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   BGH, 12.06.2007 - VI ZR 196/06   

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https://dejure.org/2007,8035
BGH, 12.06.2007 - VI ZR 196/06 (https://dejure.org/2007,8035)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2007 - VI ZR 196/06 (https://dejure.org/2007,8035)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - VI ZR 196/06 (https://dejure.org/2007,8035)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz weiteren immateriellen Schadens aufgrund von Spätfolgen aus einem Verkehrsunfall; Zulassung der Revision und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 544 Abs. 7; GG Art. 103 Abs. 1
    Anforderungen an das Unstreitigstellen der Vorhersehbarkeit einer Gesundheitsverschlechterung im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 779; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - VI ZR 196/06
    BGH-Rechtsprechung (VersR 80, 975).".
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - VI ZR 196/06
    Aus dem Umstand, dass sie die von der Beklagten in der Berufungsbegründung wiederholte Behauptung der Vorhersehbarkeit nicht bestritten hat, folgt deshalb nicht, dass die Klägerin diesen Vortrag unstreitig stellen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1986 - IVb ZR 37/85 - FamRZ 1986, 1085, 1086; BVerfG NJW 2000, 131), zumal ihre Klage bei anzunehmender Vorhersehbarkeit wegen dann eingetretener Verjährung keinerlei Aussicht auf Erfolg mehr gehabt hätte.
  • BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 37/85

    Erwerbstätigkeit - Scheidung - Ehe - Angemessenheit - Umschulung - Fortbildung

    Auszug aus BGH, 12.06.2007 - VI ZR 196/06
    Aus dem Umstand, dass sie die von der Beklagten in der Berufungsbegründung wiederholte Behauptung der Vorhersehbarkeit nicht bestritten hat, folgt deshalb nicht, dass die Klägerin diesen Vortrag unstreitig stellen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1986 - IVb ZR 37/85 - FamRZ 1986, 1085, 1086; BVerfG NJW 2000, 131), zumal ihre Klage bei anzunehmender Vorhersehbarkeit wegen dann eingetretener Verjährung keinerlei Aussicht auf Erfolg mehr gehabt hätte.
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