Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99   

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VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99 (https://dejure.org/1999,2733)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.1999 - 8 S 5/99 (https://dejure.org/1999,2733)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 1999 - 8 S 5/99 (https://dejure.org/1999,2733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor Beschlußfassung; Trennungsgrundsatz; Umfang planerischer Konfliktbewältigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Überprüfung eines Gemeinderatsbeschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 653
  • UPR 2000, 77
  • ZfBR 2000, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Die gerichtliche Kontrolle der von der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.

    Eine Zusammenarbeit mit Dritten kann sich durchaus als sachgerecht und sogar als notwendig erweisen, um umfangreiche Planungen effektiv, schnell und kostengünstig realisieren zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV 50.72 -, BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3).

  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Es bleibt der plangebenden Gemeinde im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit überlassen zu bestimmen, welches Maß an Konkretisierung von Festsetzungen der jeweiligen Situation unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen ist und dem Gebot gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange entspricht und was nachfolgenden Genehmigungsschritten überlassen werden soll (im Anschluß an BVerwG, Beschluß v 13.07.1989 - 4 B 140/88 -, PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 12).

    Es bleibt vielmehr der Antragsgegnerin im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit überlassen, zu bestimmen, welches Maß an Konkretisierung von Festsetzungen der jeweiligen Situation unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles angemessen ist und dem Gebot gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange entspricht und was nachfolgenden Genehmigungsschritten überlassen werden soll (vgl. BVerwG, Beschluß v. 13.7.1989 - 4 B 140.88 -, BauR 1989, 703 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 12; Urt. v. 11.3.1988 - 4 C 56.84 -, DVBl. 1988, 845 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Auch Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen kommt insoweit Bedeutung zu (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Urt v 12.2.1990 - 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457).

    Auch Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen haben Bedeutung für die Angemessenheit der Übersendungsfrist, weil sie den Vorbereitungsaufwand für eine Sitzung verkleinern (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.2.1990 - 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457 = NVwZ-RR 1990, 369).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 8 S 2854/98

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Unterzeichnung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Ein Normenkontrollantrag kann zwar auch mit dem Ziel gestellt werden, die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans feststellen zu lassen (BVerwG, Urt. v. 3.12.1998 - 4 CN 3.97; Normenkontrollurteil des Senats v. 31.3.1999 - 8 S 2854/98), die angefochtenen Festsetzungen sind aber weder im Hinblick auf die inzwischen ergangene, aber noch nicht bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlagen noch mit Rücksicht auf die neuesten Entwicklungen in der Frage, wer den Müll in den Landkreisen Bodenseekreis und Konstanz abnimmt, obsolet geworden.

    Eine Festsetzung wird nicht allein dadurch obsolet, daß die Chancen auf ihre Verwirklichung nur gering erscheinen (Normenkontrollurteil des Senats v. 31.3.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 3 UVPG und der Anlage Nr. 1 sowie dem Anhang Nr. 27 hierzu ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Bebauungsplänen durchzuführen, durch die die Zulässigkeit von Abfallentsorgungsanlagen begründet werden soll (vgl. auch: BVerwG, Beschluß v. 18.5.1994 - 4 NB 15.94 -, ZfBR 1994, 237 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 5) BauGB Nr. 2).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Es bleibt vielmehr der Antragsgegnerin im Rahmen ihrer planerischen Gestaltungsfreiheit überlassen, zu bestimmen, welches Maß an Konkretisierung von Festsetzungen der jeweiligen Situation unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles angemessen ist und dem Gebot gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange entspricht und was nachfolgenden Genehmigungsschritten überlassen werden soll (vgl. BVerwG, Beschluß v. 13.7.1989 - 4 B 140.88 -, BauR 1989, 703 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 12; Urt. v. 11.3.1988 - 4 C 56.84 -, DVBl. 1988, 845 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 8).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Denn weder aus dem UVPG noch aus der UVP-Richtlinie 85/337/EWG ergibt sich eine Verpflichtung zur Alternativenprüfung im Rahmen von planerischen Zulassungsentscheidungen (BVerwG, Beschluß v. 14.5.1996 - 7 NB 3.95 -, BVerwGE 101, 166 = DVBl. 1997, 48 = NuR 1996, 594).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Der Grundsatz, daß Wohngebiete und umgebungsbelastende Industriegebiete möglichst nicht nebeneinander liegen sollen, gilt in erster Linie für die Bauleitplanung bisher unbebauter Flächen, nicht dagegen für die Beplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (BVerwG, Urt. v. 30.6.1989 - 4 C 16.88 -, ZfBR 1990, 27 = UPR 1989, 436 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 2; Beschluß v. 20.1.1992 - 4 B 71.90 -, PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 15).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Auch wenn die Gemeinde auf der Grundlage eines solchen Projektentwurfs einen Bebauungsplan aufstellt, ohne selbst alternative Entwürfe zu fertigen, macht dies den Bebauungsplan für sich noch nicht abwägungsfehlerhaft (BVerwG, Beschluß vom 28.8.1987 - 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 7).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99
    Der Grundsatz, daß Wohngebiete und umgebungsbelastende Industriegebiete möglichst nicht nebeneinander liegen sollen, gilt in erster Linie für die Bauleitplanung bisher unbebauter Flächen, nicht dagegen für die Beplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (BVerwG, Urt. v. 30.6.1989 - 4 C 16.88 -, ZfBR 1990, 27 = UPR 1989, 436 = PBauE § 1 Abs. 9 BauNVO Nr. 2; Beschluß v. 20.1.1992 - 4 B 71.90 -, PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 15).
  • BGH, 13.12.1979 - III ZR 95/78

