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   EuG, 06.12.1994 - T-450/93   

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EuG, 06.12.1994 - T-450/93 (https://dejure.org/1994,1542)
EuG, Entscheidung vom 06.12.1994 - T-450/93 (https://dejure.org/1994,1542)
EuG, Entscheidung vom 06. Dezember 1994 - T-450/93 (https://dejure.org/1994,1542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2950/83 Art. 5; ; VO (EWG) Nr. 2950/83 Art. 6; ; EWG-Vertrag Art. 123

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Für ihr Vorbringen stützt sich die Beklagte sowohl auf das Urteil vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-200/89 (FUNOC/Kommission, Slg. 1990, I-3669), in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß die GD V mit der Verwaltung der Ausgaben des ESF in Zusammenarbeit mit dem Finanzkontrolleur betraut sei, als auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Übertragung der Zeichnungsberechtigung eine normale und rechtmässige Maßnahme sei, mit der die Kommission ihre Befugnisse wahrnehmen könne (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, und vom 17. Oktober 1972 in der Rechtssache 8/72, Cementhandelaren/Kommission, Slg. 1972, 977).

    34 Soweit der Klagegrund auf die Unzuständigkeit der Dienststellen des ESF für den Erlaß der streitigen Entscheidung gerichtet ist, ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Übertragung der Zeichnungsberechtigung eine interne Geschäftsverteilungsmaßnahme der Gemeinschaftsverwaltung ist, die mit Artikel 27 der Geschäftsordnung 63/41/EWG der Kommission vom 9. Januar 1963 (ABl. 1963, Nr. 17, S. 181), die durch Artikel 1 des Beschlusses 67/426/EWG der Kommission vom 6. Juli 1967 (ABl. 1967, Nr. 147, S. 1) vorläufig aufrechterhalten wurde und in Kraft war, als die Entscheidung erlassen wurde, in Einklang steht und die normale Maßnahme ist, mit der die Kommission ihre Befugnisse wahrnimmt (vgl. Urteile ICI/Kommission, a. a. O., Randnr. 14, und Cementhandelaren/Kommission, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    42 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und muß auch dann sichergestellt werden, wenn eine Regelung für das betreffende Verfahren fehlt (vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, und vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885).

    48 Die Klägerinnen tragen somit unmittelbar die wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung über die Kürzung, die sie beschwert, da sie vorrangig für die ohne Rechtsgrund empfangenen Beträge haften (vgl. Urteil Niederlande u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 50).

  • EuGH, 11.10.1990 - C-200/89

    FUNOC / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Für ihr Vorbringen stützt sich die Beklagte sowohl auf das Urteil vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-200/89 (FUNOC/Kommission, Slg. 1990, I-3669), in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß die GD V mit der Verwaltung der Ausgaben des ESF in Zusammenarbeit mit dem Finanzkontrolleur betraut sei, als auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Übertragung der Zeichnungsberechtigung eine normale und rechtmässige Maßnahme sei, mit der die Kommission ihre Befugnisse wahrnehmen könne (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, und vom 17. Oktober 1972 in der Rechtssache 8/72, Cementhandelaren/Kommission, Slg. 1972, 977).

    35 Insbesondere für die Entscheidungen der Kommission im Bereich der Zuschüsse des ESF folgt aus den für den ESF geltenden Bestimmungen, daß die GD V mit der Verwaltung der Ausgaben des ESF in Zusammenarbeit mit dem Finanzkontrolleur betraut ist (vgl. Urteil FUNOC/Kommission, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 17.10.1972 - 8/72

    Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Für ihr Vorbringen stützt sich die Beklagte sowohl auf das Urteil vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-200/89 (FUNOC/Kommission, Slg. 1990, I-3669), in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß die GD V mit der Verwaltung der Ausgaben des ESF in Zusammenarbeit mit dem Finanzkontrolleur betraut sei, als auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Übertragung der Zeichnungsberechtigung eine normale und rechtmässige Maßnahme sei, mit der die Kommission ihre Befugnisse wahrnehmen könne (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, und vom 17. Oktober 1972 in der Rechtssache 8/72, Cementhandelaren/Kommission, Slg. 1972, 977).
  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    42 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und muß auch dann sichergestellt werden, wenn eine Regelung für das betreffende Verfahren fehlt (vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, und vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    46 Die Richtigkeit dieser Beurteilung wird zum einen durch die Tatsache bekräftigt, daß nach ständiger Rechtsprechung die Klagen der Unternehmen, denen vom ESF Zuschüsse bewilligt wurden, gegen die Entscheidungen, mit denen ihnen ein solcher Zuschuß aberkannt wird, zulässig sind (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17), was voraussetzt, daß sie von diesen Entscheidungen nicht nur individuell, sondern auch unmittelbar betroffen sind.
  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

