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   BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18   

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BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18 (https://dejure.org/2018,44878)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2018 - V ZB 83/18 (https://dejure.org/2018,44878)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18 (https://dejure.org/2018,44878)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen in sein Heimatland; Möglichkeit der nachträglichen Heilung eines Mangels des Haftantrages; Anforderungen an die Ausführungen zu der Dauer der beantragten Haft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 - 5
    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen in sein Heimatland; Möglichkeit der nachträglichen Heilung eines Mangels des Haftantrages; Anforderungen an die Ausführungen zu der Dauer der beantragten Haft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und der unzureichende Haftantrag

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).

    Die Behörde hätte jedenfalls knapp erläutern müssen, welche organisatorischen Verfahrensschritte den beantragten Zeitraum von zwölf Wochen trotz des vorhandenen Reisepasses erforderlich machten und warum eine frühere Flugbuchung nicht erfolgen konnte (zu einem ähnlich gelagerten Fall: Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 6 f.).

  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18
    Anzugeben ist dazu, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind, von welchen Voraussetzungen dies abhängt und ob diese im konkreten Fall vorliegen (st. Rspr., Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 6, jeweils mwN; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 107/17, Asylmagazin 2018, 224, Rn. 3).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18
    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 1 AufenthG; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Mai 2002 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 20; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15), unzureichend.
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18
    Diese Ausführungen sind vor dem Hintergrund, dass die Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 1 AufenthG; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Mai 2002 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 20; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15), unzureichend.
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18
    aa) Mängel des Haftantrages können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18
    Zwingende weitere Voraussetzungen für eine Heilung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18
    Anzugeben ist dazu, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind, von welchen Voraussetzungen dies abhängt und ob diese im konkreten Fall vorliegen (st. Rspr., Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 6, jeweils mwN; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 107/17, Asylmagazin 2018, 224, Rn. 3).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 107/17

    Vorausetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft (Sicherungshaft); Vorliegen

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18
    Anzugeben ist dazu, ob und innerhalb welchen Zeitraums Abschiebungen in das betreffende Land üblicherweise möglich sind, von welchen Voraussetzungen dies abhängt und ob diese im konkreten Fall vorliegen (st. Rspr., Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, FGPrax 2012, 82 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 6, jeweils mwN; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 107/17, Asylmagazin 2018, 224, Rn. 3).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

  • BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18

    Anordnung der Sicherungshaft eines Betroffenen zur Abschiebung nach Italien wegen

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 6).

    Die Behörde hätte jedenfalls - auf den konkreten Fall bezogen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, juris Rn. 11) - knapp erläutern müssen, welche organisatorischen Verfahrensschritte den beantragten Zeitraum von acht Wochen erforderlich machten und warum eine frühere Flugbuchung nicht erfolgen konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 6 f.; Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 7).

    Eine solche Erläuterung war nicht deshalb entbehrlich, weil die Flugbuchung durch eine andere Behörde erfolgen sollte (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 7).

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 12/18

    Belehrung des Gerichts über die weitere Inhaftierung eines Betroffenen bei

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 6).
  • LG Hannover, 12.11.2020 - 53 T 39/20

    Unzureichender Haftantrag hinsichtlich coronabedingter Durchführbarkeit der

    Die bloße Auskunft der für die Flugbuchung zuständigen Behörde kann diese Darlegungen nicht ersetzen, die antragstellende Behörde hat vielmehr selbst die maßgeblichen Umstände nachvollziehbar und konkret darzulegen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018, V ZB 83/18) Die Erforderlichkeit entsprechender Angaben im Haftantrag wird dabei auch im vorliegenden Fall besonders deutlich.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2018 - V ZB 83/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21224
BGH, 20.06.2018 - V ZB 83/18 (https://dejure.org/2018,21224)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2018 - V ZB 83/18 (https://dejure.org/2018,21224)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - V ZB 83/18 (https://dejure.org/2018,21224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung der gegen den Betroffenen angeordneten und aufrecht erhaltenen Sicherungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
    Aussetzung der Vollziehung der gegen den Betroffenen angeordneten und aufrecht erhaltenen Sicherungshaft

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - V ZB 83/18
    Der Haftantrag genügt in Bezug auf die Erforderlichkeit der beantragten Haftdauer nicht den Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 6 f.); dies ist von Amts wegen zu berücksichtigen.
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - V ZB 83/18
    Weitere Voraussetzung einer Heilung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats aber, dass der Betroffene hierzu angehört wird (vgl. näher Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9 mwN).
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