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   BGH, 27.09.2012 - V ZB 50/12   

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https://dejure.org/2012,32992
BGH, 27.09.2012 - V ZB 50/12 (https://dejure.org/2012,32992)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2012 - V ZB 50/12 (https://dejure.org/2012,32992)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2012 - V ZB 50/12 (https://dejure.org/2012,32992)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Haftanordnung; Aushändigung des Haftantrags an Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 5
    Rechtswidrige Haftanordnung; Aushändigung des Haftantrags an Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftanordnung kann mangels Aushändigung des Haftantrags rechtswidrig sein

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Haftantrag nach § 417 FamFG und zur Anhörung nach § 420 FamFG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 50/12
    Er muss im weiteren Verlauf der Anhörung in ein Exemplar des Haftantrags einsehen und dieses gegebenenfalls später einem Rechtsanwalt vorlegen können (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 9, juris).

    Es durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 12 mwN, juris) nicht absehen, da die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen schon mangels Aushändigung des Haftantrags fehlerhaft war (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, Rn. 14, juris).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 50/12
    aa) Der Haftantrag kann dem Betroffenen zwar erst zu Beginn der richterlichen Anhörung eröffnet werden, wenn er einen einfachen, überschaubaren Sachverhalt betrifft, zu dem der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 50/12
    Anderenfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage war, sich zu sämtlichen Angaben der beteiligten Behörde (vgl. § 417 Abs. 2 FamFG) zu äußern (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12

    Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - V ZB 50/12
    Es durfte von der auch in einem Beschwerdeverfahren grundsätzlich erforderlichen Anhörung (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, Rn. 12 mwN, juris) nicht absehen, da die erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen schon mangels Aushändigung des Haftantrags fehlerhaft war (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 48/12, Rn. 14, juris).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11

    Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der

    Die Aushändigung des Haftantrags soll sicherstellen, dass sich der Betroffene zu sämtlichen (tatsächlichen und rechtlichen) Angaben der die Haft beantragenden Behörde äußern kann (Senat, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257 Rn. 8 und vom 27. September 2012 - V ZB 50/12, Rn. 7, juris).
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