Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,445
BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52 (https://dejure.org/1953,445)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1953 - V ZR 87/52 (https://dejure.org/1953,445)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 (https://dejure.org/1953,445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1705
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
    Es ist jetzt allgemein anerkannt, daß das Deutsche Reich durch diese Vorgänge zwar seine Handlungsfähigkeit verloren hat, aber deswegen noch nicht aufgehört hat zu bestehen (Scheuner, DVBl 1950, 481 ff, 516 ff; BGHZ 3, 1, [6]; 4, 266 [275]; 8, 169 [175]); gerade § 14 Nr. 1 des UmstG läßt erkennen, daß auch der alliierte Gesetzgeber von dieser Vorstellung ausgegangen ist.

    Auch kann dahinstehen, ob bezüglich der früheren Reichsstraßen eine Rechtsnachfolge oder eine Funktionsnachfolge oder ob ein zur Überbrückung der Zeit bis zur Wiederherstellung einer handlungsfähigen Reichsverwaltung bestimmtes treuhänderisches Verhältnis dieser Körperschaften zu dem Deutschen Reiche vorliegt (vgl. hiezu BGHZ 4, 253 für die Reichsautobahnen BGHZ 4, 266 [276]; 8, 169 [175]).

    § 5 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligung vom 21. Juli 1951 (BGBl. I, 467), des sog. Vorschaltgesetzes, hat einen Vorbehalt für die gesetzgeberische Regelung dieser Frage gemacht; soweit es sich um die Regelung der Reichverbindlichkeiten handelt, beschränkt sich diese Bestimmung nicht auf das unter Art. 134 Abs. 1 GrundG fallende Reichsvermögen und die darauf ruhenden oder mit ihm verbundenen ("bezüglichen") Verbindlichkeiten, sondern bezieht sich, wie der Wortlaut deutlich erkennen läßt, auf die Verbindlichkeiten des Deutschen Reiches im allgemeinen (BGHZ 4, 266 [277]).

  • BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51

    Aufrechnung gegen das Reich

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
    Sie ist damit nicht erloschen und bleibt als Reichsmarkverbindlichkeit bestehen, kann jedoch nicht befriedigt werden (BGHZ 1, 34 [40]; 2, 300; 3, 1 [6]; 7, 123; Binder-Wetter-Reinbothe, Anm. 2 ff zu § 14 UmstG).

    Daß die Sonderbehandlung, der § 14 Nr. 1 UmstG alle inländischen Reichsgläubiger unterwirft, eine schwere Benachteiligung darstellt, und daß die Abgeltung der ehemaligen Reichsschulden einer Regelung dringend bedarf, kann keinem Zweifel unterliegen (BGHZ 2, 300 [306]).

  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
    Es ist jetzt allgemein anerkannt, daß das Deutsche Reich durch diese Vorgänge zwar seine Handlungsfähigkeit verloren hat, aber deswegen noch nicht aufgehört hat zu bestehen (Scheuner, DVBl 1950, 481 ff, 516 ff; BGHZ 3, 1, [6]; 4, 266 [275]; 8, 169 [175]); gerade § 14 Nr. 1 des UmstG läßt erkennen, daß auch der alliierte Gesetzgeber von dieser Vorstellung ausgegangen ist.

    Auch kann dahinstehen, ob bezüglich der früheren Reichsstraßen eine Rechtsnachfolge oder eine Funktionsnachfolge oder ob ein zur Überbrückung der Zeit bis zur Wiederherstellung einer handlungsfähigen Reichsverwaltung bestimmtes treuhänderisches Verhältnis dieser Körperschaften zu dem Deutschen Reiche vorliegt (vgl. hiezu BGHZ 4, 253 für die Reichsautobahnen BGHZ 4, 266 [276]; 8, 169 [175]).

