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   EuG, 31.05.2005 - T-272/02   

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https://dejure.org/2005,21076
EuG, 31.05.2005 - T-272/02 (https://dejure.org/2005,21076)
EuG, Entscheidung vom 31.05.2005 - T-272/02 (https://dejure.org/2005,21076)
EuG, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - T-272/02 (https://dejure.org/2005,21076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Bau einer U-Bahnlinie in Neapel (Italien) - Abschluss eines Gemeinschaftszuschusses - Nichtigkeitsklage - Vertrauensschutz - Billigkeit - Begründung

  • Europäischer Gerichtshof

    Comune di Napoli / Kommission

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Bau einer U-Bahnlinie in Neapel (Italien) - Abschluss eines Gemeinschaftszuschusses - Nichtigkeitsklage - Vertrauensschutz - Billigkeit - Begründung

  • EU-Kommission PDF

    Comune di Napoli / Kommission

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Bau einer U-Bahnlinie in Neapel (Italien) - Abschluss eines Gemeinschaftszuschusses - Nichtigkeitsklage - Vertrauensschutz - Billigkeit - Begründung

  • EU-Kommission

    Comune di Napoli / Kommission

    Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt , EFRE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Zuschüssen für den Bau einer U-Bahn Linie; Bestimmung der Zuschüsse nach der Gesamtstrecke oder nach den einzelnen Abschnitten der U-Bahnlinie; Begriff des "Grundsatzes der materiellen Billigkeit"; Übertriebener Formalismus bei der strickten Trennung von ...

  • Judicialis

    EGV Art. 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Comune di Napoli / Kommission

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Bau einer U-Bahnlinie in Neapel (Italien) - Einstellung eines Gemeinschaftszuschusses - Nichtigkeitsklage - Vertrauensschutz - Billigkeit - Begründung

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Comune di Napoli / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 2002, mit der diese die endgültige Höhe des finanziellen Zuschusses des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) insofern festgelegt hat, als sie den Zuschuss verringert hat, der ursprünglich für ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 14.07.1997 - T-81/95

    Interhotel / Kommission

    Auszug aus EuG, 31.05.2005 - T-272/02
    62 Dazu ist bemerken, dass sich nach der Rechtsprechung jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat, auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen kann (Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1997 in der Rechtssache T-81/95, Interhotel/Kommission, Slg. 1997, II-1265, Randnr. 45, und vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97, Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 33).
  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Auszug aus EuG, 31.05.2005 - T-272/02
    Für diese Rüge beruft sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-189/90 (Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnrn. 16 bis 18) und das Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 (Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177).
  • EuGH, 31.03.1992 - C-255/90

    Burban / Parlament

    Auszug aus EuG, 31.05.2005 - T-272/02
    Dieser Antrag kann nicht als Antrag auf Verurteilung der Klägerin zur Tragung der Kosten verstanden werden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1992 in der Rechtssache C- 255/90 P, Burban/Parlament, Slg. 1992, I-2253, Randnr. 26).
  • EuG, 29.09.1999 - T-126/97

    Sonasa / Kommission

    Auszug aus EuG, 31.05.2005 - T-272/02
    62 Dazu ist bemerken, dass sich nach der Rechtsprechung jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat, auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen kann (Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1997 in der Rechtssache T-81/95, Interhotel/Kommission, Slg. 1997, II-1265, Randnr. 45, und vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97, Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 33).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-189/90

    Cipeke / Kommission

    Auszug aus EuG, 31.05.2005 - T-272/02
    Für diese Rüge beruft sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-189/90 (Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnrn. 16 bis 18) und das Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 (Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 31.05.2005 - T-272/02
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand des Kontexts, in dem dieser Rechtsakt erlassen wurde (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.03.2011 - T-387/07

    Portugal / Kommission

    15 und 16, und vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63; Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2005, Comune di Napoli/Kommission, T-272/02, Slg. 2005, II-1849, Randnr. 71).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    8 - Urteil des Gerichts erster Instanz vom 31. Mai 2005 in der Rechtssache T-272/02 (Comune di Napoli/Kommission, Slg. 2005, II-0000).
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