Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 30.11.2015

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.07.2016 - III-2 Ws 132/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22470
OLG Hamm, 05.07.2016 - III-2 Ws 132/16 (https://dejure.org/2016,22470)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.2016 - III-2 Ws 132/16 (https://dejure.org/2016,22470)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - III-2 Ws 132/16 (https://dejure.org/2016,22470)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Voraussetzungen prozessualer Tatidentität beim Transport von Drogen mit PKW ohne Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Voraussetzungen von Tatidentität zwischen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessuale Tatidentität bei Transport von Drogen und gleichzeitigem Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen prozessualer Tatidentität beim Transport von Drogen mit PKW ohne Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    Prozessuale Tatidentität bei Transport von Drogen und gleichzeitigem Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Strafklageverbrauch Transport von BtM/Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 200 Js 3315/15
  • LG Hagen - 46 KLs 4/16
  • OLG Hamm, 05.07.2016 - III-2 Ws 132/16

Papierfundstellen

  • StV 2017, 301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2016 - 2 Ws 132/16
    Sie stellen bei natürlicher Betrachtungsweise zwei selbstständige, jeweils auf einem gesondert gefassten Tatentschluss beruhende körperliche Willensbetätigungsakte dar und sind daher sachlich-rechtlich selbstständige Taten im Sinne des § 53 StGB (vgl. BGH NStZ 2004, 694).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus OLG Hamm, 05.07.2016 - 2 Ws 132/16
    Von prozessualer Tatidentität kann ohne weiteres dann ausgegangen werden, wenn mehrere Taten materiell-rechtlich zueinander im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB stehen (statt aller: BVerfGE 45, 434).
  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

    Diese Grundsätze beanspruchen gleichermaßen Geltung, wenn - wie hier - der Besitz des Rauschgifts mit einem Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zusammentrifft (SenE v. 10.12.2008 - 83 Ss 92/08; OLG Hamm B. v. 05.07.2016 - III-2 Ws 132/16 - bei Juris Tz. 15).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,52072
OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15 (https://dejure.org/2015,52072)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15 (https://dejure.org/2015,52072)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. November 2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15 (https://dejure.org/2015,52072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 29a Abs 2 BtMG, § 31 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Eigennützigkeit des Handeltreibens; Erwerb von Betäubungsmitteln zum teilweisen Eigenverbrauch; Würdigung der belastenden Aussage eines bereits verurteilten Mittäters

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Eigenkonsumanteils durch Schätzung; Keine Ablehnung eines minder schweren Falls des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln allein aufgrund Höhe der Wirkstoffmenge

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29; BtMG § 29a Abs. 2; BtMG § 31
    Handeltreiben; Entgeltlichkeit; Eigennützigkeit; Eigenverbrauch; Weiterverkauf; Teilmenge; Beweiswürdigung; Strafzumessung; minder schwerer Fall

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 ; BtMG § 29a Abs. 2 ; BtMG § 31
    Feststellung des Eigenkonsumanteils durch Schätzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 301
  • StV 2017, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
    Der Tatrichter muss dies konkret (und widerspruchsfrei zu weiteren Angaben innerhalb der Beweiswürdigung und der Strafzumessung) feststellen und notfalls unter Beachtung des Zweifelssatzes schätzen (BGH NStZ-RR 2008, 153; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).

    Diese steht sodann in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben (mit der Handelsmenge) nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, während der unerlaubte Erwerb (der Eigenverbrauchsmenge) nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG von dem Verbrechenstatbestand des unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verdrängt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
    Eigennützig ist ein solches Vorgehen nur, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht ( BGHSt 28, 308, 309 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 15).

    Dies stünde einem eigennützigen Handeln entgegen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N.) .

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt ( BGHSt 25, 290, 291 ; 28, 308, 309 ; 29, 239, 240 ; 31, 145, 147/148; 50, 252, 256; § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1 - 4, 7, 15, 54).

    Eigennützig ist ein solches Vorgehen nur, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht ( BGHSt 28, 308, 309 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 15).