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
    Es ist jetzt allgemein anerkannt, daß das Deutsche Reich durch diese Vorgänge zwar seine Handlungsfähigkeit verloren hat, aber deswegen noch nicht aufgehört hat zu bestehen (Scheuner, DVBl 1950, 481 ff, 516 ff; BGHZ 3, 1, [6]; 4, 266 [275]; 8, 169 [175]); gerade § 14 Nr. 1 des UmstG läßt erkennen, daß auch der alliierte Gesetzgeber von dieser Vorstellung ausgegangen ist.

    Sie ist damit nicht erloschen und bleibt als Reichsmarkverbindlichkeit bestehen, kann jedoch nicht befriedigt werden (BGHZ 1, 34 [40]; 2, 300; 3, 1 [6]; 7, 123; Binder-Wetter-Reinbothe, Anm. 2 ff zu § 14 UmstG).

  • BGH, 20.12.1951 - III ZR 97/51

    Unfall auf Reichsautobahn

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
    Auch kann dahinstehen, ob bezüglich der früheren Reichsstraßen eine Rechtsnachfolge oder eine Funktionsnachfolge oder ob ein zur Überbrückung der Zeit bis zur Wiederherstellung einer handlungsfähigen Reichsverwaltung bestimmtes treuhänderisches Verhältnis dieser Körperschaften zu dem Deutschen Reiche vorliegt (vgl. hiezu BGHZ 4, 253 für die Reichsautobahnen BGHZ 4, 266 [276]; 8, 169 [175]).

    Denn jedenfalls richtete sich die Forderung der Klägerinnen am Währungsstichtage noch gegen das Deutsche Reich; dafür, daß sie etwa vor diesem Zeitpunkt von dem Land Niedersachsen übernommen oder die Verbindlichkeit auf dieses übergegangen wäre, fehlt jeder Anhaltspunkt (BGHZ 4, 253); die Klägerinnen haben, das auch nicht behauptet.

  • RG, 28.04.1939 - III B 3/39

    1. Welche förmlichen Voraussetzungen hat der Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
    Die Verfügung des Vorsitzenden, die Revisionsbegründungsfrist zu verlängern, ist wirksam, auch wenn der ihr zu Grunde liegende Antrag des Prozeßbevollmächtigten des Revisionsklägers nicht unterschrieben und daher mangelhaft ist (Bestätigung von RGZ 160, 307).

    In Übereinstimmung mit der einen gleichartigen Fall behandelnden Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 160, 307 ist der Senat der Ansicht, daß eine von einem gerichtsverfassungsmäßig bestellten Gericht oder seinem Vorsitzenden im Rahmen seiner Zuständigkeit erlassene Entscheidung nicht deswegen als nichtig angesehen werden kann, weil prozeßrechtliche Voraussetzungen nicht gegeben waren.

  • BGH, 15.03.1951 - III ZR 153/50

    Art. 131 GG und Landesgesetzgebung

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
    Welche Folgen sich ergeben würden, wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen sich so lange verzögern sollten, daß das Unterbleiben einer Befriedigung der Reichsgläubiger zu einem Dauerzustand wird, und ob in einem solchen Falle unter dem Gesichtspunkt der öffentlich-rechtlichen Entschädigung Ansprüche zugebilligt werden könnten (vgl. BGHZ 1, 274 [279 ff] zu der verwandten Sperrvorschrift des Art. 131 Satz 3 GrundG), bedarf jetzt nicht der Entscheidung.
  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
    Auch wenn man in Übereinstimmung mit dem Urteil des III. Zivilsenats vom 19. Februar 1953 BGHZ 9, 83 in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts ein Entschädigungsanspruch gegenüber gesetzlich angeordneter Maßnahmen nicht grundsätzlich ablehnt, so schließt doch der Zweck des Umstellungsgesetzes es aus, in diesem Eingriff einen Tatbestand zu sehen, der einen Entschädigungsanspruch aus Enteignung oder Aufopferung rechtfertigen könnte.
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 28/52

    Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
    Sie ist damit nicht erloschen und bleibt als Reichsmarkverbindlichkeit bestehen, kann jedoch nicht befriedigt werden (BGHZ 1, 34 [40]; 2, 300; 3, 1 [6]; 7, 123; Binder-Wetter-Reinbothe, Anm. 2 ff zu § 14 UmstG).
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52
    Sie ist damit nicht erloschen und bleibt als Reichsmarkverbindlichkeit bestehen, kann jedoch nicht befriedigt werden (BGHZ 1, 34 [40]; 2, 300; 3, 1 [6]; 7, 123; Binder-Wetter-Reinbothe, Anm. 2 ff zu § 14 UmstG).
  • RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35

    Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem

  • BGH, 07.11.1952 - V ZR 106/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1957 - V ZR 144/55

    Rechtsmittel

    Es hat jedoch seine Handlungsfähigkeit verloren (BGHZ 13, 265 [292 ff], Großer Senat für Zivilsachen; Urteil des Senats vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 mit weiteren Nachweisen = NJW 1953, 1705 Nr. 2 = Lind-Möhr Nr. 3 zu § 554 ZPO und Nr. 9 zu § 14 Nr. 1 UmStG).

    Infolge der Sperrwirkung dieser Vorschrift konnte das Reich auch aus diesem Grunde mit seiner Verpflichtung zur Zahlung der Kaufpreise nicht in Verzug geraten (Urteil des Senats vom 14. Juli 1953 aaO).

    Hier hat jedoch das Reich nicht durch hoheitlichen Akt in das Eigentum der Rechtsvorgängerin der Kläger eingegriffen, sondern es hat die ihm in den beiden Verträgen eingeräumten Rechte ausgeübt, wenn es die Parzellen in Besitz genommen hat (Urteil des Senats vom 14. Juli 1953 aaO).

    Da dem Bundestag bereits der Entwurf eines Kriegsfolgenschlußgesetzes vorliegt (BR-Drucksache Nr. 205/55 vom 1. Juli 1955 und BT-Drucksache 1659 vom 8. September 1955), in deren §§ 1, 2, 8 bis 11 auch für die von den Klägern geltend gemachten Ansprüche eine gesetzliche Regelung vorgesehen ist, bedarf die Frage, ob den Klägern unter dem Gesichtspunkt der öffentlich-rechtlichen Entschädigung Ansprüche dann zuzusprechen sind, wenn durch Verzögerung der in § 5 des sog. Vorbehaltsgesetzes vorgesehenen gesetzgeberischen Maßnahmen das Unterbleiben der Befriedigung der Reichsgläubiger zu einem Dauerzustand werden würde (Urteil des Senats vom 14. Juli 1953 a.a.O. zu dem Ausschluß der Umstellung auf Grund von § 14 Nr. 1 UmStG und BGHZ 1, 274 [279 ff] zu der damals noch bestehenden Sperrwirkung des Art. 131 Satz 3 GrundG), jetzt nicht der Entscheidung.

  • BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM ZPO § 554 Nr. 3) und dahin fortgeführt, daß durch einen nur (fern-)mündlich gestellten Antrag die Wirksamkeit einer erteilten Verlängerung nicht beeinträchtigt wird (BGHZ 93, 300, 304).

    Der Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, daß eine von einem verfassungsmäßig bestellten Gericht oder seinem Vorsitzenden im Rahmen seiner Zuständigkeit erlassene Entscheidung nicht deswegen als nichtig angesehen werden kann, weil prozeßrechtliche Voraussetzungen nicht gegeben sind (z.B. Senatsurteil vom 14. Juli 1953 aaO).

  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZB 18/84

    Schriftform für Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Demgegenüber kann das eher formale Kriterium zurücktreten, daß der Verlängerungsantrag als bestimmender Schriftsatz der Schriftform bedarf (RGZ 160, 307, 308 f.; offengelassen BGH, Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52, LM ZPO § 554 Nr. 3).