    Anforderungen an Entschädigungsanspruch wegen enteignendem Eingriff; Eingriff

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 3 S 1242/95

    Normenkontrollverfahren: Bekanntmachung eines Bebauungsplans ohne Hinweis auf

  • LG Lüneburg, 06.08.1999 - 8 S 6/99
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 8 S 2814/96

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen der

  • BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88

    Funktionslosigkeit von Bauplänen - Städtebauliche Sanierung - Allgemeine

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 1575/98

    Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans am gleichen Tag möglich;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98

    Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Denn hiermit bringt der Gemeinderat zum Ausdruck, dass er die vorliegenden Informationen für ausreichend hält (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.06.2010 - 5 S 884/09 - BauR 2011, 80; ebenso zum Fall der nicht rechtzeitigen Übersendung von Sitzungsunterlagen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.1999 - 8 S 5/99 - NuR 2000, 153).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 1 S 896/00

    Normenkontrollantrag gegen Geschäftsordnungsregelung zur Mindestfraktionsstärke

    Auch Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen kommt insoweit Bedeutung zu (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1999 - 8 S 5/99 - Urteil vom 12.02.1990, VBlBW 1990, 457).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Dies gelte - entgegen der teilweise in der Literatur vertretenen Ansicht - auch dann, wenn nicht alle Gemeinderäte in der Sitzung anwesend gewesen seien und jedenfalls keine Anhaltspunkte vorlägen, dass ein Gemeinderat gerade wegen der von ihm als zu kurz empfundenen Vorbereitungszeit der Sitzung ferngeblieben ist (Urteil vom 16.04.1999 - 8 S 5/99 -, NuR 2000, 153).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Das gilt jedenfalls dann, wenn keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Mitglied des Gemeinderats gerade wegen einer von ihm als zu kurz empfundenen Vorbereitungszeit der Sitzung ferngeblieben ist (vgl. VGH Bad.-Württ, Urteile vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn. 25 und vom 9.2.2010 - 3 S 3064/07 - juris Rn. 58 f.; Senatsurteil vom 17.6.2010 - 5 S 884/09 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 2132/17

    Abwägungserheblichkeit der Erhaltung einer unverbauten Aussicht aufgrund

    Aber auch deshalb, weil er in dieser Eigenschaft für den durch die Planung begünstigten Vorhabenträger tätig geworden ist, der den Planentwurf zu erstellen hat (Krautzberger in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB § 12 Rn. 117a) konnte die Entscheidung des Gemeinderats ihm selbst einen unmittelbaren Vorteil bringen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00 - juris Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn. 27).

    Die Beratung beginnt aber spätestens dann, wenn der Gemeinderat in die Erörterung der für und gegen die Planung sprechenden Gesichtspunkte und vorliegender Bedenken eintritt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn 27, Urteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00 - juris Rn. 19).

