Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2007 - VI ZA 15/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16870
BGH, 01.08.2007 - VI ZA 15/07 (https://dejure.org/2007,16870)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2007 - VI ZA 15/07 (https://dejure.org/2007,16870)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2007 - VI ZA 15/07 (https://dejure.org/2007,16870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; PflVG § 3 Nr. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines eigenen Rechtsanwalts des Fahrers/Halters im Kfz-Haftpflichtprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer

    Auszug aus BGH, 01.08.2007 - VI ZA 15/07
    Im Beschluss vom 20. Januar 2004 - VI ZB 76/03 - (VersR 2004, 622 f.) hat der Senat die Bestellung eines eigenen Anwalts durch den Versicherungsnehmer bei Geltendmachung des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer und des Schadensersatzanspruchs gegen den Halter/Fahrer des versicherten Fahrzeugs in einem gemeinsamen Rechtsstreit nicht für notwendig erachtet mit der Folge, dass die damit verursachten Kosten nicht erstattungsfähig sind, wenn kein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Anwalts bestand.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht