Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 3 S 60/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5878
VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 3 S 60/06 (https://dejure.org/2006,5878)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.02.2006 - 3 S 60/06 (https://dejure.org/2006,5878)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 3 S 60/06 (https://dejure.org/2006,5878)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Garage, Wandhöhe; Veränderung der Geländeoberfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit der Veränderungen der Geländeoberfläche bei der Bemessung der Wandhöhe; Doppelstöckige Garagen unmittelbar an einer Grundstücksgrenze; Einhaltung der vorgeschriebenen Maße bei einer ohne Einhaltung einer Abstandsfläche privilegiert zulässigen Garage; ...

  • Judicialis

    LBO § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBauO § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
    Nachbarschutz, Bauordnungsrecht, Abstandsflächen - Veränderungen, Geländeoberfläche, Aufschüttungen, Wandhöhe, Nachbarschutz

  • rechtsportal.de

    LBauO § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
    Nachbarschutz, Bauordnungsrecht, Abstandsflächen - Veränderungen, Geländeoberfläche, Aufschüttungen, Wandhöhe, Nachbarschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächen bei Veränderung der Geländeoberfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2006, 240
  • DÖV 2006, 528
  • DÖV 2006, 528 UPR 2006, 404 (Ls.)
  • BauR 2006, 825
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 3 S 60/06
    Aufschüttungen, die nicht aus baulichen Gründen, sondern nur deshalb zur Genehmigung gestellt worden sind, um einen sonst gegebenen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften zu beseitigen, sind nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108 sowie Urteil vom 14.7.2004 - 3 S 315/04 - ; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).

    Denn andernfalls hätte es der Bauherr in der Hand, durch "künstliche" Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 8 S 336/04

    Ein Flachdach wird auch durch Begrünung oder Aufschüttung nicht zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 3 S 60/06
    Aufschüttungen, die nicht aus baulichen Gründen, sondern nur deshalb zur Genehmigung gestellt worden sind, um einen sonst gegebenen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften zu beseitigen, sind nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108 sowie Urteil vom 14.7.2004 - 3 S 315/04 - ; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).

    Denn andernfalls hätte es der Bauherr in der Hand, durch "künstliche" Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1994 - 3 S 1798/94

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 3 S 60/06
    Aufschüttungen, die nicht aus baulichen Gründen, sondern nur deshalb zur Genehmigung gestellt worden sind, um einen sonst gegebenen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften zu beseitigen, sind nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108 sowie Urteil vom 14.7.2004 - 3 S 315/04 - ; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).

    Denn andernfalls hätte es der Bauherr in der Hand, durch "künstliche" Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 8 S 864/98

    Abstandsflächenberechnung: Ermittlung der Wandhöhe und Veränderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 3 S 60/06
    Aufschüttungen, die nicht aus baulichen Gründen, sondern nur deshalb zur Genehmigung gestellt worden sind, um einen sonst gegebenen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften zu beseitigen, sind nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108 sowie Urteil vom 14.7.2004 - 3 S 315/04 - ; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).

    Denn andernfalls hätte es der Bauherr in der Hand, durch "künstliche" Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsvorschriften zu unterlaufen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Veränderungen des Geländes im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben sind abstandsflächenrechtlich nur beachtlich, wenn es für sie einen rechtfertigenden Grund gibt; fehlt es daran, ist die Geländeveränderung unbeachtlich (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.02.2004 - 8 S 336/04 - VBlBW 2004, 267 und vom 05.05.1998 - 8 S 864/98 - BRS Bd. 60 Nr. 108 m.w.N.; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 07.02.2006 - 3 S 60/06 - VBlBW 2006, 240 und vom 29.11.2010 - 3 S 1019/09 - NVwZ-RR 2011, 272).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 3 S 1019/09