  • VG Stuttgart, 19.06.2020 - 7 K 5890/18

    Inhalt und Umfang des Mitgliedschaftsrechts im Gemeinderat

    Auch die ausführliche Behandlung einer Thematik anhand umfangreicher Unterlagen in vorangegangenen (Fach-)Ausschusssitzungen oder in Fraktionssitzungen ist hierbei mit einzubeziehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Juni 2010 - 2 A 11318/09 -, juris; vgl. so auch für den Fall von Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 1999 - 8 S 5/99 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

    Denn hiermit bringt der Gemeinderat konkludent zum Ausdruck, dass er die vorliegenden Informationen für ausreichend hält (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.02.2010 - 3 S 3064/07 -, juris Rdnr. 58ff; ebenso zum Fall der nicht rechtzeitigen Übersendung von Sitzungsunterlagen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.1999 - 8 S 5/99 -, NuR 2000, 153).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage;

    - 8 S 5/99 -, NuR 2000, 153, juris Rn. 38, 41).

    Dies genügt nicht, um eine sachgerechte Abwägungsentscheidung zur Ausweisung des Sondergebiets in der Nähe der vorhandenen Wohnbebauung treffen zu können (anders etwa die Fallgestaltungen in VGH BW, Urteil vom 16. April 1999 - 8 S 5/99 -, NuR 2000, 153, juris Rn. 41 zu einer Abwägungsentscheidung auf der Grundlage von mehreren Gutachten und NdsOVG, Urteil vom 6. August 2013 - 1 KN 217/11 -, ZfBR 2014, 64, juris Rn. 71 ff. zu einer hinreichend gründlichen Prognose).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 399/00

    Teilgenehmigung eines Bebauungsplans; ortsübliche Bekanntmachung; Abwägung -

    Ein solcher Verzicht kann auch stillschweigend dadurch erklärt werden, dass die Mitglieder des Gemeinderats über den Verhandlungsgegenstand abstimmen, ohne die Rechtzeitigkeit der ihnen zugeleiteten Informationen zu rügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.4.1999 - 8 S 5/99 - NuR 2000, 153 = PBauE § 10 BauGB Nr. 18a).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 16.4.1999, a.a.O.) hängt die Wirksamkeit eines stillschweigenden Verzichts auf eine längere Vorbereitungsfrist aber nicht von dem eher zufälligen Umstand ab, ob der Gemeinderat vollzählig erschienen ist, oder ob einzelne Mitglieder - entschuldigt oder nicht - abwesend sind.

  • VG Karlsruhe, 13.02.2024 - 14 K 24/24

    Kreistagsentscheidung über eine Klinikfusion; Verkürzung der Regelfrist von

    Hinsichtlich des § 34 GemO in den Fassungen vor dem 1. Dezember 2015, der regelte, dass die Einberufung des Gemeinderates durch den Bürgermeister in angemessener Frist erfolgte und die Verhandlungsgegenstände rechtzeitig mitzuteilen und dabei die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen waren, entsprach es der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Beurteilung der Angemessenheit der Frist im Einzelfall insbesondere auf die Ortsgröße, den Umfang der Tagesordnung sowie die Bedeutung und Schwierigkeit des jeweiligen Beratungsgegenstandes abzustellen, wobei als Regelfall bei kleineren Gemeinden eine Frist von drei Tagen und in größeren Gemeinden sowie allgemein schwierigen oder für die Gemeinde bedeutenden Verhandlungsgegenständen eine Frist von einer Woche angenommen wurde ( vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.6.2002 - 1 S 896/00 - juris Rn. 24; Urteil vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn. 26; Urteil vom 12.2.1990 - 1 S 588/89 - juris Rn. 24; Aker, in: Aker/Hafner/Notheis, GemO/GemeindehaushaltsVO Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2019, § 34 GemO Rn. 4).

    Auch Vorbehandlungen des Beratungsgegenstandes in früheren Sitzungen konnte insoweit Bedeutung zukommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.6.2002 - 1 S 896/00 - juris Rn. 24; Urteil vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn. 26).

