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   BFH, 22.07.1999 - VI S 4/98   

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https://dejure.org/1999,10937
BFH, 22.07.1999 - VI S 4/98 (https://dejure.org/1999,10937)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1999 - VI S 4/98 (https://dejure.org/1999,10937)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - VI S 4/98 (https://dejure.org/1999,10937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Termin zur mündlichen Verhandlung - Auslandsreise - Ablauf der Klagefrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2 und 4; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 142; ZPO § 114
    PKH; NZB

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 23.02.1998 - XI S 2/98

    Ablehnung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Auszug aus BFH, 22.07.1999 - VI S 4/98
    Wiedereinsetzung setzt aber voraus, daß der Beteiligte innerhalb der maßgeblichen Rechtsmittelfrist den Antrag auf Bewilligung von PKH stellt und die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO unter Beifügung der entsprechenden Belege vorlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 23. Februar 1998 XI S 2/98, BFH/NV 1998, 1000).
  • BFH, 16.10.2000 - III B 65/00

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Vertretung durch Prozeßbevollmächtigten -

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt nämlich voraus, dass der Antragsteller innerhalb der Beschwerdefrist von zwei Wochen (vgl. § 129 Abs. 1 FGO) den Antrag auf Bewilligung von PKH stellt und insbesondere die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) unter Beifügung der entsprechenden Belege vorlegt (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1999 VI S 4/98, BFH/NV 1999, 1635).
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