    Geländeaufschüttung und Abstandsfläche

    Hinter alldem steht die Überlegung, dass der Bauherr es andernfalls in der Hand hätte, durch "künstliche" Veränderungen des bisherigen Geländeverlaufs die Anforderungen der Abstandsflächenvorschriften zu unterlaufen (vgl. dazu etwa Beschlüsse des Senats vom 22.01.2008 - 3 S 2037/07 - und vom 07.02.2006 - 3 S 60/06 -, VBlBW 2006, 240, im Anschluss an die langjährige Rechtsprechung des 8. Senats, Beschlüsse vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92, vom 05.05.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108 und vom 20.02.2004 - 8 S 336/04 -, VBlBW 2004, 267).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 5 S 91/17

    Unzulässigkeit der Erhöhung der Geländeoberfläche zwecks Verringerung der

    Danach waren im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben geplante Veränderungen der Geländeoberfläche nur dann zu berücksichtigen, wenn es für ihre Vornahme einen rechtfertigenden Grund gibt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 - juris Rn. 11; vom 7.2.2006 - 3 S 60/06 - VBlBW 2006, 240, juris Rn. 2 und vom 29.11.2010 - 3 S 1019/09 - NVwZ-RR 2011, 272, juris Rn. 7).
  • VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 2219/08

    Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung im Innenbereich

    Da es für die Vornahme der Geländeaufschüttung auf dem Baugrundstück (ca. 1,00 m) einen rechtfertigenden Grund gibt, nämlich die Vermeidung von - sonst auf Grund des hohen Grundwasserstandes zu befürchtenden - Eingriffen in das Grundwasser, besteht nach Auffassung der Kammer keine Veranlassung, bei der Höhenberechnung der genehmigten Gebäude das bisherige natürliche Gelände als Bezugspunkt zu nehmen (zur Berücksichtigungsfähigkeit von Geländeaufschüttungen bei der Höhen- oder Abstandsflächenberechnung, wenn die Aufschüttung sachlich gerechtfertigt ist, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.10.1996 - 8 S 2566/96 - vom 07.02.2006 - 3 S 60/06 -, VBlBW 2006, 240).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7107
VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05 (https://dejure.org/2006,7107)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2006 - 3 S 2407/05 (https://dejure.org/2006,7107)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 3 S 2407/05 (https://dejure.org/2006,7107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreit über Zulassung zum Linienverkehr; Finanzierungsvereinbarung; vorläufiger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Auswahlkriterien bei der Vergabe einer Personenbeförderungslinie an ein privates Verkehrsunternehmen; Anforderungen an das Auswahlermessen der Genehmigungsbehörde bezüglich der Verkehrsbedienungen anbietenden Bewerber; Finanzierbarkeit eines Projekts als ...

  • Judicialis

    PBefG § 13; ; VwGO § 123

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PBefG § 13; VwGO § 123
    Einstweilige Anordnung, Gewerblicher Straßenverkehr ( GüKG , PBefG ): Anordnungsgrund, Bewerberauswahl, Finanzierungsvereinbarung, Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, ÖPNV, Sicherungsanordnung, Verkehrsbedienung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 157
  • VBlBW 2006, 240
  • DÖV 2006, 484
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2003 - 3 S 709/03

    Versagung einer Genehmigung zum Linienverkehr - Zuverlässigkeit des Unternehmers;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen nach Ablauf einer Linienverkehrsgenehmigung bei einem Antrag auf Erteilung einer neuen Genehmigung für dieselbe Linie sämtliche Zulassungsvoraussetzungen neu geprüft werden und steht jedem Mitbewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung hat, ein Klagerecht gegen die einem anderen Unternehmer erteilte Genehmigung zu, wenn hierdurch die Wahrnehmung seines Anspruchs praktisch verhindert wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.2003 - 3 S 709/03 -, DVBl. 2004, 83).