    Auszug aus EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    42 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts und muß auch dann sichergestellt werden, wenn eine Regelung für das betreffende Verfahren fehlt (vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1992 in den Rechtssachen C-48/90 und C-66/90, Niederlande u. a./Kommission, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, und vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-304/89 (Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283) sei der Mitgliedstaat der einzige Ansprechpartner des ESF und übernehme insoweit selbst die Verantwortung, als er die sachliche und rechnerische Richtigkeit der in den Anträgen auf Restzahlung enthaltenen Angaben bestätige und sogar gehalten sein könne, die ordnungsgemässe Durchführung der Bildungsmaßnahmen zu gewährleisten.
  • EuGH, 04.06.1992 - C-189/90

    Cipeke / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Eine Entscheidung über die Kürzung eines zunächst bewilligten Zuschusses, die für die Antragsteller schwerwiegende Folgen hat, muß nämlich die Gründe klar wiedergeben, die diese Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnrn. 15 bis 18, und in der Rechtssache C-189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnrn. 15 bis 18).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-157/90

    Infortec / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    46 Die Richtigkeit dieser Beurteilung wird zum einen durch die Tatsache bekräftigt, daß nach ständiger Rechtsprechung die Klagen der Unternehmen, denen vom ESF Zuschüsse bewilligt wurden, gegen die Entscheidungen, mit denen ihnen ein solcher Zuschuß aberkannt wird, zulässig sind (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17), was voraussetzt, daß sie von diesen Entscheidungen nicht nur individuell, sondern auch unmittelbar betroffen sind.
  • EuGH, 04.06.1992 - C-181/90

    Consorgan / Kommission

  • EuG - T-446/93 (anhängig)

    Frinil / Kommission

  • EuG, 30.04.2002 - T-195/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST ERSTMALS IM BEREICH DER STAATLICHEN BEIHILFEN

    Die Klägerin macht geltend, jeder Person, der gegenüber eine beschwerende Entscheidung ergehen könne, sei Gelegenheit zu geben, zu den Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, auf die die Kommission bei der Begründung der streitigen Entscheidung zu ihrem Nachteil abstelle (Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 42).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 10. Februar 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 (Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177) eingelegt, mit dem das Gericht erster Instanz die Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt hat, mit der ein ursprünglich vom Europäischen Sozialfonds (nachstehend: ESF) der Lisrestal Ld.a., der GTI Ld.a., der Rebocalis Ld.a, der Lisnico Ld.a und der Gaslimpo SA (nachstehend: Rechtsmittelgegnerinnen) bewilligter Zuschuß gekürzt und ihnen die Rückzahlung eines Vorschusses in Höhe von 138 271 804 ESC aufgegeben wurde.
  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Nach der Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, und vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885; Urteile des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-1177, und vom 19. Juni 1997 in der Rechtssache T-260/94, Air Inter/Kommission, Slg. 1997, II-997) habe die Kommission ihr die Eröffnung des Verfahrens gemäß Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag mitteilen und ihr während des Verfahrens eineangemessene Frist für ihre Stellungnahme zur Richtigkeit des Sachverhalts und der geltend gemachten Umstände und zu den Unterlagen, mit denen die Kommission ihre Argumentation zu der Verletzung des Gemeinschaftsrechts untermauere, einräumen müssen.
  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    Das Gericht hat schließlich in Randnummer 50 hinzugefügt, daß die vorliegende Rechtssache deutlich anders gelagert sei als diejenige, die zum Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 (Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177) geführt habe, da der Rechtsmittelführerin anders als den Betroffenen in jener Rechtssache keine finanzielle Unterstützung bewilligt worden sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-32/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Lisrestal - Organização Gestão

    die Klage der Kommission auf Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 abzuweisen, mit dem die Entscheidung der Kommission über die Kürzung des vom Europäischen Sozialfonds für das Projekt Nr. 870844 P1 bewilligten Zuschusses für nichtig erklärt wird;.

    ( 4 ) Urteil vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 (Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177).

