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   BGH, 18.05.2001 - V ZR 356/00   

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https://dejure.org/2001,7650
BGH, 18.05.2001 - V ZR 356/00 (https://dejure.org/2001,7650)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2001 - V ZR 356/00 (https://dejure.org/2001,7650)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - V ZR 356/00 (https://dejure.org/2001,7650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Bestimmtheit - Rechtsverhältnis - Beseitigungsanspruch - Entsorgungsverpflichtung - Baugrube

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Verschiedener Hilfs-Feststellungsanträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BGH, 18.05.2001 - V ZR 356/00
    Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem der Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 4. Juni 1996 (VI ZR 123/95, ZIP 1996, 1395) zugrundliegenden.
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus BGH, 18.05.2001 - V ZR 356/00
    Der Klageantrag muß das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnen, daß über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsanspruchs keinerlei Ungewißheit herrschen kann (BGH, Urt. v. 10. Januar 1983, VIII ZR 231/81, NJW 1983, 2247, 2250).
  • BGH, 22.09.1981 - VI ZR 257/80

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klagegegenstandes in der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 18.05.2001 - V ZR 356/00
    Daß dem Beseitigungsanspruch nach den vertraglichen Vereinbarungen seinem Umfang nach Grenzen gesetzt sind, betrifft nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Klage (vgl. BGH, Urt. v. 22. September 1981, VI ZR 257/80, VersR 1982, 68, 69).
  • BGH, 27.09.2007 - BLw 8/07

    Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde; Beweiskraft einer Fotokopie

    b) Eine die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründende Abweichung ergibt sich schließlich auch nicht aus den von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidungen, welche die Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche (BGH, Urt. v. 11. Oktober 1990, I ZR 35/89, NJW 1991, 1114, 1115; Urt. v. 4. Juli 2002, I ZR 38/00, WM 2002, 1986, 1987) und nachbarrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung oder Beseitigung (BGH, Urt. v. 18. Mai 2001, V ZR 356/00, unveröffentlicht) betreffen.
  • LG Düsseldorf, 06.07.2023 - 38 O 161/22
    Soweit die Beklagte einwendet, die im Antrag gewählte Formulierung sei zu weit und gehe über die von ihr verlangte Unterlassung hinaus, ist das keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20 [unter B I 2]; Beschluss vom 4. Februar 2021 - I ZR 79/20 [unter III 3 a]; Urteil vom 18. Mai 2001 - V ZR 356/00 [unter II 1]).
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