Rechtsprechung
BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Pauschalierung noch im Klageverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 13.10.1989 - VI R 79/86
Aufteilung eines Mischzuschlags in steuerfreien Nachtarbeitszuschlag und …
Auszug aus BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86
Wie der Senat durch das Urteil vom 13. Oktober 1989 VI R 79/86 I, BFHE 159, 308 entschieden hat, setzt § 3 b Abs. 1 Satz 2 EStG in der bis zum 31. Dezember 1989 geltenden Fassung nicht voraus, daß der steuerfreie Zuschlag ausdrücklich betragsmäßig festgelegt ist.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in VI R 79/86 verwiesen.
- BFH, 16.06.1978 - VI R 33/76
Lohnzuschlag - Nachtarbeit - Mehrarbeit - Steuerbefreiung
Auszug aus BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86
Das Finanzgericht (FG) führte im wesentlichen aus: Anders als im Fall des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juni 1978 VI R 33/76 (BFHE 125, 383, BStBl II 1978, 574) handele es sich hier um einen Mischzuschlag. - BFH, 26.08.1988 - VI R 50/87
Anwendung des Bruttosteuersatzes bei der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. …
Auszug aus BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86
An dieser Rechtsauffassung, die im einzelnen im Urteil vom 26. August 1988 VI R 50/87 (BFHE 155, 64, BStBl II 1989, 304) begründet worden ist, hält der Senat fest.
- BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80
Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das …
Auszug aus BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86
Zwar kann der Antrag auf Pauschalierung noch im Klageverfahren gestellt werden (BFH-Urteil vom 25. Mai 1984 VI R 223/80, BFHE 141, 54, 57 f., BStBl II 1984, 569). - BFH, 23.01.1981 - VI R 190/77
Mischzuschlag - Tarifvertrag - Nachtarbeit - Aufteilungsmaßstab - Mehrarbeit
Auszug aus BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86
Die Aufteilung des Mischzuschlags durch das FG stehe im Widerspruch zum BFH-Urteil vom 23. Januar 1981 VI R 190/77 (BFHE 132, 446, BStBl II 1981, 371). - BFH, 08.04.1981 - II R 4/78
Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin
Auszug aus BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86
Die - unselbständige - Anschlußrevision der Klägerin ist unzulässig, da sie nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung des FA eingelegt worden ist (BFH-Urteil vom 8. April 1981 II R 4/78, BFHE 133, 155, BStBl II 1981, 534). - BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung …
Auszug aus BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86
Der angefochtene Haftungsbescheid sei insoweit auch nicht deshalb zu beanstanden, weil der Haftungsbetrag nach Durchschnittsätzen errechnet worden sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 7. Dezember 1984 VI R 164/79, BFHE 142, 483, BStBl II 1985, 164). - BFH, 25.08.1989 - VI R 115/88
Auszug aus BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86
Anmerkung: Die Aussage zu Rechtssatz 1 ist zuvor schon im Urteil vom 25.8.1989 VI R 115/88 bestätigt worden.
- FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 K 384/07
Mahlzeiten während der Arbeit als überwiegend betriebsfunktionale Zielsetzungen
Bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht kann der Arbeitgeber erklären, Schuldner einer Besteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG zu sein (BFH-Urt. v. 16. März 1990 VI R 88/86, BFH/NV 1990, 639 u. Urt. v. 25. Mai 1984 VI R 223/80, BStBl. II 1984, 569 zum Haftungsbescheid bei Lohnsteuerpauschalierung). - BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14
Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung …
Denn wenn das FA einen Haftungsbescheid erlassen hat, darf das FG nicht diesen Bescheid aufheben und stattdessen einen (niedrigeren) Nachforderungsbetrag festsetzen (Senatsurteil vom 16. März 1990 VI R 88/86, BFH/NV 1990, 639).Damit kann auch dahinstehen, ob an der Rechtsprechung, nach der ein erstmals im Klageverfahren ausgeübtes Pauschalierungswahlrecht gegenüber einem Haftungsbescheid geltend gemacht werden kann (Senatsurteile vom 25. Mai 1984 VI R 223/80, BFHE 141, 54, 57 f., BStBl II 1984, 569 zu § 40a EStG, und in BFH/NV 1990, 639 zu § 40 Abs. 1 EStG), festzuhalten ist.
- BFH, 16.12.2020 - VI R 46/18
§ 35a EStG in Bezug auf zumutbare Belastung und Haushaltsersparnis
Die Anschlussrevision der Klägerin ist unzulässig, da sie weder bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung des FA erklärt noch innerhalb dieses Zeitraums begründet worden ist (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 554 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--; s. Senatsurteil vom 16.03.1990 - VI R 88/86, BFH/NV 1990, 639, m.w.N., und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19.02.2019 - IX R 20/17, Rz 18).
- FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13
Frist für Wahlrechtsausübung hinsichtlich Lohnsteuerpauschalierung gem. § 40 Abs. …
Zwar hat der BFH bereits entschieden, dass der Antrag auf Pauschalierung nach § 41 Abs. 1 EStG noch in der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 25.5.1984 - VI R 223/80, BStBl. II 1984, 569 und vom 16. März 1990 - VI R 88/86, BFH/NV 1990, 639), wobei auch hier gilt, dass der Arbeitgeber nach Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr auf die Pauschalierung überwechseln kann, wenn er im Regelbesteuerungsverfahren abgerechnet hat (…vgl. Trzaskalik in K/S/M, EStG, Rn. B27 zu § 40). - SG Frankfurt/Main, 15.06.2009 - S 25 KR 499/06 Mit der Klägerin ist davon auszugehen, dass ein Antrag auf Pauschalierung - anders als die Beklagte meint - auch noch bis spätestens im finanzgerichtlichen Klageverfahren gestellt werden kann (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 16. März 1990 - VI R 88/86 - BFH/NV 1990, 639 m.w.N.).
Mit der Klägerin ist zwar davon auszugehen, dass ein Antrag auf Pauschalierung - anders als dies die Beklagte meint - auch noch bis spätestens im finanzgerichtlichen Klageverfahren gestellt werden kann (BFH, Urteil vom 16. März 1990, VI R 88/86, BFH/NV, 1990, 639 m. w. N.).
- LSG Hessen, 24.05.2012 - L 8 KR 199/09
Gesamtsozialversicherungsbeiträge
Mit der Klägerin sei zwar davon auszugehen, dass ein Antrag auf Pauschalierung - anders als dies die Beklagte meine - auch noch bis spätestens im finanzgerichtlichen Klageverfahren gestellt werden könne ( Hinweis auf BFH, Urteil vom 16. März 1990, VI R 88/86, BFH/NV, 1990, 639 m. w. N.). - LSG Hessen, 24.05.2012 - L 8 KR 200/09 Mit der Klägerin sei zwar davon auszugehen, dass ein Antrag auf Pauschalierung - anders als dies die Beklagte meine - auch noch bis spätestens im finanzgerichtlichen Klageverfahren gestellt werden könne (Hinweis auf BFH, Urteil vom 16. März 1990, VI R 88/86, BFH/NV, 1990, 639 m. w. N.).