  • EuG, 03.04.2003 - T-44/01

    Vieira und Vieira Argentina / Kommission

    Die Klägerin in der Rechtssache T-119/01 weist darauf hin, dass in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Entscheidung führen können, rechtliches Gehör zu gewähren sei (Urteil des Gerichtshofes vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission Slg. 1994, I-2885, sowie Urteile des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal u. a./Kommission Slg. 1994, II-1177, und Air Inter/Kommission, zitiert oben in Randnr. 139), und rügt, dass sie sich im Verwaltungsverfahren nicht wirksam habe äußern können.
  • EuG, 23.01.2002 - T-237/00

    Reynolds / Parlament

    Der Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte, die den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, gebietet es, jeder Person, der gegenüber eine beschwerende Entscheidung ergehen kann, Gelegenheit zu geben, zu den Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, auf die bei der Begründung dieser Entscheidung zu ihrem Nachteil abgestellt wird (Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 42, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, insbesondere Randnr. 21, und Urteil F/Kommission, zitiert in Randnr. 86, Randnr. 29).
  • EuG, 15.10.1997 - T-331/94

    IPK / Kommission

    15 bis 18, Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 52, und vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33).
  • EuG, 19.06.1997 - T-260/94

    Air Inter / Kommission

    64 Für die Frage, ob die Verteidigungsrechte der Klägerin in der vorliegenden Rechtssache beachtet wurden, ist erheblich, daß das Gericht in seinem Urteil vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93 (Lisrestal u. a./Kommission, Slg. 1994, II-1177), in dem es um die Kürzung des Zuschusses ging, der den begünstigten Unternehmen vom Europäischen Sozialfonds zunächst in einem Verfahren bewilligt worden war, in dem die nationale Behörde der einzige Gesprächspartner des Fonds gewesen war, das Recht der klagenden Unternehmen auf Anhörung anerkannt und dabei darauf hingewiesen hat, daß dieses Recht weder im Verhältnis zwischen der Kommission und den Begünstigten noch im Verhältnis zwischen der nationalen Behörde und den Begünstigten gewährleistet worden war (Randnrn. 49 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

    51 - Urteil vom 28. Mai 1980, Kuhner/Kommission (33/79 und 75/79, Slg. 1980, 1677, Randnr. 25); Urteil des Gerichts vom 6. November 1994, Lisrestal u.a./Kommission (T-450/93, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 42).
  • EuG, 07.11.1997 - T-84/96

    Cipeke / Kommission

  • EuGH, 21.09.2000 - C-462/98

    Mediocurso / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-750/21

    Pilatus Bank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2006 - C-3/06

    Groupe Danone / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Geldbuße - Artikel 15

  • EuG, 16.07.1998 - T-199/96

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WAR BERECHTIGT, BERGAMOTTÖL IN

  • EuG, 21.05.2015 - T-403/13

    APRAM / Kommission

  • EuG, 07.11.2002 - T-141/99

    Vela / Kommission

  • EuG, 22.10.1996 - T-330/94

    Salt Union Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuG, 31.05.2006 - T-354/99

    Kuwait Petroleum (Nederland) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mitteilung der

  • EuG, 09.07.1999 - T-231/97

    New Europe Consulting und Brown / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 17.10.2006 - T-406/04

    Bonnet / Gerichtshof

  • EuG, 18.10.2005 - T-60/03

    Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Artikel 230

  • EuG, 15.06.2000 - T-211/98

    F / Kommission

  • EuG, 16.09.1999 - T-182/96

    Partex / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-180/96

    Mediocurso / Kommission

  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

  • EuG, 29.09.1999 - T-126/97

    Sonasa / Kommission

  • EuG, 13.12.1995 - T-109/94

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs-KG gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 16.07.1998 - T-72/97

    Proderec / Kommission

  • EuG, 13.07.2006 - T-165/04

    Vounakis / Kommission

  • EuGöD, 30.11.2009 - F-80/08

    Wenig / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarverfahren -

  • EuG, 09.07.2003 - T-102/00

    Vlaams Fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap /

  • EuG, 14.05.2002 - T-80/00

    Associação Comercial de Aveiro / Kommission

  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 14.05.2002 - T-81/00

    Associação Comercial de Aveiro / Kommission

  • EuG, 03.02.2000 - T-46/98

    CCRE / Kommission

  • EuG, 17.02.1998 - T-183/96

    E gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - Freiheit der

  • EuG, 31.05.2005 - T-272/02

    Comune di Napoli / Kommission - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

  • EuG, 11.12.2003 - T-306/00

    Conserve Italia / Kommission

  • EuGöD, 18.06.2013 - F-98/11

    Jargeac u.a. / Kommission

  • EuG, 06.06.2002 - T-105/01

    SLIM Sicilia / Kommission

  • EuG, 30.09.1997 - T-151/95

    Inef / Kommission

  • EuG, 08.09.2021 - T-52/19

    AH/ Eurofound

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