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   FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/2004   

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FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/2004 (https://dejure.org/2006,12330)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 22.02.2006 - V 322/2004 (https://dejure.org/2006,12330)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - V 322/2004 (https://dejure.org/2006,12330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freiberufliche Tätigkeit einer Personengesellschaft; Umqualifizierung sämtlicher von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte zu Einkünften aus Gewerbebetrieb; Beurteilung der Betätigung eines Gesellschafters; Freiberuflichkeit einer Mitunternehmerschaft; Merkmale ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1 § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2
    Gewerbliche Tätigkeit im Rahmen einer Mitunternehmerschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Freiberufliche Tätigkeit eines Gesellschafters nur bei Leistungen gegenüber Auftraggebern - Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft - Personengesellschaft als Mitunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 23.11.2000 - IV R 48/99

    Freiberufler-GbR mit berufsfremder Person

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
    Eine Personengesellschaft ist freiberuflich tätig, wenn alle Gesellschafter in ihrer Verbundenheit selbständig und nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und als freiberufliche Mitunternehmer zu qualifizieren sind (BFH-Urteile vom 23.11.2000 IV R 48/99, BStBl. II 2001, 241 und vom 15.05.1997 IV R 33/95, BFH/NV 1997, 751).

    Erfüllen nicht alle Gesellschafter in vollem Umfang die Merkmale eines freien Berufes, so betreibt die Personengesellschaft einen Gewerbebetrieb (BFH-Urteile vom 23.11.2000 a.a.O., vom 10.08.1994 I R 133/93, BStBl. II 1995, 171 m.w.N. und vom 11.06.1985 VIII R 254/80, BStBl. II 1985, 584).

    Vielmehr reicht es aus, dass die Berufsträger die mit einem übernommenen Auftrag verbundenen Aufgaben untereinander aufteilen und jeder den ihm zugewiesenen Aufgabenbereich aufgrund seiner Sachkenntnis eigenverantwortlich leitet (vgl. BFH-Urteil vom 23.11.2000 a.a.O.).

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 10/00

    1. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch bei

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
    Schließlich reicht hierzu die Tätigkeit gegenüber einem einzigen Kunden/Abnehmer (BFH-Urteil vom 16.03.2002 IV R 94/99, BStBl. II 2002, 565 zu den Leistungen eines Piloten gegenüber einer Fluggesellschaft) oder einem eng begrenzten Kreis von Personen (z.B. BFH-Urteil vom 28.06.2001 IV R 10/00, BStBl. II 2002, 338 zu Leistungen gegenüber Angehörigen).

    G 8 Vw hat sich insoweit zwar nur an eine begrenzte Allgemeinheit gewandt, ist aber damit auch nach Außen in Erscheinung getreten (z.B. gegenüber den Mitarbeitern der anderen Standortgesellschaften) und hat eine Tätigkeit entfaltet, die erkennbar auf Leistungsaustausch gerichtet war (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28.06.2001 a.a.O.).

  • BFH, 22.11.1994 - VIII R 63/93

    Zur einheitlichen Beurteilung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
    Lediglich auf die Anwendung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG ist zu achten, wenn die leistende Gesellschaft freiberuflicher Natur ist, die empfangende gewerbliche Einkünfte bezieht: Die Zahlungen der gewerblichen Gesellschaft sind bei ihr insoweit Sondervergütungen, als dieselben Gesellschafter an beiden Gesellschaften beteiligt sind (vgl. dazu Schmidt/Wacker, EStG, 24.A., § 15 Rdnr. 606, BFH-Urteil vom 22.11.1994 VIII R 63/93, BStBl. II 1996, 93).
  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
    Dies ist anzunehmen, wenn die persönliche Teilnahme des Berufsträgers an der praktischen Arbeit in ausreichendem Umfang gewährleistet ist (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 20.12.2000, XI R 8/00, BStBl II 2002, 478).
  • BFH, 16.05.2002 - IV R 94/99

    Pilot als Gewerbetreibender

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
    Schließlich reicht hierzu die Tätigkeit gegenüber einem einzigen Kunden/Abnehmer (BFH-Urteil vom 16.03.2002 IV R 94/99, BStBl. II 2002, 565 zu den Leistungen eines Piloten gegenüber einer Fluggesellschaft) oder einem eng begrenzten Kreis von Personen (z.B. BFH-Urteil vom 28.06.2001 IV R 10/00, BStBl. II 2002, 338 zu Leistungen gegenüber Angehörigen).
  • FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 279/04

