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   EuG, 25.01.2006 - T-33/04   

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https://dejure.org/2006,20899
EuG, 25.01.2006 - T-33/04 (https://dejure.org/2006,20899)
EuG, Entscheidung vom 25.01.2006 - T-33/04 (https://dejure.org/2006,20899)
EuG, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - T-33/04 (https://dejure.org/2006,20899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Beamte - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Doppelte Zulage für ein behindertes Kind - Artikel 67 Absatz 2 des Statuts - Abzug einer Zulage gleicher Art

  • Europäischer Gerichtshof

    Weißenfels / Parlament

    Beamte - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Doppelte Zulage für ein behindertes Kind - Artikel 67 Absatz 2 des Statuts - Abzug einer Zulage gleicher Art

  • EU-Kommission PDF

    Roderich Weißenfels gegen Europäisches Parlament.

    Beamte - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Doppelte Zulage für ein behindertes Kind - Artikel 67 Absatz 2 des Statuts - Abzug einer Zulage gleicher Art

  • EU-Kommission

    Roderich Weißenfels gegen Europäisches Parlament

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine doppelte Zulage für ein schwerbehindertes, unterhaltsberechtigtes Kind eines Beamten des Europäischen Parlaments; Rechtliche Qualifizierung der Verlängerung der Bewilligung der doppelten Zulage für ein schwerbehindertes Kind; Bestimmung des Adressaten ...

  • Judicialis

    Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften Art. 67 Abs. 2

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 09.06.2005 - T-80/04

    Castets / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.01.2006 - T-33/04
    Denn nach Artikel 233 EG hat im Fall der Aufhebung eines Rechtsakts das betreffende Organ die sich aus dem Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juni 2005 in der Rechtssache T-80/04, Castets/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 17 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.05.1987 - 189/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuG, 25.01.2006 - T-33/04
    Der Kläger fügt hinzu, dass bereits die beiden Urteile des Gerichtshofes, die das Parlament in der Entscheidung vom 10. November 2003 über die Zurückweisung seiner Beschwerde erwähnt habe (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 186/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 2029, und Kommission/Deutschland in der Rechtssache 189/85, Slg. 1987, 2061), auf den besonderen Ausnahmecharakter von Artikel 67 Absatz 2 des Statuts und die Anknüpfung an vergleichbare Voraussetzungen gestützt gewesen seien.
  • EuG, 07.02.1991 - T-167/89

    Jan Robert de Rijk gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    Auszug aus EuG, 25.01.2006 - T-33/04
    45 Der Kläger macht außerdem geltend, dass die beiden Urteile des Gerichts, die das Parlament in seiner Entscheidung vom 10. November 2003 über die Zurückweisung seiner Beschwerde angeführt habe (Urteile des Gerichts vom 10. Mai 1990 in der Rechtssache T-117/89, Sens/Kommission, Slg. 1990, II-185, und vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache T-167/89, De Rijk/Kommission, Slg. 1991, II-91) nicht einschlägig seien, da das Vorliegen der Voraussetzungen des Artikels 67 Absatz 2 des Statuts in jenen Rechtssachen nicht in Frage gestellt worden sei.
  • EuG, 11.12.2001 - T-99/97

    Stols / Rat

    Auszug aus EuG, 25.01.2006 - T-33/04
    Ein Beamter könne aber nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache T-6/90, Petrilli/Kommission, Slg. 1990, II-765, abgekürzte Veröffentlichung, und Beschluss des Gerichts vom 11. Dezember 2001 in der Rechtssache T-99/97, Stols/Rat, Slg. ÖD 2001, I-A-233 und II-1061) den Bestand einer früheren Entscheidung, die er nicht fristgerecht angefochten habe, nicht durch Stellung eines späteren Antrags in Frage stellen.
  • EuGH, 07.05.1987 - 186/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuG, 25.01.2006 - T-33/04
    Der Kläger fügt hinzu, dass bereits die beiden Urteile des Gerichtshofes, die das Parlament in der Entscheidung vom 10. November 2003 über die Zurückweisung seiner Beschwerde erwähnt habe (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 186/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 2029, und Kommission/Deutschland in der Rechtssache 189/85, Slg. 1987, 2061), auf den besonderen Ausnahmecharakter von Artikel 67 Absatz 2 des Statuts und die Anknüpfung an vergleichbare Voraussetzungen gestützt gewesen seien.
  • EuG, 06.12.1990 - T-6/90

