Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.11.1995

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   BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94   

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BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94 (https://dejure.org/1995,466)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1995 - 4 NB 23.94 (https://dejure.org/1995,466)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1995 - 4 NB 23.94 (https://dejure.org/1995,466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Geltungsbereich - Plangrenze - Grenzen des Geltungsbereichs - Wohngebiet - Landwirtschaftliche Nutzung - Planungsermessen - Geordnete städtebauliche Entwicklung - Abwägung - Problembewältigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 888
  • NJ 1996, 213
  • DVBl 1996, 264
  • DVBl 1996, 265
  • BauR 1996, 215
  • UPR 1996, 106
  • ZfBR 1996, 110
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Das Normenkontrollgericht habe seine Vorlagepflicht verletzt, weil es von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - (DVBl 1971, 746) abgewichen sei.

    Die Beschwerde weist zutreffend darauf hin, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer ordnungsgemäßen Abwägung notwendig ist, ein von einer Planung schwer und unerträglich betroffenes Grundstück in das Plangebiet einzubeziehen, anstatt die schädigende Planung unmittelbar vor seiner Grenze enden zu lassen (BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 (S. 27, 34) - DVBl 1971, 746, 750 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 66/67]; ebenso Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144, 153) [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71].

    Soweit die Beschwerde auch eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 (S. 27, 34) - DVBl 1971, 746 (750) [BVerwG 16.04.1971 - IV C 66/67]) geltend macht, muß sie dagegen erfolglos bleiben.

  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Selbst eine planerische Konzeption, die sich auf größere Teile des Gemeindegebiets auswirkt, muß grundsätzlich nicht notwendig auf einen Schlag verwirklicht werden (BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456).

    Geklärt ist danach zwar, daß ein Bebauungsplan, der ein Planungsziel verfolgt, das den vor allem in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken der Bauleitplanung gerecht wird, auch auf ein einzelnes Grundstück beschränkt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1 - DVBl 1969, 276; Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - a.a.O.; Beschluß vom 16. August 1993 - BVerwG 4 NB 29.93 - ZfBR 1994, 101).

  • BVerwG, 16.08.1993 - 4 NB 29.93

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache im

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Geklärt ist danach zwar, daß ein Bebauungsplan, der ein Planungsziel verfolgt, das den vor allem in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken der Bauleitplanung gerecht wird, auch auf ein einzelnes Grundstück beschränkt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1 - DVBl 1969, 276; Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - a.a.O.; Beschluß vom 16. August 1993 - BVerwG 4 NB 29.93 - ZfBR 1994, 101).

    Im Regelfall wird das Plangebiet jedoch, um die städtebauliche Entwicklung sinnvoll lenken zu können, mehrere Grundstücke umfassen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. August 1993 - BVerwG 4 NB 29.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75

    Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Die Frage wird zwar in dem Urteil vom 11. März 1977 - BVerwG 4 C 45.75 - (Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16 - DVBl 1977, 529) angesprochen; sie blieb dort jedoch unbeantwortet, weil sie im damaligen Verfahren nicht entscheidungserheblich war.

    Schon in dem bereits erwähnten Urteil vom 11. März 1977 - BVerwG 4 C 45.75 - (Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16 - DVBl 1977, 529) hat es der Senat für denkbar gehalten, daß Bebauungspläne nichtig sind, die ein Grundstück - ohne es zu erfassen - umschließen, wenn sie den Rechten des Grundstückseigentümers nicht hinreichend Rechnung tragen.

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Die Beschwerde weist zutreffend darauf hin, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer ordnungsgemäßen Abwägung notwendig ist, ein von einer Planung schwer und unerträglich betroffenes Grundstück in das Plangebiet einzubeziehen, anstatt die schädigende Planung unmittelbar vor seiner Grenze enden zu lassen (BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 (S. 27, 34) - DVBl 1971, 746, 750 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 66/67]; ebenso Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144, 153) [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71].
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Es ist anerkannt, daß die Gemeinde ihre planerische Tätigkeit auf diejenigen Bereiche beschränken darf, in denen ein "akuter" planerischer Handlungsbedarf besteht (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47 - DVBl 1991, 445).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68

    Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Geklärt ist danach zwar, daß ein Bebauungsplan, der ein Planungsziel verfolgt, das den vor allem in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken der Bauleitplanung gerecht wird, auch auf ein einzelnes Grundstück beschränkt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1 - DVBl 1969, 276; Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - a.a.O.; Beschluß vom 16. August 1993 - BVerwG 4 NB 29.93 - ZfBR 1994, 101).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Nicht unmittelbar einschlägig sind ferner Entscheidungen, nach denen ein Bebauungsplan nichtig ist, wenn er "Fehlentwicklungen" im Plangebiet oder dessen Umgebung ermöglicht, "städtebauliche Unordnung" schafft (BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - DVBl 1996, 264) oder sich als "grober" und "einigermaßen offensichtlicher Missgriff" erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - DVBl 1971, 759).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Ein Bebauungsplan, der städtebauliche Unordnung schafft, entspricht nicht dem Gesetz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1995 - 4 BN 23.94 - BauR 1996, 215).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Ein derartiger Sachverhalt lag dem Beschluss des erkennenden Senats vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - (NVwZ 1996, 888 = ZfBR 1996, 110) zugrunde.

