Rechtsprechung
BGH, 12.06.2007 - VI ZR 196/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz weiteren immateriellen Schadens aufgrund von Spätfolgen aus einem Verkehrsunfall; Zulassung der Revision und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 7
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 544 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1
Anforderungen an das Unstreitigstellen der Vorhersehbarkeit einer Gesundheitsverschlechterung im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 779; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera, 24.02.2006 - 4 O 2028/04
- OLG Jena, 09.08.2006 - 7 U 289/06
- BGH, 12.06.2007 - VI ZR 196/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 376
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79
Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - VI ZR 196/06
BGH-Rechtsprechung (VersR 80, 975).". - BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98
Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten …
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - VI ZR 196/06
Aus dem Umstand, dass sie die von der Beklagten in der Berufungsbegründung wiederholte Behauptung der Vorhersehbarkeit nicht bestritten hat, folgt deshalb nicht, dass die Klägerin diesen Vortrag unstreitig stellen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1986 - IVb ZR 37/85 - FamRZ 1986, 1085, 1086; BVerfG NJW 2000, 131), zumal ihre Klage bei anzunehmender Vorhersehbarkeit wegen dann eingetretener Verjährung keinerlei Aussicht auf Erfolg mehr gehabt hätte. - BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 37/85
Erwerbstätigkeit - Scheidung - Ehe - Angemessenheit - Umschulung - Fortbildung
Auszug aus BGH, 12.06.2007 - VI ZR 196/06
Aus dem Umstand, dass sie die von der Beklagten in der Berufungsbegründung wiederholte Behauptung der Vorhersehbarkeit nicht bestritten hat, folgt deshalb nicht, dass die Klägerin diesen Vortrag unstreitig stellen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1986 - IVb ZR 37/85 - FamRZ 1986, 1085, 1086; BVerfG NJW 2000, 131), zumal ihre Klage bei anzunehmender Vorhersehbarkeit wegen dann eingetretener Verjährung keinerlei Aussicht auf Erfolg mehr gehabt hätte.