Rechtsprechung
BGH, 23.03.2004 - VI ZR 232/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,19106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Ursächlichkeit eines Behandlungsfehlers; Anforderungen an die Grundsätzlichkeit einer Rechtssache
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Ursächlichkeit eines Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozess - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 03.11.1997 - 5 U 98/97
Arzthaftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht
Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VI ZR 232/03
Soweit das Berufungsgericht ein Aufklärungsversäumnis des Beklagten zu 2 hinsichtlich der Dringlichkeit des Eingriffs verneint hat, steht die angefochtene Entscheidung im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Köln, VersR 1998, 243 mit NA-Beschluß des Senats vom 24. Juni 1997 - VI ZR 16/97 - und OLG Köln, VersR 1999, 98 mit NA-Beschluß des Senats vom 21. Juli 1998 - VI ZR 360/97). - OLG Köln, 04.12.1996 - 5 U 68/96
Verzicht auf Ruhigstellung des Beins - § 823 BGB, BGB, Verzicht auf Ruhigstellung …
Auszug aus BGH, 23.03.2004 - VI ZR 232/03
Soweit das Berufungsgericht ein Aufklärungsversäumnis des Beklagten zu 2 hinsichtlich der Dringlichkeit des Eingriffs verneint hat, steht die angefochtene Entscheidung im Ergebnis im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Köln, VersR 1998, 243 mit NA-Beschluß des Senats vom 24. Juni 1997 - VI ZR 16/97 - und OLG Köln, VersR 1999, 98 mit NA-Beschluß des Senats vom 21. Juli 1998 - VI ZR 360/97).