Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 5 S 2180/89   

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https://dejure.org/1990,4162
VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 5 S 2180/89 (https://dejure.org/1990,4162)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.1990 - 5 S 2180/89 (https://dejure.org/1990,4162)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 5 S 2180/89 (https://dejure.org/1990,4162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Kostentragungspflicht für durchgeführte Ersatzvornahme bei Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem Pflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 686
  • VBlBW 1991, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1982 - 3 S 654/81

    Zur Durchführung der Ersatzvornahme vor Festsetzung des Zwangsgelds

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 5 S 2180/89
    Für rechtswidriges Handeln hat die Behörde selbst einzustehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.6.1982 -- 3 S 654/81 --, VBlBW 1983, 142).
  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Mit Blick auf die sich gerade wegen der nachvollziehbaren Liquiditätsprobleme der Antragstellerin zu 1) verdichtende Wahrscheinlichkeit der Erforderlichkeit einer Ersatzvornahme dürfte es damit letztlich mit dem Sofortvollzug der Sanierungsanordnung möglicherweise einstweilen "nur" um die Aufrechterhaltung der Titulierungsoption hinsichtlich der Kosten der Ersatzvornahme gegenüber der Antragstellerin zu 1) zugunsten des Antragsgegners gehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.1990 - 5 S 2180/89 -, NVwZ 1991, 17).

    Offenkundig hat das Landratsamt die Erforderlichkeit einer Inanspruchnahme auch der Geschäftsführer (bereits auf der Ebene der Sanierungsanordnung - womöglich auch vor dem Hintergrund entsprechender Vorkehrungen für sekundäre Fragen der Kostentragung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.1990 - 5 S 2180/89 -, NVwZ 1991, 17) - erst vergleichsweise spät erkannt, nämlich zu einem Zeitpunkt, als die Umsetzung der Sanierungsplanung für dringlich erachtet wurde und keinen weiteren, abermaligen Aufschub durch eine etwaige weitere Anhörung der Geschäftsführer mehr duldete.

  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 09.1472

    Zwangsgeldandrohung, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Fristbestimmung,

    Dem gleich stehen auch Fälle, in denen die Behörde die sofortige Vollziehung aufgehoben oder die Vollziehung zeitweilig ausgesetzt hat (vgl. OVG NRW vom 8.12.2009 Az.13 B 819/09 Rz.27 u. VGH Mannheim VBlBW 1991, 17 u. Engelhardt/ App VwVG/VwZG 8. Aufl.,§ 15 VwVG Rdnr. 12).
  • VG Göttingen, 17.03.2005 - 4 A 20/03

    Ersatzvornahme; Kosten; Sanierung; Sanierungszielwert; Störerauswahl; Ölschaden

    Sie können in Ermangelung einer rechtmäßig durchgeführten Ersatzvornahme gegen die Klägerin nicht gemäß § 66 Abs. 1 NGefAG festgesetzt werden (VGH Mannheim, Urteil vom 27.6.1990, NVwZ 1991, S. 686).
  • VG München, 15.11.2016 - M 16 K 16.3730

    Vollstreckung bestandskräftiger Untersagung gewerblicher Krankenpflege -

    Auch wenn bereits in dem - infolge der Klagerücknahme bestandskräftig gewordenen - Bescheid vom 26. Januar 2015 eine Zwangsmittelandrohung enthalten war, war das Landratsamt jedenfalls nicht gehindert, nach der erfolgten Aussetzung der Vollstreckung erneut förmlich ein Zwangsmittel anzudrohen (vgl. auch VGH BW, U. v. 27.6.1990 - 5 S 2180/89 - juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 2 S 1137/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5421
VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 2 S 1137/90 (https://dejure.org/1990,5421)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.07.1990 - 2 S 1137/90 (https://dejure.org/1990,5421)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juli 1990 - 2 S 1137/90 (https://dejure.org/1990,5421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis für Prozeßkostenhilfeantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 17
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1988 - 6 S 866/88

    Prozeßkostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Erfolgsaussichten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 2 S 1137/90
    Hieraus folgt u.a., daß in der Regel die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe für die Vergangenheit ausscheidet und auch dann grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt, wenn das Verfahren, für das sie begehrt wird, abgeschlossen ist, denn dann dient der Antrag auf Prozeßkostenhilfe nicht mehr der gesetzlich allein relevanten Absicht der Rechtsverfolgung (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 27.9.1988 -- NC 9 S 252/88 --; Beschluß vom 7.6.1989 -- 9 S 680/89 --; Pentz, Keine Prozeßkostenhilfe nach Erledigung der Hauptsache, NJW 1985, S. 1820; zu Ausnahmen bei verspäteter Entscheidung des Verwaltungsgerichts vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 -- 6 S 866/88 -- mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 9 S 680/89

    Zur rückwirkenden Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 2 S 1137/90
    Hieraus folgt u.a., daß in der Regel die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe für die Vergangenheit ausscheidet und auch dann grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt, wenn das Verfahren, für das sie begehrt wird, abgeschlossen ist, denn dann dient der Antrag auf Prozeßkostenhilfe nicht mehr der gesetzlich allein relevanten Absicht der Rechtsverfolgung (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 27.9.1988 -- NC 9 S 252/88 --; Beschluß vom 7.6.1989 -- 9 S 680/89 --; Pentz, Keine Prozeßkostenhilfe nach Erledigung der Hauptsache, NJW 1985, S. 1820; zu Ausnahmen bei verspäteter Entscheidung des Verwaltungsgerichts vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 -- 6 S 866/88 -- mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1988 - NC 9 S 252/88

    Prozeßkostenhilfegesuch und gleichzeitige Erklärung der Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 2 S 1137/90
    Hieraus folgt u.a., daß in der Regel die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe für die Vergangenheit ausscheidet und auch dann grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt, wenn das Verfahren, für das sie begehrt wird, abgeschlossen ist, denn dann dient der Antrag auf Prozeßkostenhilfe nicht mehr der gesetzlich allein relevanten Absicht der Rechtsverfolgung (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 27.9.1988 -- NC 9 S 252/88 --; Beschluß vom 7.6.1989 -- 9 S 680/89 --; Pentz, Keine Prozeßkostenhilfe nach Erledigung der Hauptsache, NJW 1985, S. 1820; zu Ausnahmen bei verspäteter Entscheidung des Verwaltungsgerichts vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1988 -- 6 S 866/88 -- mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1986 - 1 S 1996/85

    Prozeßkostenhilfeantrag während des Ruhens des Verfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 2 S 1137/90
    Dies ist dann der Fall, wenn den Antragsteller Kosten, von denen ihn die Prozeßkostenhilfe (zunächst) bewahren will (vgl. § 122 ZPO), nicht treffen können (vgl. für das gerichtskostenfreie Verfahren VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 30.9.1988 -- 14 S 2804/88 --; für das ruhende Verfahren VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 27.10.1986 -- 1 S 1996/85 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2004 - 12 S 1876/04

    Prozesskostenhilfe; Rückwirkende Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn das Verwaltungsgericht über ein rechtzeitiges und vollständiges Prozesskostenhilfegesuch verspätet entscheidet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.1990, VBlBW 1991, 17; Senatsbeschluss vom 14.06.2004, VBlBW 2004, 385; OVG Hamburg, Beschluss vom 06.08.2003, NordÖR 2004, 201; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 119 RdNrn. 10 ff.).

    Aus all dem folgt, dass das für die Weiterverfolgung des inzwischen nutzlos gewordenen Prozesskostenhilfeantrags erforderliche allgemeine Rechtsschutzinteresse nicht (mehr) gegeben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 24.06.2004 - 12 S 1207/04 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.10.1997, VBlBW 1998, 15, und vom 09.07.1990, VBlBW 1991, 17; Hartmann, a.a.O. § 114 RN 100, 122).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2012 - 4 L 135/12

    Zur Ausfertigung von Satzungen

    Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe war abzulehnen; denn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt grundsätzlich nicht mehr in Betracht, wenn das Verfahren, für das sie begehrt wird, abgeschlossen ist (vgl. VGH BW, Beschl. v. 09.07.1990 - 2 S 1137/90 -, zit. nach JURIS, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - A 13 S 571/95

    Zum Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80

    Einer Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag bedarf es nicht mehr, nachdem als Folge dieses Beschlusses feststeht, daß den Antragsteller keine Verfahrenskosten treffen können (vgl.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.7.1990, VBlBW 1991, 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1997 - 2 S 2057/97

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein gerichtskostenfreies Verfahren nur,

    Die danach bereits kraft Gesetzes bestehende Gerichtskostenfreiheit hat zur Folge, daß ein Rechtsschutzbedürfnis für den Prozeßkostenhilfeantrag der Klägerin nur hinsichtlich der von ihr beantragten Beiordnung eines Rechtsanwalts besteht (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.7.1990 - 2 S 1137/90 - VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 30.9.1988 - 14 S 2804/88 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2016 - 4 PA 177/16

    Antrag, erneuter; Antrag, wiederholter; Beiordnung; Prozesskostenhilfe;

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet aus, wenn sie überflüssig ist, weil denjenigen, der sie beantragt hat, Kosten, vor denen ihn die Prozesskostenhilfe bewahren will (vgl. § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. 122 ZPO), nicht (mehr) treffen können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.7.1990 - 2 S 1137/90 -).
  • VG Hannover, 31.08.2022 - 12 B 3409/22

    Asylantrag; Erbil; Flüchtlingseigenschaft; Kurdistan-Irak; offensichtlich

    Da der Antragsgegnerin mit diesem - unanfechtbaren - Beschluss die Kosten des Verfahrens auferlegt worden sind, können den Antragsteller Kosten, vor denen ihn die Prozesskostenhilfe (zunächst) bewahren will, nicht treffen (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 09.07.1990 - 2 S 1137/90 -, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.07.1990 - 1 S 972/90   

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https://dejure.org/1990,7825
VGH Baden-Württemberg, 03.07.1990 - 1 S 972/90 (https://dejure.org/1990,7825)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.1990 - 1 S 972/90 (https://dejure.org/1990,7825)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 1990 - 1 S 972/90 (https://dejure.org/1990,7825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Die übereinstimmende Erledigungserklärung der Hauptbeteiligten in der Beschwerdeinstanz führt zur Unzulässigkeit der vom Beigeladenen aufrechterhaltenen Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 238 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 17
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