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   BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 46.75   

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https://dejure.org/1976,494
BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 46.75 (https://dejure.org/1976,494)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1976 - 5 C 46.75 (https://dejure.org/1976,494)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1976 - 5 C 46.75 (https://dejure.org/1976,494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Armenrecht - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtliches Gehör - Anwaltszwang - Revisionsurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 111
  • DVBl 1977, 206
  • DÖV 1977, 367
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75

    Rechtliches Gehör - Beiordnung eines Anwalts - Armenrecht

    Zur Frage, wann der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein kann, wenn das Berufungsgericht wegen mangelnder Erfolgsaussicht die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt hat (Fortentwicklung der Grundsätze des Urt des BVerwG vom 26.08.1976 V C 46.75 = DÖV 1977, 367).

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß die Versagung des Armenrechts und die damit verbundene Ablehnung, der Partei einen Rechtsanwalt beizuordnen, auch in Rechtsstreitigkeiten, in denen - wie hier vor dem Verwaltungsgerichtshof (§ 67 Abs. 2 VwGO) - kein Anwaltszwang besteht, zur Verletzung des letztlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör führen kann (Beschluß vom 26. Juli 1974 - BVerwG V C 21.73 - [Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 11]; ferner das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1976 - BVerwG V C 46.75 - für Verfahren mit Vertretungszwang BVerfGE 7, 53; BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157).

  • BVerfG, 19.01.1994 - 2 BvR 2003/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Prozeßkostenhilfe

    Die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung ist demnach - die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung vorausgesetzt - insbesondere dann zu bejahen, wenn es im Rechtsstreit um nicht einfach zu überschauende Tat- und Rechtsfragen geht (vgl. BVerwGE 51, 111 >113<).

    Auch in Anbetracht des Amtsermittlungsgrundsatzes und des Umstandes, daß das Gericht das Recht zu kennen hat, darf das Recht der Beteiligten, sich mit ihren eigenen Vorstellungen über die anzustellenden Ermittlungen und über die zu beantwortenden Fragen zu Wort zu melden, nicht beschnitten werden (vgl. auch BVerwGE 51, 111 >113<).

  • OVG Hamburg, 10.05.2000 - 3 So 19/00

    Prozesskostenhilfe für ein Verfahren auf Zulassung zum Studium außerhalb der

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  • BFH, 27.10.2000 - IV S 6/00

    PKH für NZB

    Zwar kann das rechtliche Gehör auch durch Verweigerung anwaltlichen Beistands verletzt werden (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 26. August 1976 V C 46/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1977, 202).
  • BFH, 14.04.1998 - VII B 295/97

    Ungenügende Substantiierung des Rechtsschutzbegehrens bei der Beantragung von

    Die Beiordnung eines Bevollmächtigten ist nämlich nicht schon aus dem Gesichtspunkt erforderlich, daß die Streitsache mit den Beteiligten tatsächlich und rechtlich erörtert werden soll (§ 93 Abs. 1 FGO) und die Führung eines Rechtsgespräches vor dem Gericht wünschenswert wäre (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1976 V C 46.75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 202).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2006 - L 15 B 51/06

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem gerichtskostenfreien Verfahren;

    Dies sei der Fall, wenn es in dem Rechtsstreit um nicht einfach überschaubare Tat- und Rechtsfragen gehe oder der Rechtsuchende aus persönlichen Umständen zu einem sachdienlichen Tatsachenvortrag nicht in der Lage sei (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1976 - BVerwGE 51, 111, 113).
  • OVG Hamburg, 09.04.2001 - 4 So 18/01

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein gerichtskostenfreies Verfahren bei

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  • OVG Bremen, 24.10.2002 - 2 S 223/02

    Rechtzeitiger Antrag auf Zustimmung des Sozialhilfeträgers zur Übernahme

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  • OVG Hamburg, 17.10.2002 - 4 So 131/02

    Prozesskostenhilfe

    Erforderlich i.S.v. § 121 Abs. 2 ZPO ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts schon dann, wenn es in dem Rechtsstreit - wie hier und oben dargelegt - um nicht einfach zu überschauende Tat- und Rechtsfragen geht (BVerwG, Urt. v. 26.6.1976, BVerwGE 51, S. 111, 113 f.).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 9 B 144.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Wenn die Kläger beanstanden, das Berufungsgericht habe nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG entschieden, ohne ihnen zuvor die rechtlichen Erwägungen mitgeteilt zu haben, auf die es die Entscheidung stützen würde, so legen sie damit nicht dar, die angefochtene Entscheidung sei auf Tatsachen oder Beweisergebnisse gestützt, zu denen sie sich nicht hätten äußern können, und auch nicht, die angefochtene Entscheidung beruhe auf rechtlichen Erwägungen, die Überraschungscharakter gehabt hätten (vgl. dazu BVerwGE 51, 111 [113]).
  • BVerwG, 28.02.1980 - 7 B 214.79

    Aufhebung von Prüfungsentscheidungen - Richterliches Ermessen bezüglich der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2011 - L 10 SF 4/11
  • BVerwG, 10.01.1984 - 5 B 131.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vererblichkeit eines

  • BVerwG, 12.06.1978 - 5 ER 210.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1978 - 5 ER 222.77

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 12 ZB 08.2624

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2007 - 1 O 119/07

    Kein Anspruch des Kindes auf Prozesskostenvorschuss bei Anfechtung eines

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