage gegen Aussage" oder dann, wenn psychosomatische oder psychopathologische Auffälligkeiten in der Person des Zeugen dessen Aussagetüchtigkeit oder die Glaubhaftigkeit seiner Aussage in Frage stellen (BGH 4 StR 500/88; 4 StR 329/93, jeweils zitiert nach ).
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