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   BFH, 18.08.2005 - VI R 7/03   

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https://dejure.org/2005,11910
BFH, 18.08.2005 - VI R 7/03 (https://dejure.org/2005,11910)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2005 - VI R 7/03 (https://dejure.org/2005,11910)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2005 - VI R 7/03 (https://dejure.org/2005,11910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Geldwerter Vorteil - Keine Teilnahme am touristischen Programm wegen Krankheit

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8, EStG § 12 Nr 1
    Arbeitslohn; Aufteilungsverbot; Auslandsreise; Dienstreise

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Münster, 28.09.2000 - 5 K 6653/97

    Teilnahme eines Arbeitnehmers an einer von seinem Arbeitgeber durchgeführten

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 7/03
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage durch Urteil des Senats, das ohne mündliche Verhandlung erging, mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 359 veröffentlichten Gründen im Wesentlichen ab.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG vom 28. September 2000 5 K 6653/97 E und den Einkommensteuerbescheid für 1992 vom 4. Dezember 1996 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. September 1997 aufzuheben.

  • BFH, 26.07.1995 - I R 78/93

    Keine Anwendung des § 42 AO auf außergewöhnliche Gestaltungen, die der

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 7/03
    Die am 21. Dezember 2000 eingelegte Revision (VI R 4/01) und die nach dem Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde im selben Verfahren (§ 116 Abs. 7 Satz 1 FGO) mit fristgerechter Begründung weiterverfolgte Revision (VI R 7/03) sind ein Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 1995 I R 78/93, I R 86/94, BFH/NV 1996, 383; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 35 am Ende, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 7/03
    Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03.
  • FG Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 3 K 2540/07

    Familienzulage des Kantons Thurgau (Schweiz) als dem deutschen Kindergeld

    Die Verknüpfung des Verzichts der Beteiligten mit dem Einverständnis mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter hindert den Senat daran nicht (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2005 VI R 7/03, BFH/NV 2006, 271, unter II.1.).
  • FG Hamburg, 19.01.2012 - 3 K 14/11

    Abgabenordnung: Auslegung trotz Fristablauf für Berichtigung

    Im Sinne dieser Vorschriften "von Bedeutung" sind Feststellungsbescheide nämlich nicht nur für das unmittelbar anschließende Jahr, sondern mittelbar über weitere Feststellungen ggf. auch für spätere Jahre (BFH, Urteil vom 12.06.2002 XI R 26/01, BStBl II 2002, 681, Juris Rn. 14; BFH, Urteil vom 06.07.2005 XI R 27/04, BFH/NV 2006, 271, Juris Rn. 11-16; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 181 AO Rn. 19).
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