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   OLG Düsseldorf, 11.01.2006 - VI-U (Kart) 24/05   

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https://dejure.org/2006,15940
OLG Düsseldorf, 11.01.2006 - VI-U (Kart) 24/05 (https://dejure.org/2006,15940)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2006 - VI-U (Kart) 24/05 (https://dejure.org/2006,15940)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - VI-U (Kart) 24/05 (https://dejure.org/2006,15940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zur Nutzung eines bestimmten festen Einsatzstückes (so gananntes Klischee) in einer Freistempelanlage/Frankiermaschine; Erzielung eines wesentlichen Werbeeffekts durch die Art und Weise der Kenntnisnahme eines Frankierstempels durch die Adressaten ...

  • Judicialis

    GWB § 19; ; GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 20; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 33 Abs. 1; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; UWG § 12 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Verwendung eines Klischees in einer Freistempelanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03

    Wichtiger Grund für die Sperrung von SIM-Karten; Voraussetzungen der Vorwegnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2006 - U (Kart) 24/05
    Nach der Rspr. des Senats ist hierfür eine bestehende oder jedenfalls drohende Notlage des Gläubigers, erforderlich, der so dringend auf die Erfüllung seines Anspruches angewiesen sein muss oder dem so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen müssen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruches oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (vgl.: OLG Düsseldorf, MMR 2004, 618 (619) und MMR 2003, 108).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - U (Kart) 9/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2006 - U (Kart) 24/05
    Nach der Rspr. des Senats ist hierfür eine bestehende oder jedenfalls drohende Notlage des Gläubigers, erforderlich, der so dringend auf die Erfüllung seines Anspruches angewiesen sein muss oder dem so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen müssen, dass ihm ein Zuwarten bei der Durchsetzung seines Anspruches oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht zuzumuten ist (vgl.: OLG Düsseldorf, MMR 2004, 618 (619) und MMR 2003, 108).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Ihr Antrag ist dementsprechend auf den Erlass einer Leistungsverfügung (Befriedigungsverfügung) als Unterfall der Regelungsverfügung im Sinne des § 940 ZPO gerichtet (vgl. nur: Senat, Urteil vom 11.10.2017, VI-U (Kart) 9/17 , Rn. 53 bei juris - Selbstablehnung im Verbandsgerichtsverfahren ; Urteil vom 11.01.2006, VI-U (Kart) 24/05 , Rn. 32 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
    b) Im Streitfall kann auf sich beruhen, ob die Kläger der Sache nach eine Leistungsverfügung (Befriedigungsverfügung) erstreben, wovon das Landgericht auszugehen scheint, etwa, weil es ihnen mit den begehrten Anordnungen um die Zurverfügungstellung der T.-Richter und damit um entsprechende dazu erforderliche Mitwirkungshandlungen des Beklagten geht, wie etwa die von diesem gemäß § 12 seiner Rahmenordnung für Richter im Sport (Anlage ASt 10) zu erklärende Freigabe (vgl. Senat, Urteil vom 11.01.2006, VI-U (Kart) 24/05 , Rn. 31 bei juris), oder ob es sich um den Fall einer Unterlassungsverfügung handelt, weil die Kläger aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der X., der auch der T. angehört, vereinsrechtlich zum Einsatz der T.-Richter auf ihren Veranstaltungen berechtigt sind und einen Eingriff in diese Berechtigung durch den Beklagten abwehren wollen.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - U (Kart) 9/10

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung gegen den Abschluss eines

    Einigkeit besteht jedoch darüber, dass jedenfalls in dem Fall, dass die Unterlassungsverfügung deutlich über den reinen Sicherungszweck hinausgeht und insbesondere der Durchsetzung eines auf Unterlassung gerichteten Verfügungsanspruchs dient, diese einer Leistungsverfügung gleichgestellt ist (vgl.: Senat, Urteil vom 11.01.2006, VI-U (Kart) 24/05, zitiert nach juris Tz. 30; Vollkommer, a.a.O., § 940 Rz. 1 a.E.; OLG Frankfurt, MDR 2004, 1019, 1020).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 23/07

    Antrag auf Erlass einer den im Zusammenhang mit der Herausgabe von

    Durch die erstrebte Verbotsverfügung wird dieser reklamierte Unterlassungsanspruch nicht nur gesichert, sondern bereits endgültig und unumkehrbar erfüllt (vgl. Senat, Urt. v. 11.01.2006, VI - U (Kart) 24/05; Urt. v. 28.06.2006, VI - U (Kart) 2/06; OLG Frankfurt, MDR 2004, 1020).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U Kart 23/07

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Leistungsverfügung

    Durch die erstrebte Verbotsverfügung wird dieser reklamierte Unterlassungsanspruch nicht nur gesichert, sondern bereits endgültig und unumkehrbar erfüllt (vgl. Senat, Urt. v. 11.01.2006, VI - U (Kart) 24/05; Urt. v. 28.06.2006, VI - U (Kart) 2/06; OLG Frankfurt, MDR 2004, 1020 ).
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