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   BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63   

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https://dejure.org/1965,4793
BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63 (https://dejure.org/1965,4793)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1965 - V ZR 31/63 (https://dejure.org/1965,4793)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 (https://dejure.org/1965,4793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerrechtlichkeit der Drohung einer Bank mit Nichteinlösung eines Wechsels - Mitveräußerung eines Grundstücks gegen einen zusätzlichen Schwarzpreis - Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über ein Grundstück - Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Grundstück wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerrechtlichkeit der Drohung einer Bank mit Nichteinlösung eines Wechsels; Mitveräußerung eines Grundstücks gegen einen zusätzlichen Schwarzpreis; Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über ein Grundstück; Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Grundstück wegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 818
  • WM 1965, 861
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
    Die Bestätigung verneint aber nur eine Genehmigungspflicht auf Grund § 19 BBauG; diese hat allerdings die bisherigen Genehmigungserfordernisse nach Wohnsiedlungsrecht (Senatsurteil BGHZ 37, 233 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60]) und nach Preisrecht (§ 185 BBauG) schlechthin beseitigt, und sonstige behördliche Genehmigungserfordernisse sind für das hier verkaufte Haus grundstück nicht ersichtlich, so daß für dieses Grundstück durch jene Bestätigung dem Erfordernis behördlicher Genehmigung insgesamt genügt ist.
  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
    Nach der im wesentlichen vom Reichsgericht übernommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. insbesondere BGHZ 25, 217 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56] sowie LM BGB § 123 Nr. 1) ist eine Drohung in drei Fällen widerrechtlich:.
  • BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
    Soweit sie nach Wohnsiedlungsrecht, Landwirtschaftsrecht und Preisrecht behördlicher Genehmigung bedurfte, sieht das Berufungsgericht diese zutreffend noch nicht in der Genehmigung des Landratsamts von 1959 (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1958, V ZR 260/56, LM WSG § 4 Nr. 6).
  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 83/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
    Zur Anwendung dieser Bestimmung wäre - unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts - erforderlich, daß der von den Vertragsparteien erstrebte Erfolg gegen das Gesetz verstoßen hätte (vgl. für MRG 52 das Senatsurteil vom 19. Juni 1953, V ZR 83/51, NJW 1953, 1587); daran fehlt es aber im vorliegenden Fall.
  • BGH, 22.06.1962 - V ZR 40/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
    Nötig wäre vielmehr eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils, hier des Beklagten, und zwar sowohl nach Abs. 2 a.a.O. ("Ausnutzung") als auch nach Abs. 1 (BGH LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2, Senatsurteil vom 22. Juni 1962, V ZR 40/61).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Eine Drohung ist nach der Rechtsprechung in drei Fällen widerrechtlich: Dies gilt, wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels), wenn der erstrebte Erfolg - die vom Bedrohten abzugebende Willenserklärung - schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Zwecks) oder wenn Mittel und Zweck zwar für sich allein betrachtet nicht widerrechtlich sind, aber ihre Verbindung - die Benutzung dieses Mittels zu diesem Zweck - gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (Inadäquanz von Mittel und Zweck) BGH, Urt. v. 25. Juni 1965 - V ZR 31/63, WM 1965, 861, 863).
  • BGH, 11.11.2020 - VIII ZR 191/18

    Wohnraummietvertrag: Vereinbarung der Vertragsbeendigung bei Beendigung eines

    Denn eine widerrechtliche Drohung kann sich auch aus einer unangemessenen Mittel-Zweck-Relation ergeben, nämlich wenn ein an sich berechtigter Zweck (hier die Zustimmung der Beklagten zu einem konkreten verbindlichen Auszugstermin) mit einem Mittel erstrebt wird, dessen Verwendung zu dem verfolgten Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden oder gegen Treu und Glauben verstößt (Inadäquanz von Zweck und Mittel; vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 Rn. 33; vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63, WM 1965, 861 unter II 3 b).

    Dabei bedarf es einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls, die dem Vorgang sein Gepräge geben (BGH, Urteil vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63, aaO).

