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   EuG, 02.02.2016 - T-485/14   

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https://dejure.org/2016,786
EuG, 02.02.2016 - T-485/14 (https://dejure.org/2016,786)
EuG, Entscheidung vom 02.02.2016 - T-485/14 (https://dejure.org/2016,786)
EuG, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - T-485/14 (https://dejure.org/2016,786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de

    Zur Verwechslungsgefahr bei Marken mit gleichem Begriff, aber unterschiedlicher bildlicher Ausgestaltung

  • Europäischer Gerichtshof

    Bon Net / OHMI - Aldi (Bon Appétit!)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Bon Appétit! - Ältere nationale Bildmarken Ð'oн Anemú und Bon Apetí - Keine Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildmarken "Bon Appétit" und "Bon Apetí" für Nahrungsmittel; Aufhebungsklage des Inhabers älterer Rechte gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlender Verwechslungsgefahr aufgrund eines nicht ähnlichen Gesamteindrucks

  • kanzlei.biz

    Zur Verwechslungsgefahr zwischen - "bon appétit" und "bon apeti"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildmarken "Bon Appétit" und "Bon Apetí" für Nahrungsmittel; unbegründete Aufhebungsklage der Inhaberin älterer Rechte gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlender Verwechslungsgefahr aufgrund eines nicht ähnlichen Gesamteindrucks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Verwechslungsgefahr bei Marken mit gleichem Begriff, aber unterschiedlicher bildlicher Ausgestaltung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr bei Marken mit gleichem Begriff

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Marken mit gleichem Slogan aber deutlich bildlichem Unterschied

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Marken mit gleichem Slogan aber deutlich bildlichem Unterschied

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Verwechlungsgefahr bei Bildmarken mit ähnlichem Wortbestandteil

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Bon Net / OHMI - Aldi (Bon Appétit!)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der nationalen Bildmarken mit den Wortbestandteilen "Bon Anemú" und "Bon Apetí" für Waren der Klassen 29 und 43 auf Aufhebung der Entscheidung R 1199/2013"2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuG, 03.09.2010 - T-472/08

    Companhia Muller de Bebidas / OHMI - Missiato Industria e Comercio (61 A NOSSA

    Auszug aus EuG, 02.02.2016 - T-485/14
    Im vorliegenden Fall sind die von der Beschwerdekammer in den Rn. 17 und 18 der angefochtenen Entscheidung getroffenen Feststellungen zu bestätigen, wonach als Publikum der normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige bulgarische Durchschnittsverbraucher maßgeblich ist, da die betreffenden Waren der Klasse 29 Waren des täglichen Bedarfs darstellen und die älteren Marken in Bulgarien eingetragen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2010, Companhia Muller de Bebidas/HABM - Missiato Industria e Comercio [61 A NOSSA ALEGRIA], T-472/08, Slg, EU:T:2010:347, Rn. 39).

    Bei dieser Beurteilung sind insbesondere die Eigenschaften des Bestandteils darauf zu prüfen, ob er in Bezug auf die Waren, für die die Marke eingetragen worden ist, beschreibend ist oder nicht (vgl. Urteil 61 A NOSSA ALEGRIA, oben in Rn. 26 angeführt, EU:T:2010:347, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sind einzelne Bestandteile einer Marke für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie geschützt ist oder die in der Anmeldung genannt sind, beschreibend, wird diesen Bestandteilen nur geringe oder sogar nur sehr geringe Unterscheidungskraft zuerkannt (vgl. Urteil 61 A NOSSA ALEGRIA, oben in Rn. 26 angeführt, EU:T:2010:347, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wegen ihrer geringen oder sogar sehr geringen Unterscheidungskraft werden die beschreibenden Bestandteile einer Marke im Allgemeinen vom Publikum nicht als für den von der Marke hervorgerufenen Gesamteindruck dominierend angesehen, es sei denn, sie erweisen sich, insbesondere durch ihre Position oder ihre Größe, als geeignet, die Wahrnehmung des Publikums zu bestimmen und sich in dessen Gedächtnis einzuprägen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 2008, Shaker/HABM - Limiñana y Botella [Limoncello della Costiera Amalfitana shaker], T-7/04, Slg, EU:T:2008:481, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung, und 61 A NOSSA ALEGRIA, oben in Rn. 26 angeführt, EU:T:2010:347, Rn. 49).

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 02.02.2016 - T-485/14
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg, EU:C:2007:333, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer zusammengesetzten Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der maßgeblichen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (vgl. Urteil HABM/Shaker, oben in Rn. 34 angeführt, EU:C:2007:333, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es kann nur dann für die Beurteilung der Ähnlichkeit allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (Urteile HABM/Shaker, oben in Rn. 34 angeführt, EU:C:2007:333, Rn. 42, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, EU:C:2007:539, Rn. 42).

  • EuG, 13.12.2007 - T-242/06

    Cabrera Sánchez / OHMI - Industrias Cárnicas Valle (el charcutero artesano)

    Auszug aus EuG, 02.02.2016 - T-485/14
    In zweiter Linie kann auch auf die jeweilige Rolle der einzelnen Bestandteile bei der Gesamtgestaltung der zusammengesetzten Marke abgestellt werden (Urteile vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], T-6/01, Slg, EU:T:2002:261, Rn. 35, und vom 13. Dezember 2007, Cabrera Sánchez/HABM - Industrias Cárnicas Valle [el charcutero artesano], T-242/06, EU:T:2007:391, Rn. 47).