    Alessandro Petrilli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 25.01.2006 - T-33/04
    Ein Beamter könne aber nach ständiger Rechtsprechung (Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache T-6/90, Petrilli/Kommission, Slg. 1990, II-765, abgekürzte Veröffentlichung, und Beschluss des Gerichts vom 11. Dezember 2001 in der Rechtssache T-99/97, Stols/Rat, Slg. ÖD 2001, I-A-233 und II-1061) den Bestand einer früheren Entscheidung, die er nicht fristgerecht angefochten habe, nicht durch Stellung eines späteren Antrags in Frage stellen.
  • EuG, 10.05.1990 - T-117/89

    Paul F. Sens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 25.01.2006 - T-33/04
    45 Der Kläger macht außerdem geltend, dass die beiden Urteile des Gerichts, die das Parlament in seiner Entscheidung vom 10. November 2003 über die Zurückweisung seiner Beschwerde angeführt habe (Urteile des Gerichts vom 10. Mai 1990 in der Rechtssache T-117/89, Sens/Kommission, Slg. 1990, II-185, und vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache T-167/89, De Rijk/Kommission, Slg. 1991, II-91) nicht einschlägig seien, da das Vorliegen der Voraussetzungen des Artikels 67 Absatz 2 des Statuts in jenen Rechtssachen nicht in Frage gestellt worden sei.
  • EuGH, 13.10.1977 - 14/77

    Van den Branden / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.01.2006 - T-33/04
    47 Nach ständiger Rechtsprechung sind nur die Zuwendungen, die vergleichbar sind und den gleichen Zweck haben, gleicher Art im Sinne des Artikels 67 Absatz 2 des Statuts (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, Randnr. 16, und Emer/Kommission in der Rechtssache 14/77, Slg. 1977, 1683, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache T-147/95, Pavan/Parlament, Slg. ÖD 1996, I-A-291 und II-861, Randnr. 41).
  • EuGH, 13.10.1977 - 106/76

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.01.2006 - T-33/04
    47 Nach ständiger Rechtsprechung sind nur die Zuwendungen, die vergleichbar sind und den gleichen Zweck haben, gleicher Art im Sinne des Artikels 67 Absatz 2 des Statuts (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, Randnr. 16, und Emer/Kommission in der Rechtssache 14/77, Slg. 1977, 1683, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache T-147/95, Pavan/Parlament, Slg. ÖD 1996, I-A-291 und II-861, Randnr. 41).
  • EuG, 11.06.1996 - T-147/95

    Geneviève Pavan gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Haushaltszulage -

    Auszug aus EuG, 25.01.2006 - T-33/04
    47 Nach ständiger Rechtsprechung sind nur die Zuwendungen, die vergleichbar sind und den gleichen Zweck haben, gleicher Art im Sinne des Artikels 67 Absatz 2 des Statuts (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, Randnr. 16, und Emer/Kommission in der Rechtssache 14/77, Slg. 1977, 1683, Randnr. 15; Urteil des Gerichts vom 11. Juni 1996 in der Rechtssache T-147/95, Pavan/Parlament, Slg. ÖD 1996, I-A-291 und II-861, Randnr. 41).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-135/06

    Weißenfels / Parlament - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für

    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Weißenfels die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2006, Weißenfels/Parlament (T-33/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses seine Klage auf Aufhebung mehrerer Entscheidungen des Europäischen Parlaments abgewiesen hat, mit denen von der ihm nach Art. 67 Abs. 3 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Statut) gewährten doppelten Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder nach Art. 67 Abs. 2 des Statuts die nach luxemburgischem Recht für schwerbehinderte Personen gezahlte Sonderbeihilfe (im Folgenden: luxemburgische Beihilfe) abgezogen worden war.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2006, Weißenfels/Parlament (T-33/04), wird aufgehoben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06

    Weißenfels / Parlament - Rechtsmittel - Gemeinschaftsbeamter - Dienstbezüge -

    "1) Das Urteil des Gerichts (erste Kammer) vom 25. Januar 2006 in der Rechtssache T-33/04 (Weißenfels/Europäisches Parlament), zugestellt am 31. Januar 2006, wird aufgehoben.

    2 - Urteil vom 25. Januar 2006, Weißenfels/Parlament (T-33/04, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

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