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   VGH Baden-Württemberg, 17.06.2002 - 7 S 2361/01   

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https://dejure.org/2002,5984
VGH Baden-Württemberg, 17.06.2002 - 7 S 2361/01 (https://dejure.org/2002,5984)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.06.2002 - 7 S 2361/01 (https://dejure.org/2002,5984)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 7 S 2361/01 (https://dejure.org/2002,5984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    PKH-Antrag für Rechtsmittel bei unzuständigen Gericht - Weiterleitung - Fristwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen und vollständigen Prozesskostenhilfeantrags; Verspätet eingelegter Prozesskostenhilfegesuch; Wiedereinsetzung wegen ...

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 117 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; ZPO § 117 Abs. 1 Satz 1
    Prozesskostenhilfe - Prozesskostenhilfeantrag, Weiterleitung, Wiedereinsetzung, Zuständiges Gericht

  • rechtsportal.de

    VwGO § 166 ; ZPO § 117 Abs. 1 Satz 1
    Prozesskostenhilfe - Prozesskostenhilfeantrag, Weiterleitung, Wiedereinsetzung, Zuständiges Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 104
  • VBlBW 2002, 444
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2002 - 7 S 2361/01
    b) Das Verwaltungsgericht war nur zur Weiterleitung des Antrags im normalen Geschäftsgang verpflichtet (vgl. hierzu BVerfG NJW 2001, 1343; BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3171).
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2002 - 7 S 2361/01
    Nach allgemeiner Auffassung kommt eine Wiedereinsetzung in solchen Fällen aber nur in Betracht, wenn der Prozesskostenhilfeantrag in der Rechtsbehelfsfrist gestellt worden ist (Vgl. z. B. BVerwG Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38; BGH NJW 2001, 2720).
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2002 - 7 S 2361/01
    b) Das Verwaltungsgericht war nur zur Weiterleitung des Antrags im normalen Geschäftsgang verpflichtet (vgl. hierzu BVerfG NJW 2001, 1343; BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3171).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2002 - 7 S 2361/01
    Zwar können solche Verspätungen bei der Weiterleitung, die durch gerichtsinterne Verzögerungen entstehen, grundsätzlich nicht zu Lasten des Rechtssuchenden gehen (vgl. BGH NJW 1998, 908; NJW-RR 1998, 354).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZB 144/96

    Einlegung eines Rechtsmittels bei dem falschen Gericht; Weiterleitung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.06.2002 - 7 S 2361/01
    Zwar können solche Verspätungen bei der Weiterleitung, die durch gerichtsinterne Verzögerungen entstehen, grundsätzlich nicht zu Lasten des Rechtssuchenden gehen (vgl. BGH NJW 1998, 908; NJW-RR 1998, 354).
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2015 - 18 UF 117/15

    Alleinsorgerecht der Mutter bei Getrenntleben: Übertragung der

    Denn medizinische Eingriffe und Behandlungen gehören mit Ausnahme von Routineuntersuchungen oder häufig vorkommenden, nicht ungewöhnlichen Erkrankungen regelmäßig zu den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind, da sie mit der Gefahr von Komplikationen und - wenn auch statistisch betrachtet geringen - Nebenwirkungen verbunden sind (OLG Bamberg FamRZ 2003, 104, juris Rn. 22; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Auflage 2015, § 1687 Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10

    Voraussetzung der Fristeinhaltung des § 124a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

    Maßgeblich für die Fristwahrung ist daher allein der Eingang des Prozesskostenhilfeantrags beim Oberverwaltungsgericht (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.10.2008 - 20 ZB 08.2456 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.6.2002 - 7 S 2361/01 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2003 - 12 S 2562/02

    Beschwerdeeinlegung beim VG; Vertretungszwang; überlange Verfahrensdauer - keine

    Demgemäß ist einer Naturalpartei nach geltendem Verfahrensrecht die Möglichkeit, ohne Vorliegen einer sie beschwerenden erstinstanzlichen (Sach- oder Prozesskostenhilfe-) Entscheidung das Beschwerdegericht (allein) wegen einer - ihrer Meinung nach - überlangen Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens anzurufen, verwehrt (zur Postulationsfähigkeit für einen PKH-Antrag für ein beabsichtigtes Rechtsmittel gegen eine Sachentscheidung, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.2002, VBlBW 2002, 444; vgl. dazu auch Eyermann/Happ, VwGO, Nachtrag zur 11. Aufl., § 67 RdNr. N3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 9 A 2203/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Antragsverfahren auf Zulassung der

    Es kann dahinstehen, ob eine Wiedereinsetzung bereits deshalb nicht in Betracht kommt, weil der Kläger den am 7. Juni 2018, mithin am letzten Tag der Rechtsmittelfrist, gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dem eine vollständige Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt war, nur beim Verwaltungsgericht, nicht aber beim Oberverwaltungsgericht als dem für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zuständigen Gericht, zur Frage der Einlegungszuständigkeit vgl. etwa VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 7 S 2361/01 -, juris Rn. 4 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 3 UZ 450/01.A -, juris Rn. 3 (Einlegung beim Oberverwaltungsgericht); Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z -, juris Rn. 1 (Einlegung beim Verwaltungsgericht); Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 166 Rn. 32 (Einlegung beim Oberverwaltungsgericht); Seibert, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 124a Rn. 36 und 229 ff. (Einlegung sowohl beim Verwaltungsgericht als auch beim Oberverwaltungsgericht), eingereicht hat und der Prozesskostenhilfeantrag nach Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht beim Oberverwaltungsgericht erst am 12. Juni 2018, mithin nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, eingegangen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 10 A 10999/20