  • OLG Koblenz, 26.11.2007 - 1 Ss 321/07

    Betäubungsmittelverfahren: Würdigung der dem Bestreiten des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
    Ist ein geständiger Mitbeschuldigter, auf dessen belastender Aussage die Überführung des Angeklagten entscheidend gestützt wird, bereits wegen Beteiligung an derselben Straftat verurteilt worden, muss die Beweiswürdigung deshalb erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als Aufklärungsgehilfe verdient hat ( BGH NStZ-RR 2003, 245 ; NStZ 2004, 691 ; NStZ-RR 2009, 212; OLG Koblenz StV 2007, 71 ; NStZ 2008, 359).

    Stellt sich heraus, dass der Zeuge in anderen Punkten unwahre Angaben gemacht hat, bedürfte die Glaubhaftigkeit seiner belastenden Aussage einer besonders eingehenden Begründung (vgl. BGHSt 44, 153 ; NStZ-RR 2003, 332 ; OLG Koblenz NStZ 2008, 359).

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt ( BGHSt 25, 290, 291 ; 28, 308, 309 ; 29, 239, 240 ; 31, 145, 147/148; 50, 252, 256; § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1 - 4, 7, 15, 54).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
    Stellt sich heraus, dass der Zeuge in anderen Punkten unwahre Angaben gemacht hat, bedürfte die Glaubhaftigkeit seiner belastenden Aussage einer besonders eingehenden Begründung (vgl. BGHSt 44, 153 ; NStZ-RR 2003, 332 ; OLG Koblenz NStZ 2008, 359).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fällt unter den Begriff des Handeltreibens jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt ( BGHSt 25, 290, 291 ; 28, 308, 309 ; 29, 239, 240 ; 31, 145, 147/148; 50, 252, 256; § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1 - 4, 7, 15, 54).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
    Eigennützig ist ein solches Vorgehen nur, wenn das Handeln des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht ( BGHSt 28, 308, 309 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 15).
  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
    Ist ein geständiger Mitbeschuldigter, auf dessen belastender Aussage die Überführung des Angeklagten entscheidend gestützt wird, bereits wegen Beteiligung an derselben Straftat verurteilt worden, muss die Beweiswürdigung deshalb erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als Aufklärungsgehilfe verdient hat ( BGH NStZ-RR 2003, 245 ; NStZ 2004, 691 ; NStZ-RR 2009, 212; OLG Koblenz StV 2007, 71 ; NStZ 2008, 359).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15
    In Betracht käme hinsichtlich des Kokains eine Bestrafung des Angeklagten wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Abgabe 1) und hinsichtlich der Ecstasy-Tabletten wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG.
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

  • BGH, 24.06.2003 - 3 StR 96/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (teilweise Glaubwürdigkeit eines Zeugen;

  • BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen bei Verurteilung auf Grund

  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 352/90

    Minder schwerer Fall - Gesamtbetrachtung - Würdigung aller Umstände - Wertung -

  • OLG Koblenz, 04.05.2006 - 1 Ss 93/06

    Beweiswürdigung bei Aussage eines einzigen Belastungszeugen

  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

    Ein minder schwerer Fall ist nur dann anzunehmen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, welches die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen lässt (BGHSt 4, 8; BGHSt 8, 186; BGH NStZ-RR 2016, 110; Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015, 2 OLG 4 Ss 186/15 = BeckRS 2016, 9014); Schäfer/Sander/van Gemmeren Rn. 1109).

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Ihr ist dabei auch bewusst, dass ein wesentliches Übersteigen des Grenzwertes zur nicht geringen Menge bei Vorliegen mehrerer gewichtiger Strafmilderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falles nicht generell ausschließt (vgl. BGH StV 1997, 638; OLG Hamm StV 2001, 178; OLG Koblenz, Beschl. v. 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15, juris; Weber, aaO, Vorbemerkungen zu §§ 29 ff., Rn. 796).
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