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OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - VI-U (Kart) 5/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe in Klageantrag und Urteilsformel; Recht des Telefonkunden zur freien Wahl des Netzbetreibers; Pflicht des Netzbetreibers zur Erstellung einer die durch Auswahl anderer Anbieter von Netzdienstleistungen ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 25.06.2003 - U (Kart) 1/03
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 5/05
Denn nach dem in der Vertragspräambel zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen sollte die Abrechnungs- und Inkassopflicht der Beklagten diejenigen Dienstleistungsfälle erfassen, für welche die RegTP mit Beschluss vom 14. März 2000 dem Grunde nach eine entsprechende Verpflichtung der Beklagten angeordnet hatte (vgl. Senatsbeschl. v. 25.6.2003 - U (Kart) 1/03 Umdruck Seite 10, 13 f.). - BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 5/05
Sie können hingenommen werden, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht, so dass die Reichweite des Klagebegehrens und des Urteils feststehen (BGH, NJW 2000, 2195, 2196). - BGH, 14.12.1995 - IX ZR 242/94
Haftung des Notars für unwirksame Beurkundung eines Erbverzichtsvertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 5/05
Daraus ergibt sich das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse der Klägerin an der begehrten Feststellung (vgl. BGH, NJW 1996, 1062/1063). - BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85
Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2005 - U (Kart) 5/05
B. Auf den übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Senat auch über den vom Landgericht versehentlich nicht entschiedenen Feststellungsantrag befinden (vgl. BGHZ 97, 280;… Vollkommer in Zöller, Zivilprozessordnung, 25. Aufl., § 301 Rn. 12 a.E.).