    Anfechtung einer Stadtratswahl; Einlegungszuständigkeit für

    Hieraus schließt ein großer Teil der Rechtsprechung und Literatur, dass das für die Entscheidung über das Rechtsmittel zuständige Gericht nicht nur für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zuständig ist, sondern der diesbezügliche Antrag beim Rechtsmittelgericht gestellt werden muss oder zumindest gestellt werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. April 2010 - 8 LA 64/10 -, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 20 ZB 08.2456 -, juris Rn. 2; VGHBW, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 7 S 2361/01 - juris Rn. 4; HessVGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 3 UZ 450/01.A -, juris Rn. 3; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 43, § 166 Rn. 29a; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2020, § 124a Rn. 81; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 32; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 166 Rn. 3).
  • OVG Bremen, 26.02.2021 - 1 B 440/20

    Hausverbot für Gerichtsgebäude

    a) Es kann dahinstehen, ob eine Wiedereinsetzung bereits deshalb nicht in Betracht kommt, weil der Antragsteller den am 14.12.2020, mithin am letzten Tag der Rechtsmittelfrist gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dem eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt war, nur beim Verwaltungsgericht, nicht aber beim Oberverwaltungsgericht als dem für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zuständigen Gericht, eingereicht hat und der Prozesskostenhilfeantrag nach Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht beim Oberverwaltungsgericht erst am 15.12.2020, mithin nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingegangen ist (vgl. zur Frage der Einlegungszuständigkeit u.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.06.2002 - 7 S 2361/01, juris Rn. 4, Hess. VGH , Beschl. v. 06.04.2001 - 3 ZU 450/01.A., juris Rn. 3; OVG NRW, Beschl. v. 17.12.2019 - 9 A 2203/18.A, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 03.01.2023 - 1 LA 194/22

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen noch zu stellenden Zulassungsantrag

    Nach Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht ist der Prozesskostenhilfeantrag beim Oberverwaltungsgericht erst am 04.08.2022 und damit nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingegangen (vgl. zur Frage der Zuständigkeit: OVG NRW, Beschl. v. 17.12.2019 - 9 A 2203/18.A, juris Rn. 11, 12 m.w.N.; eine Verfristung bejahend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.06.2002 - 7 S 2361/01, juris Rn. 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2021 - 1 LB 408/20

    Zuständiges "Prozessgericht" bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine

    Nach Ansicht des Senats ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufungseinlegung in der in entsprechender Anwendung des § 124a Abs. 2 Satz 1 VwGO geltenden Frist beim Verwaltungsgericht zu stellen (so auch für das Berufungszulassungsverfahren OVG Koblenz, Beschl. v. 9. November 2020 - 10 A 10999/20 -, juris Rn. 4f; VGH Kassel, Beschl. v. 6. November 2002 - 4 TP 1484/01 u.a. -, juris Rn. 11; Beschl. v. 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z -, juris Rn. 1; Riese in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 166 Rn. 61; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 166 Rn. 9b; a.A.: für Antragstellung beim Oberverwaltungsgericht OVG Mannheim, Beschl. v. 17. Juni 2002 - 7 S 2361/01 -, juris; VGH München, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - 20 ZB 08.2456 -, juris Rn. 2; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 166 Rn. 32; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 166 Rn. 2; offen gelassen: OVG Münster, Beschl. v. 17. Dezember 2019 - 9 A 2203/18.A -, juris Rn. 11; OVG Saarlouis, Beschl. v. 27. Juli 2015 - 1 A 106/15 -, juris Rn. 8ff.; wohl auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 23. April 2010 - 8 LA 64/10 -, juris Rn. 4, wonach der dortige Senat einräumt, dass die Rechtslage hier atypisch und etwas kompliziert sei und die Frage der Rechtzeitigkeit daher dahingestellt werden solle; auch dem Beschluss des BVerwG vom 29. Juni 2020 - 2 B 37/19 -, juris Rn. 5 ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob das Bundesverwaltungsgericht für sich nicht nur die Entscheidungszuständigkeit, sondern auch die Einlegungszuständigkeit in Anspruch nimmt; Wahlmöglichkeit des Antragstellers: Seibert in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 124a Rn. 36).
  • OVG Bremen, 03.01.2023 - 1 LA 201/22

    Darlegungsanforderungen bei einem isolierten PKH-Antrag für die Durchführung

    Nach Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht ist der Prozesskostenhilfeantrag beim Oberverwaltungsgericht erst am 11.08.2022 und damit nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingegangen (vgl. zur Frage der Zuständigkeit: OVG NRW, Beschl. v. 17.12.2019 - 9 A 2203/18.A, juris Rn. 11, 12 m.w.N.; eine Verfristung bejahend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.06.2002 - 7 S 2361/01, juris Rn. 4).
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