Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.12.1995 | OLG Düsseldorf, 18.04.1996

Rechtsprechung
   KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5044
KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93 (https://dejure.org/1994,5044)
KG, Entscheidung vom 09.12.1994 - 2 StE 2/93 (https://dejure.org/1994,5044)
KG, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - 2 StE 2/93 (https://dejure.org/1994,5044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1996, 473
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat es aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet (BVerfGE 38, 105, 111).

    Nur solche Fälle hatte auch das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden (BVerfGE 38, 105; NStZ 1983, 374, 375).

    Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Rolle, wahrgenommene Tatsachen zu bekunden, behält er seinen grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsbereich (Art. 2 Abs. 1 GG ) und darf nicht zum bloßen Objekt des Verfahrens gemacht werden (vgl. BVerfGE 38, 105, 114).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 307/83

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Beiordnung eines Zeugenbeistands

    Auszug aus KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93
    Nur solche Fälle hatte auch das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden (BVerfGE 38, 105; NStZ 1983, 374, 375).
  • OLG Bremen, 28.04.1983 - Ws 73/83
    Auszug aus KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93
    Einer trotzdem vorgenommenen Beiordnung wird allerdings Bindung für das Gebührenfestsetzungsverfahren des anwaltlichen Beistands (§§ 97 Abs. 1 Satz 1, 91 Nr. 1 BRAGO ) zuerkannt (vgl. OLG Bremen StV 1983, 513; OLG Hamburg MDR 1974, 1039; KG NStE Nr. 33 Zu § 140 StPO ).
  • OLG Stuttgart, 13.02.1992 - 2 StE 1/91
    Auszug aus KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93
    Nach anderer Ansicht gebietet das Rechtsstaatsprinzip die Beiordnung eines Rechtsbeistandes jedenfalls dann, wenn sich der Zeuge einer tatsächlich und rechtlich schwierigen Situation gegenübersieht und die Gefahr besteht, daß er ohne anwaltlichen Beistand seine prozessualen Rechte nicht sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR:1993, 71 = StV 1993, 142; OLG Stuttgart NStZ 1992, 340, 341 (mit Anm. Pasker NStZ l993, 20l) = StV l992, 262; ferner Dahs NStZ 1983, 184).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1991 - V 21/88
    Auszug aus KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93
    Sie haben den Opferschutzgedanken im Auge und verfolgen das Ziel, die Position des Opfers zur Wahrnehmung seiner Interessen zu stärken (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 504 ; Engelhardt in KK- StPO , 3. Aufl., vor § 406 d).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.1990 - 8 Ta 79/90

    Streitwert: Eingruppierung

    Auszug aus KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird die Auffassung vertreten, daß eine Beiordnung der rechtlichen Grundlage entbehre und daher unzulässig sei (vgl. LG Hildesheim NdsRpfl 1987, 159, 160; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO; D. Meyer JurBüro 1991, 333, 334).
  • LG Krefeld, 10.07.1974 - 8 Qs 259/74
    Auszug aus KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93
    Einer trotzdem vorgenommenen Beiordnung wird allerdings Bindung für das Gebührenfestsetzungsverfahren des anwaltlichen Beistands (§§ 97 Abs. 1 Satz 1, 91 Nr. 1 BRAGO ) zuerkannt (vgl. OLG Bremen StV 1983, 513; OLG Hamburg MDR 1974, 1039; KG NStE Nr. 33 Zu § 140 StPO ).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.1992 - V 21/88
    Auszug aus KG, 09.12.1994 - 2 StE 2/93
    Nach anderer Ansicht gebietet das Rechtsstaatsprinzip die Beiordnung eines Rechtsbeistandes jedenfalls dann, wenn sich der Zeuge einer tatsächlich und rechtlich schwierigen Situation gegenübersieht und die Gefahr besteht, daß er ohne anwaltlichen Beistand seine prozessualen Rechte nicht sachgerecht wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf MDR:1993, 71 = StV 1993, 142; OLG Stuttgart NStZ 1992, 340, 341 (mit Anm. Pasker NStZ l993, 20l) = StV l992, 262; ferner Dahs NStZ 1983, 184).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1995 - 2 StR 637/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4474
BGH, 13.12.1995 - 2 StR 637/95 (https://dejure.org/1995,4474)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1995 - 2 StR 637/95 (https://dejure.org/1995,4474)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 637/95 (https://dejure.org/1995,4474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.1993 - 2 StR 232/93

    Missachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung

    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 2 StR 637/95
    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Schmerzensgeldanspruch kommt nicht in Betracht (BGHR StPO § 403 Anspruch 4).
  • BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98

    Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch

    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgelds sind nicht nur die Schwere der Tat und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGHR StGB § 403 Anspruch 3, 4; BGH StV 1996, 473).
  • BGH, 24.03.1999 - 2 StR 637/98

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs

    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGHR StGB § 403 Anspruch 3, 4; BGH StV 1996, 473).
  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 263/96

    Überprüfug der Bemessung von Entschädigungsleistungen des Täters in der Revision

    Eine Verurteilung zur Zahlung von Schmerzensgeld erfordert regelmäßig die Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 3; § 404 Abs. 1 Entscheidung 4; BGH Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 2 StR 208/94 und vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 637/95).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 1 Ws (OWi) 323/96, 5 Ss (OWi) 96/96 - (OWi) 43/96 I   

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https://dejure.org/1996,6847
OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 1 Ws (OWi) 323/96, 5 Ss (OWi) 96/96 - (OWi) 43/96 I (https://dejure.org/1996,6847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.1996 - 1 Ws (OWi) 323/96, 5 Ss (OWi) 96/96 - (OWi) 43/96 I (https://dejure.org/1996,6847)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 1996 - 1 Ws (OWi) 323/96, 5 Ss (OWi) 96/96 - (OWi) 43/96 I (https://dejure.org/1996,6847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 1 Ws (OWi) 323/96
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die durch die erste Zustellung in Lauf gesetzte Frist zum Zeitpunkt der zweiten Zustellung noch nicht abgelaufen war (BGHSt 22, 221, 223; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 29 zu § 37 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 1 Ws (OWi) 323/96
    Dies gilt unabhängig davon, ob auch die Voraussetzungen für eine Zustellung an den Verteidiger gemäß §§ 46 Abs. 1 OWiG , 145 a Abs. 1 OWiG - schriftliche oder zu Protokoll erteilte Vollmacht des Verteidigers (BGH NStZ 1996, 97 ) - vorlagen (vgl. Senat NStZ 1989, 88 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 6 zu § 145 a).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1982 - 1 Ws OWi 775/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 1 Ws (OWi) 323/96
    Zulässigkeitsvoraussetzung eines solchen Antrages sind gemäß §§ 46 Abs. 1 OWiG , 45 Abs. 2 StPO u.a. Angaben über den Grund einer schuldlosen Verhinderung, die versäumte Frist einzuhalten, und den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses (vgl. Senat, VRS 64, 269, 271; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. 1995, Rdnr. 5 zu § 45 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.1988 - 1 Ws 868/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 1 Ws (OWi) 323/96
    Dies gilt unabhängig davon, ob auch die Voraussetzungen für eine Zustellung an den Verteidiger gemäß §§ 46 Abs. 1 OWiG , 145 a Abs. 1 OWiG - schriftliche oder zu Protokoll erteilte Vollmacht des Verteidigers (BGH NStZ 1996, 97 ) - vorlagen (vgl. Senat NStZ 1989, 88 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 6 zu § 145 a).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Seine Zulässigkeit ist davon abhängig, dass alle Tatsachen, die für die Entscheidung über seine (Zulässigkeit und) Begründetheit von Bedeutung sind, innerhalb der Antragsfrist dargelegt werden (BGH NJW 1951, 964; BGH NStZ-RR 1996, 338; KG JR 1977, 308; OLG Celle NdsRpfl 1976, 41 =? MDR 1976, 336; OLG Düsseldorf VRS 92, 115 f. u. NStZ-RR 1996, 169 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 45 Rdnr. 5; Maul, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 6, 10; KMR-Paulus § 45 Rdnr. 8).
  • OLG Saarbrücken, 04.09.2008 - 1 Ws 170/08

    Wiedereinsetzungsantrag: Versäumung der Berufungshauptverhandlung aufgrund

    Eine Glaubhaftmachung ist nach ständiger vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, VRS 92, 115; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 45 Rn. 6 jeweils m.w.N.) dann nicht erforderlich, wenn die Begründungstatsachen gerichtsbekannt oder aktenkundig sind.
  • OLG Köln, 07.08.2001 - Ss 325/01
    Seine Zulässigkeit ist davon abhängig, dass alle Tatsachen, die für die Entscheidung über seine Zulässigkeit und Begründetheit von Bedeutung sind, innerhalb der Antragsfrist dargelegt werden (SenE v. 14.03.2000 - Ss 10/00 - = VRS 99, 270 [272]; SenE v. 20.07.2001 - Ss 295/01 - OLG Düsseldorf VRS 92, 115 f. u. NStZ-RR 1996, 169 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 157; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 45 Rdnr. 5; Maul, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 45 Rdnr. 6, 10; KMR-Paulus § 45 Rdnr. 8).
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