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   EuG, 30.11.2006 - T-382/04   

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https://dejure.org/2006,31526
EuG, 30.11.2006 - T-382/04 (https://dejure.org/2006,31526)
EuG, Entscheidung vom 30.11.2006 - T-382/04 (https://dejure.org/2006,31526)
EuG, Entscheidung vom 30. November 2006 - T-382/04 (https://dejure.org/2006,31526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods / Kommission

    Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften

  • EU-Kommission

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods / Kommission

    Freier Warenverkehr , Zollunion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading BV gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 23. September 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 17. Juni 2001 (REM 19/2002), mit der den niederländischen Behörden mitgeteilt wird, dass die Einfuhrabgaben auf eine Lieferung von Reispapier mit Ursprung in Vietnam nicht zu erlassen sind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-38/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission - Rechtsmittel -

    - das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. November 2006 in der Rechtssache T-382/04 aufzuheben;.

    2 - Urteil vom 30. November 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission (T-382/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 20.11.2008 - C-38/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission - Rechtsmittel - Erlass

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading BV (im Folgenden: H & S) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 30. November 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission (T-382/04, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission REM 19/2002 vom 17. Juni 2004, mit der festgestellt wurde, dass der Erlass der Einfuhrabgaben im konkreten Fall nicht gerechtfertigt gewesen sei (im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.
  • EuG, 16.04.2015 - T-576/11

    Schenker Customs Agency / Kommission

    Außerdem handelt es sich bei dieser Regelung der Erstattung oder des Erlasses von Abgaben nach gefestigter Rechtsprechung um eine allgemeine Billigkeitsklausel insbesondere für außergewöhnliche Fälle (vgl. Urteil vom 30. November 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission, T-382/04, EU:T:2006:369, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit handelt es sich bei der Erstattung oder dem Erlass von Einfuhrabgaben, die beide nur unter bestimmten Voraussetzungen und in eigens dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden können, um eine Ausnahme vom gewöhnlichen Ein- und Ausfuhrsystem, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (Urteil vom 17. Februar 2011, Berel u. a., C-78/10, Slg, EU:C:2011:93, Rn. 46; vgl. auch Urteil Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission, EU:T:2006:369 Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.11.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Vorabentscheidungsersuchen -

    Gegen das Urteil des Gerichts vom 30. November 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission (Rechtssache T-382/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit dem die Klage zurückgewiesen wurde, legte H & S ein Rechtsmittel beim Gerichtshof ein.
  • EuG, 12.11.2013 - T-147/12

    Wünsche Handelsgesellschaft International / Kommission - Zollunion - Einfuhr von

    Im Übrigen verstößt die Nacherhebung, wenn die Anwendungsvoraussetzungen von Art. 220 Abs. 2 Buchst. b des Zollkodex nicht erfüllt sind, nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 30. November 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, T-382/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

    2 - Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. November 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission (T-382/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuG, 19.03.2013 - T-324/10

    Firma Van Parys / Kommission - Zollunion - Einfuhr von Bananen aus Ecuador -

    Zwar verfügt die Kommission bei der Anwendung von Art. 239 des Zollkodex über einen Wertungsspielraum; sie hat diese Befugnis jedoch in der Weise auszuüben, dass sie das Interesse der Union daran, die Beachtung der Zollvorschriften sicherzustellen, und das Interesse des gutgläubigen Importeurs daran, keine Nachteile zu erleiden, die über das normale Geschäftsrisiko hinausgehen, tatsächlich gegeneinander abwägt (vgl. Urteil des Gerichts vom 30. November 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission, T-382/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.09.2012 - T-267/11

    Video Research USA / HABM (VR) - Gemeinschaftsmarke - Gemeinschaftsbildmarke VR -

    Ebenso ist, wie das Gericht bereits auf dem Gebiet des Erlasses von Zollabgaben festgestellt hat, entsprechend die mangelnde Vorsicht des Vertreters gleichermaßen wie die des Betroffenen zu berücksichtigen (Urteil des Gerichts vom 30. November 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission, T-382/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 94).
  • EuG, 29.09.2009 - T-364/07

    Thomson Sales Europe / Kommission

    p. I-7877, point 52, et du Tribunal du 30 novembre 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Commission, T-382/04, non publié au Recueil, points 45 et 84).
  • EuG, 16.09.2008 - T-496/04

    Nortrail Transport / Kommission - Zollunion - Externes gemeinschaftliches

    Außerdem stellt die Erstattung oder der Erlass von Einfuhrabgaben, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den eigens dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden können, eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem dar, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (Urteil des Gerichthofs vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 52; Urteile des Gerichts Ricosmos/Kommission, Randnr. 154, und vom 30. November 2006, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods/Kommission, T-382/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
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