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BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz auf Grund einer Amtspflichtverletzung - Übertragung eines Hotelgrundstücks - Entziehung eines Pflichtteils - Gestaltung einer letztwilligen Verfügung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2033
- MDR 1980, 48
- VersR 1979, 863
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.1975 - VI ZR 102/74
Rechtsanwalt - Mögliche Schädigungen - Fachkundigkeit - Sorgfaltspflicht
Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77
Zumindest wäre ein solcher Verlauf so ungewiß, daß jetzt noch nicht zu prüfen ist, ob er gegebenenfalls zu Rückforderungsansprüchen des Beklagten führen kann (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 = VersR 1973, 423; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Januar 1975 - VI ZR 102/74 = VersR 1975, 425). - BGH, 16.12.1975 - VI ZR 180/73
Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung
Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77
Es ist schon fraglich, ob ein solcher Verlauf dem Kläger überhaupt als Vorteil angerechnet werden könnte (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 180/73 = VersR 1976, 471, 472). - BGH, 22.02.1973 - VI ZR 15/72
Entgangene Gewinnbeteiligung; Väterliches Unternehmen; Folgeschaden; …
Auszug aus BGH, 12.06.1979 - VI ZR 212/77
Zumindest wäre ein solcher Verlauf so ungewiß, daß jetzt noch nicht zu prüfen ist, ob er gegebenenfalls zu Rückforderungsansprüchen des Beklagten führen kann (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1973 - VI ZR 15/72 = VersR 1973, 423; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Januar 1975 - VI ZR 102/74 = VersR 1975, 425).
- LG Gießen, 26.10.2023 - 5 O 263/21 Auch daran fehlt es nach Ansicht des Gerichts hier, denn der Schaden des Klägers mindert sich nicht schon aufgrund der theoretischen Möglichkeit, dass er das Wohnmobil zu einem höheren Preis verkaufen kann (vgl. in einer Erbsituation BGH, NJW 1979, 2033, beck-online).
- BGH, 12.12.2002 - III ZR 16/02
Haftungsausfüllende Kausalität und Umfang der Notarhaftung
Das mag im Einzelfall unbillig sein und ausnahmsweise zu einer Anrechnung führen, wenn das schädigende Ereignis darin besteht, daß ein Vermögensgegenstand nicht dem Geschädigten, sondern einer ihm nahestehenden Person zufließt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1979 - VI ZR 212/77 - NJW 1979, 2033;… MünchKomm/Oetker BGB 4. Aufl. 249 Rn. 225). - LAG Hamm, 19.04.1985 - 16 (10) Sa 1501/83
Betriebsübergang; Zugang einer Kündigung; Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.03.1979 - NotZ 8/78
Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; …
Durch Beschluß vom 27. Juni 1978 - VI ZR 212/77 - hat der Bundesgerichtshof die Revision des Antragstellers zur Entscheidung angenommen.