  • OVG Hamburg, 10.05.2005 - 2 E 9/99

    Bauleitplanung für Hafen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2003 - 8 S 630/03

    Wirksamwerden des Bebauungsplans - Erscheinungstag im Amtsblatt

  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05

    Antragsbefugnis, Wachtelkönig, Planfeststellung, Präklusion, sofortige

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 1122/14

    Berücksichtigung vorhandener Bebauung bei Überplanung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

  • VG Freiburg, 28.09.2020 - 4 K 3113/20

    Zulässige Verkürzung der Mitteilungsfrist für die Gemeinderatssitzung bei eiliger

  • OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11

    Baurecht: Bindung der Abwägung durch Vorentscheidungen; Genehmigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1999 - 3 S 2181/98

    Befangenheit eines Gemeinderatsmitgliedes; Straßenplanung - Lärmschutz

  • OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00

    Mitwirkung von Gemeinderatsmitglieder in sie selbst betreffenden Angelegenheiten;

  • VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 6472/19

    Beanstandung der Wahl des Dekans und seines Stellvertreters durch den

  • VG Stuttgart, 27.03.2009 - 7 K 3416/08

    Verletzung im Kommunalverfassungsstreitverfahren durchsetzbarer

  • LG Karlsruhe, 30.09.2015 - 16 O 7/14

    Baulandsache: Zuteilung von Miteigentum an neu zu bildenden Grundstücken im

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3571
VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98 (https://dejure.org/1999,3571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.1999 - 8 S 2877/98 (https://dejure.org/1999,3571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 1999 - 8 S 2877/98 (https://dejure.org/1999,3571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stellplatzablösungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VwVfG § 60 Abs. 1; LBO § 37 Abs. 5
    Geschäftsgrundlage eines Ablösungsvertrags)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VwVfG § 60 Abs. 1 ; LBO § 37 Abs. 5
    Geschäftsgrundlage eines Ablösungsvertrags)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 206
  • BauR 2000, 716
  • UPR 2000, 77
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98
    Unter ihnen sind die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluß zu Tage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände zu verstehen, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (vgl. etwa BGH, Urt. v. 1.6.1979 - V ZR 80/77 -, BGHZ 70, 370, 372f.; weitere Nachweise bei Palandt-Heinrichs, BGB, 57. Auflage, § 242 Rdnr. 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1998 - 8 S 2581/98

    Wie wird ein Ablösungsvertrag nach Änderung der Stellplatzverpflichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98
    Die Geschäftsgrundlage des von den Beteiligten geschlossenen Vertrags wird vielmehr maßgebend durch die gemeinsame Vorstellung der Beteiligten gebildet, daß das Bauvorhaben der Klägerin den Nachweis von insgesamt 23 Stellplätzen erforderlich mache, die Klägerin diese Stellplätze aber weder auf dem Baugrundstück noch in zumutbarer Entfernung davon auf einem anderen Grundstück herstellen könne (vgl. hierzu bereits den Beschluß des Senats vom 10.11.1998 - 8 S 2581/98).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 2257/00

    Stellplatzberechnung für Hotel - Bonus für günstige Anbindung an ÖPNV

    Wird diese aufgehoben, fällt die Geschäftsgrundlage weg und die Kläger können die Aufhebung dieses Vertrages verlangen (vgl. § 60 Abs. 1 LVwVfG; vgl. auch Senatsurteil vom 9.3.1999 - 8 S 2877/98 - NVwZ-RR 2000, 206 und Senatsbeschluss vom 26.10.1998 - 8 S 2581/98 - VBlBW 1999, 140, die andere Konstellationen betreffen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2003 - 8 A 10878/03

    Stellplatz; Stellplatzablösung; Vertrag; öffentlichrechtlicher Vertrag;

    Vielmehr erstreckt sie sich bei lebensnaher Betrachtungsweise regelmäßig auch auf die gemeinsame Vorstellung der Beteiligten über den Umfang der mit dem Vorhaben zusammenhängenden Stellplatzbaupflicht und darauf, dass der Bauherr diese nicht gemäß § 47 Abs. 1 und 3 LBauO erfüllen kann (s. auch Bad.-Württemb. VGH, Urteil vom 09. März 1999, BRS 62 Nr. 153).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 4 S 308/03

    Vertragsanpassung - Leistungsklage; Rückforderung überzahlter Anwärterbezüge

    Die Geschäftsgrundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, beim Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien - oder durch die dem Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei - über das Vorhandensein bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille aufbaut (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.10.1996, a.a.O., und vom 09.03.1999, NVwZ-RR 2000, 206f.; BGH, Urteil vom 23.02.1995, NJW 1995, 1425, 1428; VG Gera, Urteil vom 21.11.2002 - 4 K 1149/00 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, a.a.O., RdNr 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 10 A 1966/99

