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BFH, 22.07.1999 - VI S 4/98 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Termin zur mündlichen Verhandlung - Auslandsreise - Ablauf der Klagefrist - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten
- Judicialis
FGO § 142; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2 und 4; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.02.1998 - XI S 2/98
Ablehnung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei …
Auszug aus BFH, 22.07.1999 - VI S 4/98
Wiedereinsetzung setzt aber voraus, daß der Beteiligte innerhalb der maßgeblichen Rechtsmittelfrist den Antrag auf Bewilligung von PKH stellt und die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO unter Beifügung der entsprechenden Belege vorlegt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 23. Februar 1998 XI S 2/98, BFH/NV 1998, 1000).
- BFH, 16.10.2000 - III B 65/00
Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Vertretung durch Prozeßbevollmächtigten - …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt nämlich voraus, dass der Antragsteller innerhalb der Beschwerdefrist von zwei Wochen (vgl. § 129 Abs. 1 FGO) den Antrag auf Bewilligung von PKH stellt und insbesondere die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) unter Beifügung der entsprechenden Belege vorlegt (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1999 VI S 4/98, BFH/NV 1999, 1635).