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   OLG Düsseldorf, 11.01.2006 - VI-U (Kart) 24/05   

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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 23/07  
    Durch die erstrebte Verbotsverfügung wird dieser reklamierte Unterlassungsanspruch nicht nur gesichert, sondern bereits endgültig und unumkehrbar erfüllt (vgl. Senat, Urt. v. 11.01.2006, VI - U (Kart) 24/05; Urt. v. 28.06.2006, VI - U (Kart) 2/06; OLG Frankfurt, MDR 2004, 1020).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - U (Kart) 9/10  

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung gegen den Abschluss eines

    Einigkeit besteht jedoch darüber, dass jedenfalls in dem Fall, dass die Unterlassungsverfügung deutlich über den reinen Sicherungszweck hinausgeht und insbesondere der Durchsetzung eines auf Unterlassung gerichteten Verfügungsanspruchs dient, diese einer Leistungsverfügung gleichgestellt ist (vgl.: Senat, Urteil vom 11.01.2006, VI-U (Kart) 24/05, zitiert nach juris Tz. 30; Vollkommer, a.a.O., § 940 Rz. 1 a.E.; OLG Frankfurt, MDR 2004, 1019, 1020).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U Kart 23/07  

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Durch die erstrebte Verbotsverfügung wird dieser reklamierte Unterlassungsanspruch nicht nur gesichert, sondern bereits endgültig und unumkehrbar erfüllt (vgl. Senat, Urt. v. 11.01.2006, VI - U (Kart) 24/05; Urt. v. 28.06.2006, VI - U (Kart) 2/06; OLG Frankfurt, MDR 2004, 1020 ).
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