    Rückforderung zur Ablösung der Stellplatzpflicht geleisteter Beiträge bei

    vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. November 1998 - 8 S 2581/98 - VBl.BW 1999, 140 und Urteil vom 9. März 1999 - 8 S 2877/98 - NVwZ-RR 2000, 206 in Konkretisierung der auch von der Beklagten angesprochenen Beurteilung in seinem Beschluss vom 11. Juli 1990 - 5 S 357/90 - BRS 50 Nr. 132.
  • VG Stuttgart, 22.06.2022 - 9 K 3154/22

    Anspruch auf Weiterbetreuung in einer KiTa; Wirksamkeit der Kündigung eines

    Vertragsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner oder die für die Vertragspartner erkennbaren und von ihnen nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Vertragsparteien auf dieser Vorstellung aufbaut (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.1999 - 8 S 2877/98 -, juris Rn. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 9 A 3137/00

    Gebührenpflichtigkeit einer Standortbescheinigung für Mobilfunkanlagen;

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.3.1999 - 8 S 2877/98 -, NVwZ-RR 2000, 206 f., Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 60 Rdn. 1 ff.; Kopp-Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 60 Rdn. 2.
  • VG Gera, 21.11.2002 - 4 K 1149/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Stellplatzablöse;

    Eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne scheidet aus, wenn ein Partner der Vereinbarung die Veränderung der Verhältnisse und der Umstände, unter denen er den Vertrag abgeschlossen hat, selbst zu vertreten hat oder wenn er die Möglichkeit hatte, ein für ihn unzumutbares Ergebnis zu vermeiden (vergleiche hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. März 1999, 8 S 2877/98, zitiert nach Juris; Henneke in Knack, Kommentar zum VwVfG, 7. Auflage Köln 2000, § 60 Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 4052/17
    Das Kündigungs- und Anpassungsrecht des § 60 VwVfG setzt voraus, dass die Änderung der bei Vertragsschluss obwaltenden Umstände nicht in die Risikosphäre des nun Nachteile erleidenden Vertragspartners fällt (VGH Mannheim, Urteil vom 9. März 1999 - 8 S 2877/98 -, juris, Rz. 40; Bonk/Neumann/Siegel, a.a.O., Rz. 26; Fehling, a.a.O., Rz. 15; Spieth in BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand: 1. Juli 2020, Rz. 12 zu § 60).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 10846/04

    Vertragliche Stellplatzverpflichtung der Gemeinde

    Damit hat die Beklagte im öffentlichen Interesse an der Sanierung des Altstadtbereichs das Risiko der Ungewissheit der notwendigen Baukosten bewusst übernommen, so dass insoweit eine wesentliche Änderung der Geschäftsgrundlage nicht vorliegt (s. Kopp/Ramsauer, a.a.O., Ihn. 12; VGH BW, Urteil vom. 9. März 1999, NVwZ-RR 2000, 206 - 207 - Ziekow/Siegel, Verwaltungsarchiv 95. Band, 2004., 573 - 576 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5360
VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98 (https://dejure.org/1999,5360)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.1999 - 8 S 1284/98 (https://dejure.org/1999,5360)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 1999 - 8 S 1284/98 (https://dejure.org/1999,5360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechte einer Gemeinde im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren für Flüge im Nachtluftpostverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 315 (Ls.)
  • VBlBW 2000, 27
  • UPR 2000, 77
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98
    Der den Gemeinden in einem luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren zustehende Informationsanspruch bezieht sich nur auf die Unterlagen, wie sie im Genehmigungsverfahren vorliegen, nicht aber darauf, daß diese sachlich "richtig" oder "überzeugend" sind (im Anschluß an BVerwG, DÖV 1979, 517).

    Der den von dem Vorhaben potentiell betroffenen Gemeinden insoweit zustehende Anspruch auf Information richtet sich dementsprechend seinem Gegenstand nach auf den für die Genehmigungsentscheidung erheblichen Sachverhalt, soweit seine Kenntnis zur Prüfung der Frage erforderlich ist, ob und inwieweit ihre rechtlich geschützten Belange durch das Vorhaben nachteilig betroffen werden, und umfaßt damit nur diejenigen Informationen, die die Gemeinde benötigt, um sich auf das beabsichtigte Vorhaben einzustellen oder sich gegen die beantragte Genehmigung auszusprechen (BVerwG, Urt. v. 11.12.1978 - 4 C 13.78 -, Buchholz 448.40 § 6 LuftVG Nr. 8 = DÖV 1979, 517; Urt. v. 20.11.1987 - 4 C 39.84 -, NVwZ 1988, 731; Giemulla, Kommentar zum Luftverkehrsgesetz, § 6, RdNr. 60; siehe auch BVerwG, Urt. v. 21.5.1997 - 11 C 1.97 -, NVwZ-RR 1998, 22, in dem das Gericht betont, daß Verfahrensbeteiligungen keinen Selbstzweck erfüllen, sondern Schutz allein im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung einer materiellrechtlichen Rechtsposition gewähren).