    Dabei ist in erster Linie darauf abzustellen, wer die bessere Verkehrsbedienung anbietet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2003 - a.a.O. -).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05
    Der Effektivität dieser Rechtsschutzmöglichkeit steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PBefG die zu erwartenden Defizite aus dem zur Genehmigung gestellten Linienverkehr - die sich bei der Beigeladenen möglicherweise bei Unwirksamkeit der Finanzierungsvereinbarung ergeben könnten - nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2000 - 3 C 6/99 -, DVBl. 2000, 1614).
  • VG Karlsruhe, 27.10.2005 - 1 K 1394/05

    Linienverkehr; Zulassung; Konkurrentenstreit; Finanzierungsvereinbarung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2006 - 3 S 2407/05
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 27. Oktober 2005 - 1 K 1394/05 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Auch der auf eine Gleichbehandlung der Wettbewerber ausgerichtete Genehmigungswettbewerb kann eine Prüfung der Finanzierung erforderlich machen, in dem die Ernsthaftigkeit und Realisierbarkeit der von den Bewerbern angebotenen Verkehrsbedienung geprüft wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2006 - 3 S 2407/05 -, VBlBW 2006, 240).
  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

    Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei vorrangig die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit zu berücksichtigen und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 17.01.1969, - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998, 1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3; Beschl. v. 06.04.2000, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995, 3 S 886/94 - TranspR 1997, und Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.02.2006 - 3 S 2407/05, VBlBW 2006, 240; VG Freiburg, Urt. v. 18.12.2002 - 1 K 2400/99).
  • VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 424/07

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern

    Erfüllen mehrere Bewerber für dieselbe Linie die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG und liegt kein zwingender Versagungsgrund nach § 13 Abs. 2 PBefG vor, kann jedoch nur einer der Bewerber zum Zug kommen, hat die Genehmigungsbehörde nach Ermessen auszuwählen und zu entscheiden, wem sie die Genehmigung erteilt, wobei die öffentlichen Verkehrsinteressen einschließlich der Frage der Kostengünstigkeit vorrangig und die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber nach § 13 Abs. 3 PBefG "angemessen" zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 17.01.1969 - VII C 74.67 - BVerwGE 31, 184; Beschl. v. 18.06.1998 - 3 B 223.97 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35 S. 3; Beschl. v. 06.04.2000 a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.05.1995 - 3 S 886/94 - TranspR 1997; Urt. v. 18.05.2000 - 3 S 812/99 - Beschl. v. 01.02.2006 - 3 S 2407/05, VBlBW 2006, 240; VG Freiburg, Urt. v. 18.12.2002 - 1 K 2400/99).
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.690

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Derjenige Bewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung geltend macht und dem durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, unterfällt ebenso dem Schutzbereich der Norm, weshalb auch in diesem Fall § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 322 [BVerwG 06.04.2000 - 3 C 6/99] ; VGH BW vom 1.2.2006, VBlBW 2006, 240).
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.689

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Derjenige Bewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung geltend macht und dem durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, unterfällt ebenso dem Schutzbereich der Norm, weshalb auch in diesem Fall § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 322 [BVerwG 06.04.2000 - 3 C 6/99] ; VGH BW vom 1.2.2006, VBlBW 2006, 240).
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.688

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Derjenige Bewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung geltend macht und dem durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, unterfällt ebenso dem Schutzbereich der Norm, weshalb auch in diesem Fall § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 322; VGH BW vom 1.2.2006, VBlBW 2006, 240).
  • VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 K 07.1357

    Linienverkehrsgenehmigung; Konkurrentenantrag; vorhandener Unternehmer;

    Derjenige Bewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung geltend macht und dem durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, unterfällt ebenso dem Schutzbereich der Norm, weshalb auch in diesem Fall § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 322; VGH BW vom 1.2.2006, VBlBW 2006, 240).
  • VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 K 07.1358

    Linienverkehrsgenehmigung; Konkurrentenantrag; vorhandener Unternehmer;

    Derjenige Bewerber, der selbst einen Anspruch auf eine Linienverkehrsgenehmigung geltend macht und dem durch die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung an einen Dritten die Wahrnehmung dieses Anspruchs praktisch verhindert wird, unterfällt ebenso dem Schutzbereich der Norm, weshalb auch in diesem Fall § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG drittschützende Wirkung zukommt (BVerwG vom 6.4.2000, NVwZ 2001, 322; VGH BW vom 1.2.2006, VBlBW 2006, 240).
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