    Hat der Vorsitzende die Verlängerung verfügt, würde ihre Wirksamkeit allerdings nicht davon abhängen, daß ein wirksamer Antrag gestellt worden ist (BGH, Urteil vom 14. Juli 1953 aaO).

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZB 26/91

    Unwirksame Verlängerung der Begründungsfrist bei Antragstellung nach Fristablauf

    Insoweit liegt der Sachverhalt völlig anders als bei den in jenem Urteil herangezogenen Entscheidungen zur Wirksamkeit der Verlängerungsverfügung durch den Vorsitzenden (BGHZ 93, 300, 304 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84] (Mängel der Schriftform beim Antrag); BGH, Urteil vom 16. Mai 1962 - V ZR 155/60 - NJW 1962, 1396 (unzuständiger Vorsitzender); Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM ZPO § 554 Nr. 3 (Fehlen eines wirksamen Antrags)).
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Dieses hat daher nicht zu überprüfen, ob die prozessualen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist überhaupt (noch) gegeben waren, hier also, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Begründungsfrist am 7. Oktober 1985 (Montag) bei dem Berufungsgericht eingegangen war (vgl. hierzu BGHZ 37, 125, 126 für den Fall der Verlängerung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Vorsitzenden; BGH Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 = LM Nr. 3 zu § 554 ZPO für den Fall des Fehlens eines wirksamen Antrags; entsprechend RGZ 160, 307; dazu auch BGHZ 93, 300 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84]).
  • BVerwG, 22.04.2002 - 6 C 15.01

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Postulationsfähigkeit.

    Vielmehr knüpft an dieses Rechtshandeln ein Vertrauensschutz (BGH, Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM ZPO § 554 Nr. 3; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - NJW 1998, 1155).
  • BGH, 08.10.1998 - VII ZB 21/98

    Wirksamkeit einer durch einen postulationsunfähigen Prozeßbevollmächtigten

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Verfügung des Vorsitzenden, mit der er die Berufungsbegründungsfrist verlängert, auch dann wirksam, wenn der Verlängerungsantrag prozessual nicht wirksam gestellt worden ist (Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 = LM ZPO § 554 Nr. 3; Urteil vom 27. März 1963 - VIII ZR 186/61 = LM ZPO § 554 Nr. 30; Beschluß vom 23. Januar 1985 - VIII ZB 18/84 = BGHZ 93, 300; Beschluß vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 = NJW 1998, 1155).
  • VG München, 26.10.2010 - M 2 K 10.2006

    Straßen- und Wegerecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Konkurrenz von privatem

    Dies widerspräche jedoch dem grundsätzlichen Vorrang der öffentlichen Zweckbestimmung vor den Eigentumsrechten, der durch die öffentliche Sachherrschaft begründet wurde, die sich aus der Eröffnung und der jahrelangen Duldung des faktisch öffentlichen Verkehrs auch auf den nicht gewidmeten Teilen der Gemeindeverbindungsstraße ergeben hat (zur Konkurrenz von privatem Eigentum und öffentlicher Sachherrschaft vgl. bereits BGH NJW 1953, 1705).
  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 21/98

    Zeitliche Beschränkung für arglistiges Verschweigen aufgrund

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 30.04.1957 - V ZR 145/55

    Rechtsmittel

    Das Reich hat hierdurch zwar seine Handlungsfähigkeit verloren, jedoch nicht zu bestehen aufgehört und besteht deshalb im Rechtssinne noch heute fort (Urteil des Senats vom 14. Juli 1953, V ZR 87/52 mit weiteren Nachweisen = NJW 1953, 1705 Nr. 2 = Lind-Möhr Nr. 3 zu § 554 ZPO und Nr. 9 zu § 14 Nr. 1 UmStG; BVerfGE 3, 288 [319/320] = NJW 1954, 465 [467]; BGHZ 13; 265 [292]).
  • BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
  • BGH, 01.10.1954 - V ZR 55/53

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht