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   BVerwG, 11.02.1976 - VI C 3.76   

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https://dejure.org/1976,391
BVerwG, 11.02.1976 - VI C 3.76 (https://dejure.org/1976,391)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1976 - VI C 3.76 (https://dejure.org/1976,391)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1976 - VI C 3.76 (https://dejure.org/1976,391)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1705
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434; BGH NJW 1987, 2442, 2443).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Ein Ausnahmefall, in dem zur Sicherung des vom Tatsachengericht ermittelten Tatsachenstoffs die Protokollierung einer Beweisaufnahme offensichtlich unerläßlich ist und deswegen auf nähere Ausführungen zur Erheblichkeit eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Wiedergabe von Bekundungen verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1976 - BVerwG VI C 12.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21 S. 10 , vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 14.83 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 36 S. 11 und vom 15. September 1988 - BVerwG 6 C 31.86 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 46 S. 8 ; Beschluß vom 11. Februar 1976 - BVerwG VI C 3.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15 S. 4 m.w.N.), liegt hier nicht vor.
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434; BGH NJW 1987, 2442 f).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1978 - VI C 3/76   

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https://dejure.org/1978,5017
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1978 - VI C 3/76 (https://dejure.org/1978,5017)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.03.1978 - VI C 3/76 (https://dejure.org/1978,5017)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. März 1978 - VI C 3/76 (https://dejure.org/1978,5017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1979, 215
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

    Mit dem vom Abwägungsgebot umfassten Gebot der Konfliktbewältigung ist es nämlich nicht zu vereinbaren, dass in einer Konstellation wie der vorliegenden, in der zwei Planungen um ein und dieselbe Fläche konkurrieren, den für die gemeindliche Planung sprechenden Belange der Vorrang zugebilligt wird, obwohl die Folgen dieser Entscheidung für die gegenläufige Interessenposition ungeklärt bleiben und der Betreiber des Projektes, das durch die Planung ausgeschlossen wird, gewissermaßen "seinem Schicksal überlassen wird" (vgl. zum Gebot der Konfliktbewältigung z.B. BVerwG, Beschluss vom 14.07.1994, BRS 56, Nr. 6; Beschluss vom 01.09.1999, BRS 62 Nr. 3, wonach das Gebot der Konfliktbewältigung dann verletzt ist, wenn dem Betroffenen dadurch, das ein durch die Planung hervorgerufenes Problem zu seinen Lasten ungelöst bleibt, ein unzumutbares Opfer abverlangt wird; außerdem BVerwG, Urteil vom 28.01.1999, BRS 62 Nr. 223, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.03.1978, Baurecht 1979, 215, zum Erfordernis der Klärung einer im Raum stehenden Existenzgefährdung; ferner Stüer, Bauleitplanung und Fachplanung, UPR 1998, 408, 411, zur Ermittlungspflicht der Gemeinde bei Betroffenheiten mit "überörtlicher" Dimension).
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