    In einer zusammengesetzten Marke kann der Bildbestandteil nämlich den gleichen Rang wie der Wortbestandteil haben (Urteil el charcutero artesano, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2007:391, Rn. 55, vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 12. Dezember 2002, Vedial/HABM - France Distribution [HUBERT], T-110/01, Slg, EU:T:2002:318, Rn. 53).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-193/06

    Nestlé / HABM

    Auszug aus EuG, 02.02.2016 - T-485/14
    Es kann nur dann für die Beurteilung der Ähnlichkeit allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (Urteile HABM/Shaker, oben in Rn. 34 angeführt, EU:C:2007:333, Rn. 42, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, EU:C:2007:539, Rn. 42).

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn schon dieser Bestandteil allein geeignet ist, das Bild dieser Marke, das die angesprochenen Verkehrskreise im Gedächtnis behalten, so zu prägen, dass alle übrigen Bestandteile der Marke in dem durch diese hervorgerufenen Gesamteindruck zu vernachlässigen sind (Urteil Nestlé/HABM, EU:C:2007:539, Rn. 43).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 02.02.2016 - T-485/14
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteile vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg, EU:C:1998:442, Rn. 17, und vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg, EU:T:2006:397, Rn. 74).
  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

    Auszug aus EuG, 02.02.2016 - T-485/14
    In zweiter Linie kann auch auf die jeweilige Rolle der einzelnen Bestandteile bei der Gesamtgestaltung der zusammengesetzten Marke abgestellt werden (Urteile vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], T-6/01, Slg, EU:T:2002:261, Rn. 35, und vom 13. Dezember 2007, Cabrera Sánchez/HABM - Industrias Cárnicas Valle [el charcutero artesano], T-242/06, EU:T:2007:391, Rn. 47).
  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

    Auszug aus EuG, 02.02.2016 - T-485/14
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteile vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg, EU:C:1998:442, Rn. 17, und vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg, EU:T:2006:397, Rn. 74).
  • EuG, 13.12.2007 - T-134/06

    Xentral / OHMI - Pages jaunes (PAGESJAUNES.COM) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 02.02.2016 - T-485/14
    Selbst wenn es also um eine ältere Marke mit schwacher Unterscheidungskraft geht, kann eine Gefahr von Verwechslungen, insbesondere wegen einer Ähnlichkeit der Zeichen sowie der betroffenen Waren oder Dienstleistungen, gegeben sein (Urteil vom 13. Dezember 2007, Xentral/HABM - Pages jaunes [PAGESJAUNES.COM], T-134/06, Slg, EU:T:2007:387, Rn. 70).
  • EuG, 12.12.2002 - T-110/01

    Vedial / OHMI - France Distribution (HUBERT)

    Auszug aus EuG, 02.02.2016 - T-485/14
    In einer zusammengesetzten Marke kann der Bildbestandteil nämlich den gleichen Rang wie der Wortbestandteil haben (Urteil el charcutero artesano, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2007:391, Rn. 55, vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 12. Dezember 2002, Vedial/HABM - France Distribution [HUBERT], T-110/01, Slg, EU:T:2002:318, Rn. 53).
  • EuG, 25.03.2010 - T-5/08

    Nestlé / OHMI - Master Beverage Industries (Golden Eagle) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 02.02.2016 - T-485/14
    Wenn auch die Kennzeichnungskraft eines Bestandteils einer zusammengesetzten Marke bereits bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit zu prüfen ist, um die etwaigen dominierenden Bestandteile des Zeichens zu bestimmen, ist der Grad der Kennzeichnungskraft der älteren Marke einer der Gesichtspunkte, die im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen sind (Urteil vom 25. März 2010, Nestlé/HABM - Master Beverage Industries [Golden Eagle und Golden Eagle Deluxe], T-5/08 bis T-7/08, Slg, EU:T:2010:123, Rn. 65).
  • EuG, 23.01.2008 - T-106/06

    Demp / OHMI - Bau How (BAU HOW) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • EuG, 24.11.2005 - T-3/04

    Simonds Farsons Cisk / OHMI - Spa Monopole (KINJI by SPA) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 31.01.2013 - T-54/12

    K2 Sports Europe / OHMI - Karhu Sport Iberica (SPORT)

  • EuG, 13.02.2007 - T-256/04

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 12.11.2008 - T-7/04

    Shaker / OHMI - Limiñana y Botella (Limoncello della Costiera Amalfitana shaker)

  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

  • EuG, 11.07.2007 - T-443/05

    El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) -

  • BPatG, 01.06.2016 - 29 W (pat) 64/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Insel Usedom Inselkind USEDOM

    Zu einer solchen rechtlichen Gesamteinschätzung komme auch das Europäische Gericht in seinem Urteil vom 2. Februar, AZ: T-485/14 in einem gleichgelagerten Fall.

    Dies unterscheidet die hiesige Fallgestaltung im Übrigen von der vom Beschwerdegegner in Bezug genommenen Entscheidung des Europäischen Gerichts in Sachen Bon Appéti!/Bon Apeti (AZ: T-485/14), weil dort die Wortbestandteile jeweils keine Unterscheidungskraft besitzen.

  • EuG, 08.11.2017 - T-754/16

    Oakley/ EUIPO - Xuebo Ye (Représentation d'une ellipse discontinue) - Unionsmarke

    Il s'agit là de conditions cumulatives [voir arrêt du 2 février 2016, Bon Net/OHMI - Aldi (Bon Appétit !), T-485/14, non publié, EU:T:2016:53, point 24 et jurisprudence citée].
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