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   BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10   

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https://dejure.org/2011,9259
BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10 (https://dejure.org/2011,9259)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - V ZB 184/10 (https://dejure.org/2011,9259)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - V ZB 184/10 (https://dejure.org/2011,9259)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Während laufenden Ermittlungen gegen einen Ausländer darf Abschiebungshaft bei Fehlen von Ausführungen zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft in dem Haftantrag nicht angeordnet werden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10
    1. Die nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthafte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10, juris) Rechtsbeschwerde ist gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegt.

    Das Vorliegen eines solchen Antrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 14 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, aaO, Rn. 8).

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10
    bb) Ergibt sich bereits aus dem Haftantrag oder den diesem beigefügten Anlagen, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, stellt sich das Fehlen von Ausführungen zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft als ein Begründungsmangel dar, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 9, juris und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, Rn. 7, juris).

    Die Durchführung der Abschiebung hing daher nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG von dem Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft ab (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, Rn. 9, juris).

    Dass die zuständige Staatsanwaltschaft B. für diese Fälle generell vorab ihr Einvernehmen zur Abschiebung der Ausländer erklärt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, Rn. 18, juris), ist jedoch weder vorgetragen noch festgestellt.

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10
    Das Vorliegen eines solchen Antrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 14 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, aaO, Rn. 8).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10
    aa) Der Senat hat - allerdings erst nach Erlass der Haftanordnung - entschieden, dass solange das für die Abschiebung des Ausländers erforderliche Einvernehmen der Strafverfolgungsbehörde nicht vorliegt, auch eine Haft zu deren Sicherung nicht angeordnet werden darf (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574, 1575 Rn. 8, vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, Rn. 10, juris und vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 22, juris).

    bb) Ergibt sich bereits aus dem Haftantrag oder den diesem beigefügten Anlagen, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, stellt sich das Fehlen von Ausführungen zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft als ein Begründungsmangel dar, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 9, juris und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, Rn. 7, juris).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10
    1. Die nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthafte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10, juris) Rechtsbeschwerde ist gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegt.

    Dabei ist allerdings inzident auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Haftentscheidung zu prüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 11, juris).

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10
    Damit war - wovon das Amtsgericht auch zutreffend ausgegangen ist - ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02, NJW 2003, 3142, 3143).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10
    Dabei ist allerdings inzident auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Haftentscheidung zu prüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 11, juris).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10
    aa) Der Senat hat - allerdings erst nach Erlass der Haftanordnung - entschieden, dass solange das für die Abschiebung des Ausländers erforderliche Einvernehmen der Strafverfolgungsbehörde nicht vorliegt, auch eine Haft zu deren Sicherung nicht angeordnet werden darf (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574, 1575 Rn. 8, vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, Rn. 10, juris und vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 22, juris).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10
    aa) Der Senat hat - allerdings erst nach Erlass der Haftanordnung - entschieden, dass solange das für die Abschiebung des Ausländers erforderliche Einvernehmen der Strafverfolgungsbehörde nicht vorliegt, auch eine Haft zu deren Sicherung nicht angeordnet werden darf (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574, 1575 Rn. 8, vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, Rn. 10, juris und vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 22, juris).
  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

    Die nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthafte Rechtsbeschwerde (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360; Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 184/10, juris Rn. 6) ist auch im Übrigen zulässig (§ 71 FamFG).

    Dabei ist jedoch inzident auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Haftentscheidung zu prüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4; Beschluss vom 28. April 2011, aaO, Rn. 7 mwN).

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung bei fehlendem Einvernehmen mit

    Dabei ist allerdings inzident auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Haftentscheidung zu prüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4 und vom 28. April 2011 - V ZB 184/10, Rn. 7, juris).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 75/11

    Notwendigkeit des Einvernehmens mit der Staatsanwaltschaft bzgl. der Abschiebung

    Dabei ist allerdings inzident auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Haftentscheidung zu prüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4 und vom 28. April 2011 - V ZB 184/10, Rn. 7, juris).
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