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   EuG, 15.02.2005 - T-206/02   

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https://dejure.org/2005,26360
EuG, 15.02.2005 - T-206/02 (https://dejure.org/2005,26360)
EuG, Entscheidung vom 15.02.2005 - T-206/02 (https://dejure.org/2005,26360)
EuG, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - T-206/02 (https://dejure.org/2005,26360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    KNK / Rat

    Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Klagebefugnis - Vereinigung - Zulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    KNK / Rat

    Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus - Klagebefugnis - Vereinigung - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    KNK / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfrieren von Geldern und sonstigen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen von Personen, Gruppen und Körperschaften als besondere Maßnahme zur Bekämpfung des Terrorismus; Kurdischer Nationalkongress (KNK) als zur Verteidigung kollektiver Interessen einer ...

  • Judicialis

    VO EG Nr. 2580/2001 Art. 2 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses 2002/334/EG des Rates vom 2. Mai 2002 zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuG, 15.02.2005 - T-206/02
    17 Drittens müsse das Argument des Klägers, dass das Fehlen eines effektiven Rechtsbehelfs die Klage zulässig mache, angesichts des Urteils des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P (Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 43) zurückgewiesen werden.
  • EuG, 21.03.2001 - T-69/96

    Hamburger Hafen- und Lagerhaus u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.02.2005 - T-206/02
    27 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Personen gegründet worden ist, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sein; sie kann daher keine Nichtigkeitsklage erheben, wenn ihren Mitgliedern als Einzelnen die Erhebung einer solchen Klage verwehrt ist (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, 1021 f., und Urteil des Gerichts vom 21. März 2001 in der Rechtssache T-69/96, Hamburger Hafen- und Lagerhaus u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1037, Randnr. 49).
  • EuG, 03.04.2008 - T-253/04

    Kongra-Gel u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 15.02.2005 - T-206/02
    Mit am 25. Juni 2004 erhobener Klage, die unter der Nummer T-253/04 eingetragen wurde (ABl. C 262, S. 28), hat der Kongra-Gel die Nichtigerklärung dieses Beschlusses beantragt.
  • EuGH, 14.12.1962 - 19/62

    Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes

    Auszug aus EuG, 15.02.2005 - T-206/02
    27 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Personen gegründet worden ist, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sein; sie kann daher keine Nichtigkeitsklage erheben, wenn ihren Mitgliedern als Einzelnen die Erhebung einer solchen Klage verwehrt ist (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, 1021 f., und Urteil des Gerichts vom 21. März 2001 in der Rechtssache T-69/96, Hamburger Hafen- und Lagerhaus u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1037, Randnr. 49).
  • EuGH, 14.12.1962 - 22/62
    Auszug aus EuG, 15.02.2005 - T-206/02
    27 Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Vereinigung, die zur Wahrnehmung kollektiver Interessen einer Gruppe von Personen gegründet worden ist, von einer Handlung, die die allgemeinen Interessen dieser Gruppe berührt, nicht im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sein; sie kann daher keine Nichtigkeitsklage erheben, wenn ihren Mitgliedern als Einzelnen die Erhebung einer solchen Klage verwehrt ist (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 19/62 bis 22/62, Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes u. a./Rat, Slg. 1962, 1003, 1021 f., und Urteil des Gerichts vom 21. März 2001 in der Rechtssache T-69/96, Hamburger Hafen- und Lagerhaus u. a./Kommission, Slg. 2001, II-1037, Randnr. 49).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN

    12 Mit Klageschrift, die unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragen wurde, erhob der KNK Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2002/334.

    "43 ... der KNK [hat] bereits mit seiner unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragenen Klage den Beschluss 2002/334 angefochten ... Wegen der Identität von Gegenstand, Grund und Parteien ist daher die vorliegende Klage, soweit sie der KNK gegen den Beschluss 2002/334 richtet, aufgrund der Einrede der Rechtshängigkeit unzulässig.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2006 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS OSMAN

    8 Mit Klageschrift, die unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragen wurde, erhob der KNK Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2002/334.

    Der KNK erhob zunächst die Klage in der Rechtssache T-206/02(3) gegen den Beschluss 2002/334 und anschließend gemeinsam mit Herrn Ocalan, der im Namen der PKK auftrat, die Klage in der Rechtssache T-229/02 gegen die Beschlüsse 2002/334 und 2002/460.

    2 - PKK und KNK/Rat, Slg. 2005, II-539.

    3 - Siehe den Beschluss vom 15. Februar 2005 (KNK/Rat, Slg. 2005, II-523).

  • EuG, 15.02.2005 - T-229/02

    PKK und KNK / Rat - Nichtigkeitsklage - Spezifische, gegen bestimmte Personen und

    8 Mit Klageschrift, die unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragen wurde, erhob der KNK Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2002/334.

    18 In Bezug auf den KNK erhebt der Rat die Einrede der Rechtshängigkeit, da die Parteien, der Streitgegenstand und die geltend gemachten Klagegründe in den Rechtssachen T-206/02 und T-229/02 identisch seien.

    43 Vorab ist festzustellen, dass der KNK bereits mit seiner unter der Nummer T-206/02 in das Register eingetragenen Klage den Beschluss 2002/334 angefochten hat.

  • OVG Sachsen, 17.03.2005 - 7 D 17/04

    Gebäudeeigentum, Grundbucheintragung, Neuordnung, Zusammenführung

    Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat die Klägerin Beschlüsse des Landgerichts Leipzig vom 27.8.2004 - 05HK T 2866/00 - und vom 25.2.2005 - 05HK T 204/02, 05HK T 205/02 und 05HK T 206/02 - vorgelegt mit denen ihren Beschwerden gegen die Ankündigung der Löschung des Rechtsnachfolgevermerks in Spalte 5 des HRA 11067 bzw. Ankündigung der Löschung der Löschung der früheren drei LPGen stattgegeben wurde.
  • OVG Sachsen, 17.03.2005 - F 7 D 17/04

    Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum

    Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat die Klägerin Beschlüsse des Landgerichts Leipzig vom 27.8.2004 - 05HK T 2866/00 - und vom 25.2.2005 - 05HK T 204/02, 05HK T 205/02 und 05HK T 206/02 - vorgelegt mit denen ihren Beschwerden gegen die Ankündigung der Löschung des Rechtsnachfolgevermerks in Spalte 5 des HRA 11067 bzw. Ankündigung der Löschung der Löschung der früheren drei LPGen stattgegeben wurde.
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