  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 208/81

    Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

    Insbesondere ist zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolgs ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung ein angemessenes Mittel darstellt (vgl. BGHZ 2, 287, 296; 25, 217, 220 f [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]; BGH NJW 1969, 1627; BGH, Urteil vom 20. Juni 1962 - VIII ZR 249/61 = LM BGB § 123 Nr. 28; Urteil vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 = LM BGB § 123 Nr. 32; Urteil vom 20. November 1972 - VIII ZR 73/71 = WM 1973, 36, 37; Urteil vom 16. März 1973 - V ZR 38/71 = WM 1973, 574, 575; vgl. auch Urteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 53/76 = LM BGB § 123 Nr. 49).
  • OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 1 U 682/00

    Kriterien zur Einordnung von Sachen als wesentliche Gebäudebestandteile

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  • BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 10/82

    Anfechtung einer Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Makler über die

    Anders als in dem Fall, der dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 - LM BGB § 123 Nr. 32 = WM 1965, 861 zugrundelag, in welchem der Bedrohte erst in der Schlußverhandlung mit einer völlig neuen Forderung überrascht worden zu sein behauptete, waren hier ideelle Werte unter den Beteiligten nicht betroffen.
  • BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66

    Anwendbarkeit von § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Teilanfechtung eines

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 25. Juni 1965 V ZR 31/63 (LM § 123 BGB Nr. 32) Bezug genommen.
  • OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisvertrages wegen einer widerrechtlichen

    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Drohung in drei Fällen widerrechtlich, wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels), wenn der erstrebte Erfolg - die vom Bedrohten abzugebende Willenserklärung - schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Zwecks) oder wenn Mittel und Zweck zwar für sich allein betrachtet nicht widerrechtlich sind, aber ihre Verbindung - die Benutzung dieses Mittels zu diesem Zweck - gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (Inadäquanz von Mittel und Zweck) verstößt (BGH, Urt. v. 25.6.1965 - V ZR 31/63, MDR 1965, 818).
  • BGH, 26.10.1965 - V ZR 87/63

    Voraussetzungen des Verzuges bei einem gegenseitigen Vertrag

    Bei ihrer Rüge, der Berufungsrichter habe Bedeutung und Tragweite des § 138 Abs. 1 BGB verkannt, weil vor allem die Regelung in § 6 des Vertrages zu einer einseitigen und rücksichtslosen Benachteiligung des Käufers im Palle vorzeitiger Vertragsauflösung führe, läßt die Revision außer acht, daß selbst ein objektives Mißverhältnis im Wert der beiderseitigen Leistungen, falls es entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts vorläge, für sich allein noch keinen Sittenverstoß begründen würde; hinzukommen müßte vielmehr eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils, hier also der Klägerin, wofür aber nach den getroffenen Feststellungen kein Anhaltspunkt besteht (Urteil des Senats vom 25. Juni 1965, V ZR 31/63, WM 1965, 861, 862).
  • BGH, 28.03.1977 - VIII ZR 268/75

    Belehrungspflicht des Gerichts hinsichtlich des Bestehens eines

    Die Verquickung des Mittels der Drohung mit dem durch die Nötigung angestrebten Zweck muß nach allgemeinem Urteil sittlich zu mißbilligen sein (BGHSt 17, 328, 331; vgl. BGH Urt. vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 = WM 1965, 860).
  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 161/68

    Schuldhaftes Unvermögen zur Grundstücksrückgabe - Schadensersatz nach den

    Offen bleiben kann weiter, ob eine Aufrechnung auch ohne das Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in entsprechender Anwendung des § 393 B dann ausgeschlossen ist, wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels; so Soergel/Siebert/Hefermehl BGB 10. Aufl. § 123 Rdn. 40); denn im vorliegenden Fall war das angedrohte Verhalten (Strafanzeige) als solches nicht widerrechtlich, und für die beiden ändern Drobungsfälle (Widerrechtlichkeit des erstrebten Erfolgs, Inadäquanz von Mittel und Zweck; vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1965 V ZR 31/63, LM BGB § 123 Nr. 32) ist eine solche Analogie weder vertreten noch anzuerkennen.
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