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   BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07   

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https://dejure.org/2007,12904
BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07 (https://dejure.org/2007,12904)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2007 - 2 StR 248/07 (https://dejure.org/2007,12904)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07 (https://dejure.org/2007,12904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen jeglichen Zusammenhangs zwischen einer Indiztatsache und dem Gegenstand einer Urteilsfindung als Voraussetzung für eine tatsächliche Bedeutungslosigkeit dieser Indiztatsache; Widerspruch zwischen der Ablehnung eines Beweisantrages als bedeutungslos und den ...

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Bedeutungslosigkeit einer Indiztatsache, Abweichen im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 29
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.2007 - 3 StR 184/07

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Verletzung "in entscheidungserheblicher

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07
    Das Landgericht hat den Beweisantrag daher im Übrigen - abgesehen von dem Widerspruch in den Urteilsgründen - rechtsfehlerfrei wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit zurückgewiesen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 3 StR 184/07).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07
    Das Landgericht hat die Verneinung des Mordmerkmals "sonst aus niedrigen Beweggründen" nicht näher begründet und auch nicht ausdrücklich erörtert, dass ein Mord aus niedrigen Beweggründen auch dann vorliegen kann, wenn der Täter in dem Bewusstsein handelt, keinen Grund für eine Tötung zu haben oder zu brauchen, oder wenn er bewusst seine frustrationsbedingten Aggressionen an einem unbeteiligten Opfer abreagiert (vgl. BGHSt 47, 128 ff.).
  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07
    Indem die Strafkammer die Feststellung des Gegenteils der unter Beweis gestellten Tatsache zur Begründung des Schuldspruchs zum Nachteil der Angeklagte herangezogen hat und so von der Beurteilung jener Tatsachen als bedeutungslos in dem den Beweisantrag ablehnenden Beschluss abgewichen ist, hat sie § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO verletzt (vgl. u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 m.w.N.).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07
    Denn das Landgericht hat ohne Rechtsfehler gesehen, dass es nicht genügt, wenn die Tatumstände den Mordmerkmalen nur nahe kommen, sondern es müssen zusätzliche schulderhöhende Momente hinzutreten, durch die das Verschulden des Täters ebenso schwer wiegt wie das eines Mörders (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 Abs. 2 Umstände, schulderhöhende 1).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Auszug aus BGH, 19.09.2007 - 2 StR 248/07
    Im Urteil darf sich das Gericht mit der Ablehnungsbegründung nicht in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (vgl. u.a. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate;

    Insbesondere hat das Gericht der behaupteten Beweistatsache nicht entgegen der Ablehnungsbegründung im Urteil eine die Entscheidung tragende Bedeutung beigemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, StraFo 2008, 29, 30).
  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16

    Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender

    Tatsächlich bedeutungslos sind - allein - Indiz- bzw. Hilfstatsachen, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung kein Sachzusammenhang besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnten, weil sie nur mögliche, nicht aber zwingende Schlüsse zulassen und das Gericht den möglichen Schluss nicht ziehen will (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, StraFo 2008, 29, 30; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 244 Rn. 56 mwN).
  • BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23

    Verfahrensrüge, Berufungsgericht, Ausbleiben des Angeklagten,

    Dasselbe soll gelten, wenn ein Ausländer zur Vermeidung seiner drohenden Ausweisung und Abschiebung freiwillig die Bundesrepublik verlassen hat und ihm bei Wiedereinreise die Strafbarkeit droht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2005 - Ss 39/03 -, StraFo 2005, 381, juris Rn. 11; dem folgend OLG Köln, Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 -, StraFo 2008, 29, juris Rn. 15).

    Dieses wendet die genannten Rechtsgrundsätze nur entsprechend auf den Fall an, dass dem Angeklagten nicht nur die Bewährungsauflage erteilt worden ist, unverzüglich das Land zu verlassen, sondern ihm auch nachdrücklich deutlich gemacht worden ist, dass sein weiteres Verbleiben in der Bundesrepublik unverzüglich den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach sich ziehen werde (Beschluss vom 17.09.2007 - 2 Ws 480/07 -, StraFo 2008, 29, juris Rn. 15).

  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 274/13

    Schwere Körperverletzung (qualifizierte Begehung mit dolus directus:

    Zu der vom Angeklagten N. erhobenen, allein die Brandverletzungen und daher den Strafausspruch betreffenden Verfahrensrüge bemerkt der Senat ergänzend: Bei der Ablehnung des hier nicht lediglich eine Negativtatsache enthaltenden Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung aus tatsächlichen Gründen darf die Beweiserheblichkeit der Indiztatsache nicht nur mit der Begründung, auch wenn der Zeuge die Behauptung bestätige, müsse dies nicht richtig sein, verneint werden (BGH, Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, StraFo 2008, 29, 30).
  • BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher

    An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 426/12 - und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, 7 8 StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 426/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    An der dem Ablehnungsbeschluss zugrunde liegenden Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache muss sich das Gericht festhalten lassen; es darf sich nicht im Urteil zu der Ablehnungsbegründung in Widerspruch setzen, insbesondere die Urteilsgründe nicht auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 250/10, StraFo 2010, 466; Urteil vom 19. September 2007 - 2 StR 248/07, StraFo 2008, 29; Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 495/10

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages als bedeutungslos (Erwiesensein)

    Wäre dies eine für einen Zeugenbeweis taugliche Beweisbehauptung gewesen, dann wäre es rechtsfehlerhaft gewesen, die Beweisbehauptung - Vorstellung der Angeklagten, zu beweisen durch die Ehefrau - sei deswegen bedeutungslos, weil das Gericht der Ehefrau ohnehin nicht glauben würde (vgl. BGH StraFo 2008, 29; StV 2008, 288).
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