Rechtsprechung
BGH, 13.07.2000 - V ZR 282/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Erledigung - Kosten - Rechtsstreit - Kostentragung - Kostenregelung - Streitwert - Revision
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 98
Kostenentscheidung bei außergerichtlichem Vergleich - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus BGH, 13.07.2000 - V ZR 282/99
Der Streitwert für das Revisionsverfahren bestimmt sich nach dem Betrag der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten des Rechtsstreits (vgl. BGHZ 106, 359, 366). - BGH, 27.11.1996 - XII ZR 249/95
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen …
Auszug aus BGH, 13.07.2000 - V ZR 282/99
Da der Vergleich keine den Rechtsstreit betreffende Kostenregelung enthält und auch sonst keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, daß die Parteien eine vom gesetzlichen Grundsatz abweichende Pflicht zur Kostentragung vereinbaren wollten, ist hier § 98 ZPO sinngemäß zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. November 1996, XII ZR 249/95, NJW-RR 1997, 510 m.w.N.).