    Freiberufliche Tätigkeit einer Personengesellschaft in Abgrenzung zu deren

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
    Den Unterlagen (Anlage K 1; Bl. 51 ff FG-Akte V 279/2004) ist allerdings auch zu entnehmen, dass weitergehende Beratungen erfolgt sind.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
    Für die freiberufliche Qualifikation der Obergesellschaft im Rahmen der Untergesellschaft kommt es dabei nur auf die Obergesellschafter an, die im Rahmen der Untergesellschaft tätig sind; denn die Art der Einkünfte der Untergesellschaft wird durch die Tätigkeit ihrer Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit bestimmt (BFH - Beschlüsse vom 11.05.2005 GrS 2/02, BStBl II 2005, 679 unter C 2 und vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751 unter C III 3 a).
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
    Für die freiberufliche Qualifikation der Obergesellschaft im Rahmen der Untergesellschaft kommt es dabei nur auf die Obergesellschafter an, die im Rahmen der Untergesellschaft tätig sind; denn die Art der Einkünfte der Untergesellschaft wird durch die Tätigkeit ihrer Gesellschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit bestimmt (BFH - Beschlüsse vom 11.05.2005 GrS 2/02, BStBl II 2005, 679 unter C 2 und vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751 unter C III 3 a).
  • BFH, 13.11.1997 - IV R 67/96

    Abfärbewirkung bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
    Unerheblich ist, ob der gewerblichen Tätigkeit im Rahmen des gesamten Unternehmens nur geringfügige wirtschaftliche Bedeutung zukommt (z.B. BFH-Urteil vom 13.11.1997 IV R 67/96, BStBl II 1998, 254 und vom 19.02.1998 IV R 11/97, BStBl II 1998, 603).
  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

    Auszug aus FG Nürnberg, 22.02.2006 - V 322/04
    Eine einheitlich gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit liegt nur vor, wenn die Tätigkeiten so miteinander verbunden sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen (z.B. BFH-Urteile vom 24.04.1997 IV R 60/95, BStBl. II 1997, 567 und vom 11.07.1991 IV R 102/90, BStBl. II 1992, 413); in einem solchen Fall ist die Betätigung danach zu qualifizieren, welcher Teil ihr das Gepräge gibt (z.B. BFH-Urteil vom 02.10.2003 IV R 48/01, BStBl. II 2004, 363).
  • BFH, 19.02.1998 - IV R 11/97

    Keine Abfärbung der gewerblichen Tätigkeit einer GbR nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

  • BFH, 14.03.1991 - IV R 135/90

    Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der

  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00

    Beratender Betriebswirt als Freiberufler

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

  • BFH, 10.08.1994 - I R 133/93

    Übt der Inhaber einer Steuerberaterpraxis neben seiner freiberuflichen auch eine

  • BFH, 19.09.2002 - IV R 70/00

    Personalberater als Gewerbetreibender

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 48/01

    Einkünfte eines Arztes aus Privatklinik

  • BFH, 28.08.2003 - IV R 21/02

    Diplom-Wirtschaftsingenieur als Freiberufler

  • BFH, 11.06.1985 - VIII R 254/80

    Zur freiberuflichen Tätigkeit einer Personengesellschaft

  • BFH, 15.05.1997 - IV R 33/95

    Umqualifizierung eines Praxiswerts in einen Geschäftswert aufgrund der

  • BFH, 25.04.1978 - VIII R 149/74

    Werbeberater - Public-Relations-Berater - Freiberufliche Tätigkeit - Journalist -

  • BFH, 25.07.2000 - XI B 41/00

    Nichtgeltung der Geprägetheorie bei Einzelunternehmen

  • BFH, 17.01.1980 - IV R 115/76

    Gewerbesteuerpflicht einer Kommanditgesellschaft aus Angehörigen eines freien

  • BFH, 27.05.1975 - VIII R 199/73

    Berater für Datenverarbeitung - Beratender Betriebswirt - Freiberufliche

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