Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.05.1996

Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96   

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BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96 (https://dejure.org/1996,1716)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1996 - 1 StR 235/96 (https://dejure.org/1996,1716)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 1 StR 235/96 (https://dejure.org/1996,1716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß - Grundsätze der Bewertungseinheit - Bandenhandel mit Betäubungsmitteln - Vorsatz - Sukzessiver Verkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a, § 29, § 29a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 442
  • StV 1996, 483
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497; Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Diese Wertung trifft auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zu; denn eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist immer dort anzunehmen, wo ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37, 38 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193; 1996, 93, 94; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Diese Wertung trifft auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zu; denn eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist immer dort anzunehmen, wo ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37, 38 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193; 1996, 93, 94; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Die Grundsätze der Bewertungseinheit finden auch auf den Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Anwendung (BGH NStZ 1994, 496).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung muß auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruhen, wenn es auch nicht erforderlich ist, daß eine feste Organisation vereinbart worden ist, in der den einzelnen Mitgliedern ganz bestimmte Rollen zukommen (BGH StV 1996, 99 f. m.w.Nachw. sowie Zschockelt NStZ 1996, 224).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Diese Wertung trifft auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zu; denn eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist immer dort anzunehmen, wo ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37, 38 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193; 1996, 93, 94; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 11.02.1993 - 1 StR 419/92

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497; Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Diese Wertung trifft auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zu; denn eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist immer dort anzunehmen, wo ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37, 38 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193; 1996, 93, 94; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    Diese Wertung trifft auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zu; denn eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist immer dort anzunehmen, wo ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37, 38 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193; 1996, 93, 94; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497; Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95

    Eigentum am Geld - Scheinkäufer der Polizei - Übergabe an den Straftäter -

  • BGH, 12.12.1990 - 2 StR 540/90

    Täterbegriff - Zweck der Verbindung - Mitglied einer Bande - Anwendungsbereich

  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

  • BGH, 01.06.1995 - 1 StR 181/95

    Verfall - Verfallanordnung - Gesamtschuldner

  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Allerdings genügt es nicht, wenn sich die Beteiligten zunächst nur zu einer einzigen Tat verbunden haben und in der Folgezeit jeweils aus neuem Entschluss wiederum derartige Taten begehen (BGH StV 1996, 99; NStZ 1996, 442).
  • BGH, 10.07.1997 - 4 StR 258/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Die Verbindung zu einer Bande nach §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1 BtMG setzt voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen (BGHSt 38, 26, 31; BGHR BtMG § 30 a Bande 2 und 3).

    Die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung (Bandenabrede) kann hierbei auf einer ausdrücklichen oder aber auch stillschweigenden Abrede beruhen (BGHSt aaO; BGHR BtMG § 30 a Bande 1 und 3).

    Notwendige Voraussetzung für eine Bande ist hingegen nicht das Vorliegen einer "bandenmäßigen Organisation" , in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind (BGHR BtMG § 30 a Bande 3 und 5, 1etztere Entscheidung zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Anders als in den den Entscheidungen BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - 3 StR 217/19, und BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - 1 StR 235/96, NStZ 1996, 442, zugrundeliegenden Sachverhaltskonstellationen bezogen sich die von den Angeklagten verabredeten Aktivitäten auch nicht lediglich auf den Verkauf eines einheitlichen Drogenvorrats ("nur dieses eine Geschäft").
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind, oder ein "mafiaähnlicher" Charakter wird allerdings nicht gefordert (BGH NStZ 1996, 339, 340; 442 [BGH 04.06.1996 - 1 StR 235/96]; NStZ-RR 1997, 395, 396; BGHR BtMG § 30 a Bande 3, 8).
  • BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99

    (Mitglied einer) Bande; Bewertungseinheit (Silotheorie)

    Lag es so, daß sich die beiden Beteiligten von vornherein nur zu einer einzigen Tat verbunden hatten, so erfüllten sie nach BGHR BtMG § 30a Bande 3 nicht das Merkmal der Bandentäterschaft nach § 30a Abs. 1 BtMG.
  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 453/04

    Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Die Verwirklichung dieses Tatbestands hat das Landgericht mit der Begründung verneint, daß das verkaufte Heroingemisch aus einer einheitlichen Gesamtmenge gestammt hat und deshalb eine Verurteilung wegen bandenmäßiger Begehung nicht habe erfolgen können (vgl. BGH NStZ 1996, 442).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98

    Voraussetzungen einer Bande

    Das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind, oder ein "mafiaähnlicher" Charakter wird allerdings nicht gefordert (BGH NStZ 1996, 339, 340; 442; NStZ-RR 1997, 395, 396; BGHR BtMG § 30 a Bande 3, 8).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 217/19

    Unzureichende Beweiswürdigung zur Bandenabrede bei der Verurteilung wegen

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 81/97

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1996 - 4 StR 152/96   

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https://dejure.org/1996,4156
BGH, 07.05.1996 - 4 StR 152/96 (https://dejure.org/1996,4156)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1996 - 4 StR 152/96 (https://dejure.org/1996,4156)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 4 StR 152/96 (https://dejure.org/1996,4156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abnehmer - Lieferung einer bestimmten Betäubungsmittelmenge - Vorkasse - Vollendetes Handeltreiben - Grundsätze der Bewertungseinheit - Unselbständige Teilakte

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29, § 29a, § 30; StPO § 260

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 483
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 152/96
    Zu dieser Tat gehörten nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (BGHSt 30, 28) als unselbständige Teilakte auch der Versuch, die Ecstasy-Tabletten in Köln am 21. Oktober 1995 anzukaufen, ferner der nachfolgende Erwerb dieser Menge durch den Angeklagten in Bergheim am 26. Oktober 1995 sowie die an diesem Tage erfolgte Lieferung an die Abnehmerin K., mit der der Angeklagte die Vereinbarung vom 20. Oktober 1995 erfüllte (vgl. BGHSt 30, 28, 31).
  • BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben - Tateinheit -

    Auszug aus BGH, 07.05.1996 - 4 StR 152/96
    Darauf kommt es hier nicht an; denn der Angeklagte hat am 21. und 26. Oktober 1995 jeweils bei derselben Gelegenheit - und damit mangels gegenteiligen Anhalts im Zweifel durch dieselbe Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 3) - das weitere Rauschgift zugleich mit der für Natalie K. bestimmten Menge zum gewinnbringenden Vertrieb zu erwerben versucht bzw. am 26. Oktober 1995 auch tatsächlich erworben.
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Zwar ist es im Fall II 8 der Urteilsgründe, den das Landgericht - was den Angeklagten für sich genommen nicht beschwert - nicht als vollendetes (vgl. dazu BGH StV 1996, 483; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 31), sondern als versuchtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gewertet hat, zunächst nicht zur Durchführung des Betäubungsmittelgeschäftes gekommen, weil der Lieferant des Angeklagten am 17. September kein Amphetamin vorrätig hatte.

    Nach den Grundsätzen zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 30, 28) sind vielmehr, sofern ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH aaO S. 31), sowohl deren Erwerb und Lieferung an Abnehmer als auch der (zunächst gescheiterte) Versuch, die Betäubungsmittel zu beschaffen, unselbständige Teilakte des Handeltreibens mit der schließlich gelieferten Betäubungsmittelmenge (vgl. BGH StV 1996, 483; BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1996 - 4 StR 547/96).

    Hierzu steht das Handeltreiben mit den weiteren am 28. Dezember 1998 bestellten Betäubungsmittelmengen in Tateinheit, da der Angeklagte diese und die zugleich ausgelieferten weiteren 10 g Kokain durch dieselbe Handlung erworben hat (vgl. BGH StV 1996, 483).

  • BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht

    Die festgestellten Tätigkeiten werden, da sie sich auf denselben Güterumsatz beziehen, zu einer Bewertungseinheit verbunden (vgl. BGHSt 30, 28 ff.; BGH StV 1996, 483; Rissing - van Saan in LK 11. Aufl. Vor §§ 52 ff. Rdn. 28 f.; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. Vor § 5 2.Rdn. 2 b).
  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96

    Annahme eines vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz

    Denn nach den hier gegebenen Umständen spricht alles dafür, daß der Angeklagte mit der Lieferung vom 17. Oktober die drei Tage zuvor mit K. getroffene Vereinbarung erfüllte (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Mai 1996 - 4 StR 152/96, StV 1996, 483).
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