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   BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86   

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https://dejure.org/1986,1514
BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86 (https://dejure.org/1986,1514)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1986 - VI ZR 3/86 (https://dejure.org/1986,1514)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1986 - VI ZR 3/86 (https://dejure.org/1986,1514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung bei Verkehrsunfall - Innenausgleich zwischen Gesamtschuldnern - Parken eines LKW-Anhängers auf einer Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften - Gefährdungshaftung für den Halter eines Kfz

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 12 Abs. 3 Nr. 8 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVO (1970) § 12 Abs. 3 Nr. 8a
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem außerhalb geschlossener Ortschaften geparkten Fahrzeug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Schutzzweck des Parkverbots des § 12 Abs 3 Nr 8 a StVO (Parkverbot auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften) umfaßt den fließenden Verkehr in beiden Richtungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 151
  • MDR 1987, 224
  • VersR 1987, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 212/80

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86
    Das Berufungsgericht geht mit Recht davon aus, daß § 12 Abs. 3 Nr. 8 a StVO dem Sicherheitsbedürfnis des fließenden Verkehrs in beiden Richtungen dient (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Januar 1983 - VI ZR 212/80 - VersR 1983, 438, 439 zum umfassenden Schutzzweck des absoluten Halteverbots nach § 12 Abs. 1 Nr. 6 a StVO).
  • BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen verbotswidrig in der Parkverbotszone

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86
    Anerkanntermaßen gehört ein Anhänger jedenfalls so lange zur Betriebseinheit des Lastzugs - also eines Kraftfahrzeugs -, als er nur zu einem vorübergehenden Zweck abgekoppelt worden ist, wobei es auf die Dauer der Trennung vom Motorwagen nicht ankommt (Senatsurteile vom 21. März 1961 - VI ZR 88/60 = VersR 1961, 473, 474 = NJW 1961, 1163 und vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 108/69 = VersR 1971, 255, 256).
  • BGH, 03.03.1971 - IV ZR 134/69

    Deckungspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden beim Abschleppen

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86
    Diese Rechtsprechung beruht auf dem Gedanken, daß in solchen Fällen die Gefahrenlage fortdauert, in die der Betrieb des Motorfahrzeugs das gezogene Fahrzeug gebracht hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1971 - IV ZR 134/69 - VersR 1971, 611 = NJW 1971, 940).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1983 - 5 Ss OWi 559/82
    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86
    Demgegenüber greift der Hinweis der Revision auf Entscheidungen einzelner Oberlandesgerichte (z.B. OLG Stuttgart, DAR 1957, 53, 54; OLG Hamm, VRS 36, 228, 229 und 38, 313 = MDR 1969, 1033; OLG Düsseldorf, VRS 64, 460 f.), die ausnahmsweise in Fällen, in denen das Zeichen 310 "versehentlich" trotz offensichtlich und eindeutig geschlossener Ortschaften nicht aufgestellt worden ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für geschlossene Ortschaften angenommen haben, nicht durch.
  • BGH, 21.03.1961 - VI ZR 88/60

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen am Straßenrand abgestellten Anhänger

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86
    Anerkanntermaßen gehört ein Anhänger jedenfalls so lange zur Betriebseinheit des Lastzugs - also eines Kraftfahrzeugs -, als er nur zu einem vorübergehenden Zweck abgekoppelt worden ist, wobei es auf die Dauer der Trennung vom Motorwagen nicht ankommt (Senatsurteile vom 21. März 1961 - VI ZR 88/60 = VersR 1961, 473, 474 = NJW 1961, 1163 und vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 108/69 = VersR 1971, 255, 256).
  • OLG Köln, 15.06.1956 - Ss 65/56

    Fahrer; Verantwortlichkeit während der Fahrt; Sonstige Betriebsvorgänge

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - VI ZR 3/86
    Demgegenüber greift der Hinweis der Revision auf Entscheidungen einzelner Oberlandesgerichte (z.B. OLG Stuttgart, DAR 1957, 53, 54; OLG Hamm, VRS 36, 228, 229 und 38, 313 = MDR 1969, 1033; OLG Düsseldorf, VRS 64, 460 f.), die ausnahmsweise in Fällen, in denen das Zeichen 310 "versehentlich" trotz offensichtlich und eindeutig geschlossener Ortschaften nicht aufgestellt worden ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für geschlossene Ortschaften angenommen haben, nicht durch.
  • LG Köln, 07.03.2017 - 11 S 152/16

    Rechtsstreit zweier Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsgesellschaften bzgl. eines

    Der vorliegende Fall betrifft indes die umgekehrte Konstellation eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Anhängers, bei welchem es sich - wie sich auch aus §§ 17 Abs. 1 StVG ergibt - nicht um ein Kraftfahrzeug handelt (BGH, Urt. v. 07.10.1986 - VI ZR 3/86 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Hamm, 06.10.2009 - 21 U 146/08

    Auslegung eines Rahmenteilungsabkommens zwischen einer privaten Kranken- und

    Auch vom Zugfahrzeug abgekoppelte und "vorübergehend" abgestellte Anhänger wurden danach noch dem Betrieb des ziehenden Fahrzeuges zugeordnet, mit der Folge, dass § 7 StVG a.F. anwendbar war (vgl. hierzu etwa BGH VRS 72, 38 ff; OLG München, NZV 1999, 124 ff; OLG Bremen, VersR 1984, 1084 ff).
  • LG Wuppertal, 13.05.2011 - 6 S 1/11

    Erhöhung der Betriebsgefahr eines Lkw i.R.e. Schadensersatzanspruchs infolge

    Zwar ist mit dem Amtsgericht und den Beklagten dem Grundsatz nach davon auszugehen, dass sich der Geschädigte regelmäßig eine Mithaftquote - nach der Rechtsprechung je nach Lage des Falles von ¼ bis ½ - anrechnen lassen muss, wenn er sein Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt hat und es unter anderem wegen dieses Umstandes zu einem Verkehrsunfall gekommen ist (vgl. KG Berlin, VerkMitt 1991, Nr. 60 und VersR 1978, 140; LG Mönchengladbach, Schaden-Praxis 2010, 70; LG Mainz, Schaden-Praxis 1995, 264 sowie die von den Beklagten herangezogenen Entscheidungen BGH, VersR 1987, 259 und OLG Braunschweig, VersR 1976, 448; die im Weiteren für OLG Köln angegebene Fundstelle NJW 1984, 478 erweist sich als unzutreffend und ist auch anderweit nicht ersichtlich).
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