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   FG Hamburg, 30.06.2005 - V 1/01   

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https://dejure.org/2005,20675
FG Hamburg, 30.06.2005 - V 1/01 (https://dejure.org/2005,20675)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2005 - V 1/01 (https://dejure.org/2005,20675)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - V 1/01 (https://dejure.org/2005,20675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 § 32c; GG Art. 3 Abs. 1; FGO § 74
    Aussetzung bei angestrebter Anwendung des § 32c EStG auf freiberufliche Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung bei angestrebter Anwendung des § 32c EStG auf freiberufliche Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsgemäßheit der Beschränkung der Tarifbegünstigung gem. § 32c Einkommensteuergesetz (EStG) auf gewerbliche Einkünfte; Motivation für § 32c EStG

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuergesetz, Verfassungsrecht, Verfahrensrecht: Verfahrensaussetzung bei angestrebter Anwendung des § 32c EStG auf freiberufliche Einkünfte

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.02.1999 - X R 171/96

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte verfassungswidrig?

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2005 - V 1/01
    Die Frage der Verfassungskonformität bzw. Verfassungswidrigkeit des § 32c EStG ist aufgrund des Vorlagebeschlusses des BFH vom 24.2.1999, X R 171/96, BStBl II 1999, 450 bereits Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvL 2/99.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2005 - V 1/01
    Diese Befürchtung gründet in der eng gefassten Anpassungsanordnung in D III der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998, 2 BvR 1057/91 u.a. BStBl II 1999, 182 zu § 33c EStG (Kinderbetreuungskosten Alleinstehender) und § 32 Abs. 7 EStG (Haushaltsfreibetrag Alleinstehender mit Kindern), wonach eine Entlastung entsprechend den für verfassungswidrig erklärten Vorschriften nur den Klägern der Ausgangsverfahren zugute kommen sollte.
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2005 - V 1/01
    Die Frage der Verfassungskonformität bzw. Verfassungswidrigkeit des § 32c EStG ist aufgrund des Vorlagebeschlusses des BFH vom 24.2.1999, X R 171/96, BStBl II 1999, 450 bereits Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvL 2/99.
  • FG Sachsen, 26.01.2009 - 8 V 2137/07

    Aufteilung und Abzug der teilweise auf umsatzsteuerfreie Leistungen entfallenden

    Mit Urteil vom 17. August 2001 V 1/01, BStBl. II 2002, 833, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass bei richtlinienkonformer Auslegung des Deutschen Umsatzsteuerrechts eine Aufteilung nach Art. 17 Abs. 5 Unterabsatz 2, Art. 19 Abs. 1 77/388/EWG bzw. nach Art. 173 Abs. 1 Unterabsatz 2, Art. 174 Abs. 1, Art. 175 Abs. 1 2006/112/EG einer "sachgerechten Schätzung" des Teils der Vorsteuerbeträge, "der den zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist", i.S.v. § 15 Abs. 4 Sätze 1 und 2 UStG entspricht.
  • FG Sachsen, 26.01.2009 - 8 V 1385/07

    Aufteilung und Abzug der teilweise auf umsatzsteuerfreie Leistungen entfallenden

    Mit Urteil vom 17. August 2001 V 1/01, BStBl. II 2002, 833, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass bei richtlinienkonformer Auslegung des Deutschen Umsatzsteuerrechts eine Aufteilung nach Art. 17 Abs. 5 Unterabsatz 2, Art. 19 Abs. 1 77/388/EWG bzw. nach Art. 173 Abs. 1 Unterabsatz 2, Art. 174 Abs. 1, Art. 175 Abs. 1 2006/112/EG einer "sachgerechten Schätzung" des Teils der Vorsteuerbeträge, "der den zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätzen wirtschaftlich zuzurechnen ist", i.S.v. § 15 Abs. 4 Sätze 1 und 2 UStG entspricht.
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