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   BGH, 11.05.2017 - V ZA 10/17   

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BGH, 11.05.2017 - V ZA 10/17 (https://dejure.org/2017,20215)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2017 - V ZA 10/17 (https://dejure.org/2017,20215)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - V ZA 10/17 (https://dejure.org/2017,20215)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 78b Abs. 1 ZPO, § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine substantiierte Darlegung der Bestellung eines Notanwalts; Beseitigungsbegehren einer Terrassenüberdachung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine substantiierte Darlegung der Bestellung eines Notanwalts; Beseitigungsbegehren einer Terrassenüberdachung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de

    ZPO § 78b Abs. 1
    Anforderungen an eine substantiierte Darlegung der Bestellung eines Notanwalts; Beseitigungsbegehren einer Terrassenüberdachung durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.09.2011 - V ZA 14/11

    Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - V ZA 10/17
    Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei insoweit - innerhalb der Rechtsmittelfrist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. August 2011 - V ZA 14/11, WuM 2011, 699 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 24. November 2016 - III ZA 22/16 juris Rn. 1; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZR 211/14, MDR 2015, 540 Rn. 3; Beschluss vom 18. Dezember 2012 - VIII ZR 239/12, NJW 2013, 1011 Rn. 3 jeweils mwN) - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg zumindest an mehr als vier Rechtsanwälte gewandt zu haben (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2010 - V ZA 27/10, juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - III ZR 63/15, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. Januar 2011 - IX ZA 2/11, WuM 2011, 323 Rn. 2; Beschluss vom 25. Januar 2007 - IX ZB 186/06, FamRZ 2007, 635 Rn. 2, Beschluss vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864).

    Die bloße Erklärung, die Rechtsanwälte hätten eine Vertretung abgelehnt, genügt den Anforderungen an eine substantiierte Darlegung und einen Nachweis nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 24. August 2011 - V ZA 14/11, WuM 2011, 699 Rn. 3).

  • BGH, 24.08.2011 - V ZA 14/11

    Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - V ZA 10/17
    Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei insoweit - innerhalb der Rechtsmittelfrist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. August 2011 - V ZA 14/11, WuM 2011, 699 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 24. November 2016 - III ZA 22/16 juris Rn. 1; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZR 211/14, MDR 2015, 540 Rn. 3; Beschluss vom 18. Dezember 2012 - VIII ZR 239/12, NJW 2013, 1011 Rn. 3 jeweils mwN) - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg zumindest an mehr als vier Rechtsanwälte gewandt zu haben (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2010 - V ZA 27/10, juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - III ZR 63/15, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. Januar 2011 - IX ZA 2/11, WuM 2011, 323 Rn. 2; Beschluss vom 25. Januar 2007 - IX ZB 186/06, FamRZ 2007, 635 Rn. 2, Beschluss vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864).

    Die bloße Erklärung, die Rechtsanwälte hätten eine Vertretung abgelehnt, genügt den Anforderungen an eine substantiierte Darlegung und einen Nachweis nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 24. August 2011 - V ZA 14/11, WuM 2011, 699 Rn. 3).

  • BGH, 06.04.2017 - V ZR 254/16

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer eines auf Beseitigung

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - V ZA 10/17
    Diese bemisst sich bei der Abweisung einer Klage des Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer baulichen Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet (Senat, Beschluss vom 6. April 2017 - V ZR 254/16, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Der Antrag des Betroffenen auf Beiordnung eines Notanwalts wird gemäß § 10 Abs. 4 Satz 3 FamFG in Verbindung mit § 78 b ZPO zurückgewiesen, weil ein ausreichendes eigenes Bemühen um die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt nicht dargelegt und glaubhaft gemacht ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 11. Mai 2017 - V ZA 10/17 - juris Rn. 3 und vom 19. Oktober 2011 - I ZR 98/11 - juris Rn. 2).
  • BGH, 12.03.2018 - V ZA 51/17

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

    Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei insoweit - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg mindestens an fünf Rechtsanwälte gewandt zu haben (Senat, Beschluss vom 11. Mai 2017 - V ZA 10/17, juris mwN; höhere Anforderungen in BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - VI ZA 40/11, NZV 2012, 223 Rn. 4).
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   BGH, 05.07.2017 - V ZA 10/17   

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https://dejure.org/2017,26282
BGH, 05.07.2017 - V ZA 10/17 (https://dejure.org/2017,26282)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2017 - V ZA 10/17 (https://dejure.org/2017,26282)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - V ZA 10/17 (https://dejure.org/2017,26282)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch den Senat

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch den Senat

  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a Abs. 1 ; ZPO § 321a Abs. 2 S. 5
    Darlegung einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch den Senat

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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