    Durch die inhaltliche Fehlerhaftigkeit der vom Antragsteller oder der Genehmigungsbehörde in das Genehmigungsverfahren eingeführten und der Genehmigungsentscheidung zugrunde gelegten Unterlagen kann aber nicht schon das Informationsrecht der Gemeinden verletzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1978, a.a.O.).

    Die luftverkehrsrechtliche Genehmigungsbehörde ist allerdings zu einer ergänzenden Information der am Genehmigungsverfahren beteiligten Gemeinden verpflichtet, wenn wegen einer Änderung des Genehmigungsantrags oder aus sonstigen Gründen eine mehr als nur geringfügige Abweichung der Genehmigung von dem ursprünglich beantragten und den Beteiligten bekanntgegebenen Vorhaben in Betracht kommt und durch diese Abweichung die Belange der Gemeinden zusätzlich betroffen werden können (BVerwG, Urt. v. 11.12.1978, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1997 - 7 C 11843/93

    Konversionsprojekt; Militärischer Flugplatz; Konversion; Frachtverkehrsgeschäft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98
    Die Gutachter sind bei ihren Berechnungen zu Recht davon ausgegangen, daß eine Beurteilung der Lärmimmissionen an Hand eines Mittelungspegels oder eines äquivalenten Dauerschallpegels nicht sachgerecht wäre, da die subjektive Gestörtheit während des Schlafs maßgebend durch die bei den einzelnen Flugbewegungen auftretenden Maximalpegel bestimmt wird (ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93.OVG -, S. 44 UA).

    Im Hinblick auf diese Erkenntnisse hat das OVG Rheinland Pfalz in seinem Urt. v. 1.7.1997 - 7 C 11843/93 -, NVwZ-RR 1998, 225 (LS) die Auffassung vertreten, daß bei der Bestimmung des Schutzgegenstands nicht lediglich auf Aufwachreaktionen abzustellen sei, sondern auch auf Störungen der Schlafstadien und die Veränderungen der vegetativen Reaktionen, da es hinreichende Anhaltspunkte dafür gebe, daß diese Reaktionen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen insbesondere des Herz-Kreislauf-Systems sowie des Magen-Darm-Trakts, führen könnten.

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98
    Eine Gemeinde kann als Eigentümerin von Grundstücken in der Umgebung eines Fachplanungsvorhabens ebenso wie ein privater Grundstückseigentümer nach den allgemeinen Grundsätzen Schutz vor den nachteiligen Wirkungen dieses Vorhabens verlangen, ohne daß es darauf ankommt, ob das betreffende Grundstück einen spezifischen Bezug zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben besitzt (im Anschluß an BVerwGE 90, 96; BVerwGE 97, 143).

    Eine Gemeinde kann daher als Eigentümerin von Grundstücken in der Umgebung eines Fachplanungsvorhabens ebenso wie private Grundstückseigentümer nach den allgemeinen Grundsätzen Schutz vor den nachteiligen Wirkungen dieses Vorhabens verlangen, ohne daß es darauf ankommt, ob das betreffende Grundstück einen spezifischen Bezug zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1992 - 7 C 18/91 -, BVerwGE 90, 96; Urt. 24.11.1994 - 7 C 25.93 -, BVerwGE 97, 143).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98
    Eine Gemeinde kann als Eigentümerin von Grundstücken in der Umgebung eines Fachplanungsvorhabens ebenso wie ein privater Grundstückseigentümer nach den allgemeinen Grundsätzen Schutz vor den nachteiligen Wirkungen dieses Vorhabens verlangen, ohne daß es darauf ankommt, ob das betreffende Grundstück einen spezifischen Bezug zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben besitzt (im Anschluß an BVerwGE 90, 96; BVerwGE 97, 143).

    Eine Gemeinde kann daher als Eigentümerin von Grundstücken in der Umgebung eines Fachplanungsvorhabens ebenso wie private Grundstückseigentümer nach den allgemeinen Grundsätzen Schutz vor den nachteiligen Wirkungen dieses Vorhabens verlangen, ohne daß es darauf ankommt, ob das betreffende Grundstück einen spezifischen Bezug zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1992 - 7 C 18/91 -, BVerwGE 90, 96; Urt. 24.11.1994 - 7 C 25.93 -, BVerwGE 97, 143).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98
    Das Abwägungsgebot verleiht aber dem Betroffenen ein subjektives öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung allein im Hinblick auf die rechtlich geschützten eigenen Belange (grundlegend BVerwG, Urt. 14.2.1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56; seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98
    Dafür, daß die hierbei gewonnenen Erkenntnisse auf Verhältnisse mit - wie hier - weit geringeren, zudem zum Teil außerhalb dieser Zeit stattfindenden Überflughäufigkeiten übertragen werden können, gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998 - 11 A 1.97 (S. 60f. UA) - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98
    Bei der Bestimmung der Schutzwürdigkeit eines bestimmten Gebiets sind nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG neben tatsächlichen auch plangegebene Vorbelastungen zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a.a.O., S. 357; Beschl. v. 20.8.1990 - 4 B 146.89 -, NVwZ-RR 1991, 8, 10; Beschl. v. 5.10.1990 - 4 B 249.89 -, NVwZ-RR 1991, 118, 126).
  • BVerwG, 29.12.1998 - 11 B 21.98

    Recht des Verkehrswesens, Recht der Anlegung von Flughäfen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98
    Zu berücksichtigen sind dabei neben dem Gebietscharakter sowie der Stärke des Lärms Umstände wie Dauer, Zusammensetzung, Häufigkeit, Uhrzeit, Frequenzzusammensetzung und Auffälligkeit der Immissionen (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a.a.O., S. 361; siehe auch Beschl. v. 29.12.1998 - 11 B 21.98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 20.08.1990 - 4 B 146.89

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung und luftverkehrsrechtliche Planfeststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98
    Bei der Bestimmung der Schutzwürdigkeit eines bestimmten Gebiets sind nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG neben tatsächlichen auch plangegebene Vorbelastungen zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 29.1.1991, a.a.O., S. 357; Beschl. v. 20.8.1990 - 4 B 146.89 -, NVwZ-RR 1991, 8, 10; Beschl. v. 5.10.1990 - 4 B 249.89 -, NVwZ-RR 1991, 118, 126).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 12 K 325/96

    Verkehrsflughafen; Nachtflugbetrieb; Nachträgliche Beschränkung; Nächtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1999 - 8 S 1284/98
    Berücksichtigt man, daß nach dem - zwar umstrittenen, aber in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (OVG Bremen, Urt. v. 11.6.1996 - 1 G 5/94 -, UA S. 23; OVG Berlin, Urt. v. 3.5.1996 - 2 A 5/92 -, UA S. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29.9.1994 - 20 D 26/91.AK -, UA S. 17; OVG Niedersachsen, Urt. v. 5.6.1997 - 12 K 325/96 -, UA S. 57) überwiegend anerkannten - sogenannten Jansen-Kriterium unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen erst dann anzunehmen sein sollen, wenn der Wert von 60 dB(A) am Ohr des Schläfers mehr als sechsmal überschritten wird, kann daher im vorliegenden Fall mit Sicherheit nicht von unzumutbaren Verhältnissen ausgegangen werden.
  • OVG Berlin, 03.05.1996 - 2 A 5.92
  • OVG Bremen, 11.06.1996 - 1 G 5/94

    Klage gegen Änderungsgenehmigung für Verkehrsflughafen Bremen; Rechtfertigung der

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.97

    Nachtflugbeschränkungen auf dem Flughafen Köln/ Bonn

  • BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden

  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

  • BVerwG, 20.11.1987 - 4 C 39.84

    Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1997 - 8 S 2550/96

    Flughafengenehmigung: Klagebefugnis einer Gemeinde ua wegen Verletzung ihrer

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93

    Luftverkehrsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Flughafens im Sinne von

  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.1997 - 8 S 3021/97

    Benutzung des Flugplatzes Lahr für Nachtluftpostverkehr vorläufig erlaubt

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2002 - 8 S 460/01

    Zivile Mitbenutzung eines Militärflughafens - Lärmschutz -

    Auch ein tatsächlich nicht genutzter Militärflugplatz, der als NATO-Reserve vorgehalten wird, kann im Sinne einer rechtlichen Vorbelastung die Schutzwürdigkeit seiner Umgebung gegen Fluglärm beeinflussen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 22.4.1999 - 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27).

    Die gegen diese Genehmigungen gerichteten Klagen von sechs Umlandgemeinden und einem Bürger aus Friesenheim wies der Senat mit rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 22.4.1999 (- 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27 und - 8 S 2021/98 - VBlBW 1999, 384) ab.

    Da den Klägern unmittelbare Gesundheitsbeeinträchtigungen drohten, könne nicht - wie es der Senat in der Entscheidung zu den Nachtpostflügen (Urteil vom 22.4.1999 - 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27) getan habe - damit argumentiert werden, dass die Umgebung des Flugplatzes vorbelastet sei.

    2.5.4 Von alledem abgesehen muss zulasten der Kläger in die nach § 6 Abs. 2 Satz 1 LuftVG anzustellende Abwägung die Vorbelastung der Region durch den über viele Jahre hinweg deren Geräuschkulisse großflächig dominierenden Militärflugplatz eingestellt werden (vgl. die Urteile des Senats vom 22.4.1999 - 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27 und - 8 S 2021/98 - VBlBW 1999, 384).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2002 - 8 S 1271/01

    Festsetzung von Flugverfahren durch Verordnung - Berücksichtigung betroffener

    Dies gilt auch für das lediglich einfachrechtlich geschützte Eigentum einer Gemeinde, die daher als Eigentümerin von Grundstücken in der Umgebung eines Fachplanungsvorhabens ebenso wie private Grundstückseigentümer nach den allgemeinen Grundsätzen Schutz vor den nachteiligen Wirkungen dieses Vorhabens verlangen kann, ohne dass es darauf ankommt, ob das betreffende Grundstück einen spezifischen Bezug zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96; Urt. 24.11.1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.4.1999 - 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2004 - 1 M 112/03

    Rechte einer Gemeinde im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für den

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  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 8 S 2004/04

    Beabsichtigte Umwandlung eines Frachtsonderflughafens in einen Verkehrsflughafen;

    Die gegen diese Genehmigungen gerichteten Klagen von sechs Umlandgemeinden und einem Bürger aus Friesenheim wies der Senat mit rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 22.4.1999 (- 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27 und - 8 S 2021/98 - VBlBW 1999, 384) ab.
  • OVG Berlin, 09.05.2003 - 6 A 8.03

    Tegel II

    Legt man diesen in der obergerichtlichen Rechtsprechung ständig akzeptierten Dämmwert zu Grunde (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 -, BVerwGE 104, 123, 131; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. April 1999 - 8 S 1284.98 -, VBlBW 2000, 27, 31; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Juni 2002 - 8 S 460.01 -, UA S. 37), ergibt sich im vorliegenden Fall bei einem Dauerschallpegel von 58 dB(A) außen eine Belastung von ungefähr 34 dB(A).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2003 - 5 S 548/01

    Raumordnungsziel der Rohstoffsicherung und örtliche Bauleitplanung

    Aus diesen Gründen trifft es auch nicht zu, dass das Gemeindegebiet der Antragstellerin oder Teile hiervon unabhängig von einer Beeinträchtigung der Planungshoheit nachhaltig im Sinne einer grundlegenden Veränderung des örtlichen Gepräges oder der örtlichen Strukturen gestört wird (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18.93 - BVerwGE 97, 203/211; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.04.1999 - 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27/28).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2003 - 5 S 548/01

    Landesplanungsgesetz, Teilregionalplan, Rohstoffausweisung, Standortausweisung,

    Aus diesen Gründen trifft es auch nicht zu, dass das Gemeindegebiet der Antragstellerin oder Teile hiervon unabhängig von einer Beeinträchtigung der Planungshoheit nachhaltig im Sinne einer grundlegenden Veränderung des örtlichen Gepräges oder der örtlichen Strukturen gestört wird (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 18.93 - BVerwGE 97, 203/211; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.04.1999 - 8 S 1284/98 - VBlBW 2000, 27/28).
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