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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.02.1988 - 3 S 2194/87   

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https://dejure.org/1988,4586
VGH Baden-Württemberg, 08.02.1988 - 3 S 2194/87 (https://dejure.org/1988,4586)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.1988 - 3 S 2194/87 (https://dejure.org/1988,4586)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 1988 - 3 S 2194/87 (https://dejure.org/1988,4586)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 603
  • NVwZ 1989, 379 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 22.01.2015 - 2 U 14/14

    Pachtvertrag ist keine Dienstleistungskonzession!

    Auf eine solche Selbstbindung soll sich ein Dritter auch schon dann berufen können, wenn die Behörde ihr Ermessen in auch nur einem anderen parallelen Fall ausgeübt hat (vgl. etwa: VGH Mannheim NJW 1989, 603 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2024 - 13 S 1014/22

    Ausrüstung eines Unfallhilfswagens eines privaten Eisenbahnunternehmens mit

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche - möglicherweise bereits schon durch eine einzige behördliche Entscheidung in einem Parallelfall eintretende (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.1988 - 3 S 2194/87 - NJW 1989, 603 f.; dazu auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., § 40 Rn. 105, 114 ff.) - Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann, die zur Folge hat, dass eine von der Verwaltungspraxis im Einzelfall zu Gunsten oder zu Lasten des Betroffenen abweichende Entscheidung rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 3 C 49.02 - juris Rn. 13 f. und vom 08.04.1997 - 3 C 6.95 - juris Rn. 19 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.08.2017 - 10 S 30/16 - juris Rn. 48).
  • VG Sigmaringen, 08.12.2005 - 8 K 1663/03

    Baugenehmigung deckt bei Beibehaltung der Identität des Vorhabens auch

    Insbesondere darf eine Baurechtsbehörde nicht gleichzeitig oder nach Erlass einer Abbruchanordnung eine vergleichbare Anlage genehmigen oder dulden (vgl. grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.1988 - 3 S 2194/87 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.1996 - 8 S 2299/86 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.02.1996 - 8 S 3371/95 -).
  • OLG Hamm, 28.12.2012 - 11 U 15/11

    Amtshaftungsansprüche wegen Verzögerung der Bescheidung von Bauanträgen für

    Der vom VGH Mannheim (Urteil vom 08.02.1988 - 3 S 2194/87 = NJW 1989, 603) vertretenen Auffassung, wonach offenbar bereits nach einer (einzigen) Entscheidung in einem Parallelfall eine Ermessenbindung der Behörde eintreten können soll, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • VG Frankfurt/Oder, 31.03.1998 - 7 K 2856/96

    Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch nicht ordnungsgemäße

    Aus vorstehenden Erwägungen folgt zugleich, daß es für die Frage der fehlerfreien Ermessensbetätigung des Beklagten hinsichtlich des durch § 45 Abs. 1 BauO-BB angeordneten Verbots nicht darauf ankommt, ob die Sammelkanalisation bereits im Zeitpunkt des Erlasses der Beseitigungsverfügung bzw. des Widerspruchsbescheides vorhanden und eine Einleitung der Abwässer möglich war oder ob diese Voraussetzungen erst nach Erlaß des Widerspruchsbescheides vorlagen und ob insoweit eine zunächst rechtmäßige Ermessensentscheidung nachträglich rechtswidrig werden kann, wenn sich die Sach- und Rechtslage in rechtserheblicher Weise verändert (so etwa OVG Münster, BRS 30 Nr. 177; OVG Lüneburg, BRS 42 Nr. 218; VGH Kassel, BRS 44 Nr. 73; VGH Mannheim, NJW 1989, 603; a.A. etwa BVerwG, NJW 1986, 1186, und Jäde/Weinl/Dirnberger, § 82 Rdnr. 35, wonach der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend sei).
  • VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 10 K 1053/23

    Wasserrechtliche Anordnung der Beseitigung einer Anlage am Gewässer; formelle

    Die zuständige Behörde darf insoweit auch anlassbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, wenn sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Beschl. vom 19.02.1992 -7 B 106/91-, juris, Rn. 2 m.w.N.; BVerwG, Beschl. vom 24.07.2014 -4 B 34/14-, juris, Rn. 4 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 08.02.1988 -3 S 2194/87-, NJW 1989, 603 m.w.N.; OVG Niedersachsen, Urt. vom 29.10.1993 -6 L 72/92-, NVwZ-RR 1994, 249 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.09.1987 - 5 S 1118/86   

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https://dejure.org/1987,5729
VGH Baden-Württemberg, 09.09.1987 - 5 S 1118/86 (https://dejure.org/1987,5729)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.09.1987 - 5 S 1118/86 (https://dejure.org/1987,5729)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. September 1987 - 5 S 1118/86 (https://dejure.org/1987,5729)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 58
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 9 S 2278/03

    Reichweite eines Widerspruchs gegen einen vorläufigen Verwaltungsakt; Bekanntgabe

    Selbst wenn darin eine Einbeziehung des Bescheides vom 15.09.2000 in den Widerspruch vom 29.12.1997 zu sehen wäre, wäre dies jedenfalls erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt und deshalb nicht geeignet gewesen, den Eintritt der Bestandskraft des Bescheides vom 15.09.2000 zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1997, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.1987 - 5 S 1118/86 -, VBlBW 1988, 254).
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