    Die ordnungsgemäße Konfliktbewältigung mag in solchen Fällen gerade in der Einbeziehung und Überplanung des Grundstücks bestehen können (vgl. Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - a.a.O.).

    So kann es aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung oder zur Bewältigung planungsbedingter Probleme geboten sein, den Geltungsbereich des Plans auf Flächen auszudehnen, an deren Überplanung die Gemeinde gegenwärtig an sich nicht interessiert ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - a.a.O.).

    Das Planungsermessen erstreckt sich auch auf die Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs eines Bauleitplans (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95   

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https://dejure.org/1995,254
BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95 (https://dejure.org/1995,254)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1995 - 4 C 10.95 (https://dejure.org/1995,254)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 (https://dejure.org/1995,254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Tatsachenvorbringens eines Beteiligten - Sanierungssatzung - Verfahrensfehler - Heilung durch erneutes Verfahren - Rückwirkendes Inkraftsetzen einer Sanierungssatzung - Sanierungsrechtliche Genehmigung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 378
  • DÖV 1996, 292
  • BauR 1996, 227
  • UPR 1996, 106
 
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Wird zitiert von ... (197)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
    Bundesrecht gebietet nicht, daß in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet vor Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für ein Vorhaben eine Baugenehmigung nicht erteilt werden darf (im Anschluß an Beschluß vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 4 B 216.95 -, unter Aufgabe der im Beschluß vom 15. Juli 1994 - BVerwG 4 B 109.94 - NVwZ-RR 1995, 66, vertretenen Rechtsauffassung).

    Er hat inzwischen klargestellt, daß es ausschließlich von der Ausgestaltung des Landesrechts abhängt, welchen Einfluß auf die Erteilung einer Baugenehmigung der Umstand hat, daß eine nach § 144 Abs. 1 BauGB erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung noch aussteht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 4 B 216.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 109.94

    Bauplanungsrecht: Verkehrsauffassung bei Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen-

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
    Bundesrecht gebietet nicht, daß in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet vor Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für ein Vorhaben eine Baugenehmigung nicht erteilt werden darf (im Anschluß an Beschluß vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 4 B 216.95 -, unter Aufgabe der im Beschluß vom 15. Juli 1994 - BVerwG 4 B 109.94 - NVwZ-RR 1995, 66, vertretenen Rechtsauffassung).

    An der in dem Beschluß vom 15. Juli 1994 - BVerwG 4 B 109.94 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 170 - NVwZ-RR 1995, 66) geäußerten gegenteiligen Ansicht hält der Senat nicht fest.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
    Geht es freilich auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die nach seiner eigenen Einschätzung für den Prozeßausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies darauf schließen, daß es dieses Vorbringen nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
    Auch sonst verkürzt es den Anspruch auf rechtliches Gehör nur dann, wenn die Umstände des Falles den eindeutigen Schluß zulassen, daß es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 und vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts folgt aus dem Gebot des rechtlichen Gehörs die Verpflichtung des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363 (392) m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
    Es darf ein Vorbringen außer Betracht lassen, das nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 - BVerfGE 70, 288).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
    Auch sonst verkürzt es den Anspruch auf rechtliches Gehör nur dann, wenn die Umstände des Falles den eindeutigen Schluß zulassen, daß es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 und vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
    § 215 Abs. 3 Satz 2 BauGB eröffnet ihr darüber hinaus die Möglichkeit, die Satzung mit Rückwirkung erneut in Kraft zu setzen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1995 - BVerwG 4 NB 11.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts folgt aus dem Gebot des rechtlichen Gehörs die Verpflichtung des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. November 1992 - 1 BvR 168, 1509/89 und 638, 639/90 - BVerfGE 87, 363 (392) m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177, m.w.N.).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
    Es reicht aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn das Gericht das übergangene Vorbringen berücksichtigt hätte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Dezember 1992 - 2 BvR 434/92 - BVerfGE 62, 392 [BVerfG 14.12.1982 - 2 BvR 434/82]; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327).
  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1992 - 11 A 610/90

    Wirkung einer Baugenehmigung

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 C 11.90

    Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Nachbarschutz gegen ein

  • BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Prüfung in

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.06.1985 - 6 A 8/84

    Nutzungsänderung; Genehmigung einer Spielhalle; Sanierungsmaßnahme;

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Dieser Anspruch verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten vollständig zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - ).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Ein Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Teil eines Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 23).

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt vom Gericht, den Sachvortrag der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22).
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