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   BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09   

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https://dejure.org/2009,17
BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09 (https://dejure.org/2009,17)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 (https://dejure.org/2009,17)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 (https://dejure.org/2009,17)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • verkehrslexikon.de

    Zumutbarkeit einer nicht fachgebundenen Reparaturwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heranziehung der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt für die fiktive Schadensberechnung durch einen Geschädigten; Möglichkeit eines Verweises auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Geschädigte darf seiner (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen §§ 249, 254 Abs. 2 BGB

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Direktvermittlung; Schadenminderungspflicht

  • rabüro.de

    Fiktiver Schadensabrechnung dürfen grundsätzlich Stundenverrechnungsätze von markengebundener Fachwerkstatt zugrundegelegt werden

  • Judicialis

    BGB § 249 Hb; ; BGB § 254 Abs. 2 A

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 254 Abs. 2
    Voraussetzungen für Verweis des Geschädigten auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt

  • schadenfixblog.de
  • captain-huk.de

    HUK-Coburg Versicherung zur Erstattung der Markenwerkstattlöhne verurteilt

  • captain-huk.de

    Zur fiktiven Abrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 2; BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 142
    Heranziehung der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt für die fiktive Schadensberechnung durch einen Geschädigten; Möglichkeit eines Verweises auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen ...

  • rechtsportal.de

    Heranziehung der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt für die fiktive Schadensberechnung durch einen Geschädigten; Möglichkeit eines Verweises auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Voraussetzungen für fiktive Abrechnung eines Fahrzeugschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fiktive Schadensabrechnung nach Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt ist möglich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fiktive Schadensabrechnung und die freie Kfz-Werkstatt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    "Golf-Urteil" (Stundenverrechnungssätze)

  • schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeines Schadensersatzrecht - Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Streit um günstigste Werkstatt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Werkstattkosten nach einem Autounfall - Neues vom Bundesgerichtshof zur Höhe der Stundensätze

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Stundenverrechnungssätze in der Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    "Golf-Urteil": - fiktive Schadenabrechnung nach Markenwerkstatt

  • verkehrsanwaelte.de PDF (Pressemitteilung)

    Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Höhe der Stundensätze bei Reparaturkostenabrechnung nach Verkehrsunfall

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fiktive Abrechnung: Das Fahrzeugalter entscheidet mit

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Höhe der Stundensätze bei Reparaturkostenabrechnungen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Nach Unfall ist eine Reparatur in Markenwerkstatt zulässig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Werkstattwahl? VW-Entscheidung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • kfzsv-zimmermann.de (Kurzinformation)

    Die Stundenverrechnungssätze

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Verweisung nach Reparatur möglich ?

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Porsche II

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • captain-huk.de (Pressemitteilung)

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Anspruchs des Geschädigten auf fiktive Abrechnung und Reparatur des Kfz in einer Markenwerkstatt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Fiktive Abrechnung: Alter entscheidet mit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Geschädigten auf fiktive Abrechnung und Reparatur des Kfz in einer Markenwerkstatt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Bei fiktiver Schadensabrechnung ist die Kürzung von Reparaturkosten einer Marken-Fachwerkstatt nicht zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Unfallreparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Geschädigten auf fiktive Abrechnung und Reparatur des Kfz in einer Markenwerkstatt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatzrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reparatur in Markenwerkstatt grundsätzlich zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Reparaturkosten einer Marken-Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallgeschädigte haben nicht immer Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten einer Markenwerkstatt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallabrechnung: Stundensätze der Markenwerkstatt (auch bei fiktiver Abrechnung)

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unfallgeschädigte haben nicht immer Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten in einer Markenwerkstatt

Besprechungen u.ä. (15)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - BGH entscheidet Streit über Stundenverrechnungssätze

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Neues zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der (fiktiven) Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Höhe der Stundensätze im Rahmen einer Reparaturkostenabrechnung infolge eines Verkehrsunfalls

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Stundenverrechnungssätze

  • zunft-starke.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung auf Gutachtenbasis nach den Preisen von Markenfachwerkstätten auch bei Schäden an älteren Fahrzeugen zulässig

  • bav.de PDF, S. 13 (Entscheidungsbesprechung)

    "Herrschaft über das Restitutionsgeschehen": Keine Versicherungssonderpreise (RA Joachim Otting)

  • unfall-darmstadt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fiktive Schadensabrechnung und Stundenverrechnungssätze markengebundener Vertragswerkstatt

  • schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fiktive Schadensabrechnung von Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt - Bilanz der Rechtsprechung des BGH in der Praxis

  • vogel.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Unfallschäden finden Eingang in GW-Preisbildung - Offenlegungspflicht für Reparaturen führt zu sinkenden Preisen

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherer steht in der Beweispflicht - Gleichwertigkeit der Reparatur in einer freien Werkstatt ist zu belegen

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entscheidung zur Höhe des Stundenverrechnungssatzes - Hoher Anspruch an den Nachweis der Gleichwertigkeit der Reparatur

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast zur Qualität der Freien Werkstatt - Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung

  • unfallzeitung.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das VW-Urteil des BGH und seine Folgen - der Versuch einer Analyse

  • ra-frese.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Mietwagen: Lässt sich das Urteil des BGH übertragen?

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung)

    Sonderkonditionen nicht länger Vergleichsmaßstab! - Eine Anmerkung zum VW-Urteil.

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    VW-Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 183, 21
  • NJW 2010, 606
  • MDR 2010, 203
  • NZV 2010, 133
  • NJ 2010, 295
  • VersR 2010, 225
  • BB 2009, 2321
 
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Wird zitiert von ... (308)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
    a) Der Geschädigte darf seiner (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 155, 1 ff.).

    Zwar habe der Bundesgerichtshof in seinem "Porsche-Urteil" vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02 - BGHZ 155, 1 ff. ausgeführt, dass der Geschädigte, der eine ihm mühelos und ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit habe, sich auf diese verweisen lassen müsse.

    Das Berufungsgericht ist zutreffend von dem Senatsurteil BGHZ 155, 1 ff. (sog. Porsche-Urteil) ausgegangen, in welchem der Senat entschieden hat, dass der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, der Schadensberechnung grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf.

    Der Geschädigte leistet im Reparaturfall dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 155, 1,3).

    In seinem Urteil BGHZ 155, 1 ff. ist der Senat dem dortigen Berufungsgericht vom Ansatz her allerdings auch in der Auffassung beigetreten, dass der Geschädigte, der mühelos eine ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss.

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
    Andernfalls würde die ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f.; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769 und vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448, 1449).

    Dies entspricht dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes, nach dem der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens ist und grundsätzlich selbst bestimmen darf, wie er mit der beschädigten Sache verfährt (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f. und vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - a.a.O.).

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
    Andernfalls würde die ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f.; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769 und vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448, 1449).

    Dies entspricht dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes, nach dem der Geschädigte Herr des Restitutionsgeschehens ist und grundsätzlich selbst bestimmen darf, wie er mit der beschädigten Sache verfährt (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f. und vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - a.a.O.).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
    Dies kann etwa auch dann der Fall sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt (zur sekundären Darlegungslast vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 163, 19, 26), dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - im Fall der konkreten Schadensberechnung - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
    Andernfalls würde die ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f.; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769 und vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448, 1449).
  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
    Andernfalls würde die ihm nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 194 f.; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769 und vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448, 1449).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 375 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Gleichwohl muss sich der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf diese verweisen lassen (Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1, 5; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 10).
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und

    Das ändert aber nichts daran, dass der Gesetzgeber dem Geschädigten in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Möglichkeit eingeräumt hat, die Behebung des Schadens gerade unabhängig vom Schädiger in die eigenen Hände zu nehmen und in eigener Regie durchzuführen (z.B. Senatsurteile vom 18. März 2014 - VI ZR 10/13, VersR 2014, 849 Rn. 29; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 13; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92, VersR 181/92, VersR 1993, 769, 770).
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14

    Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf

    Er wird deshalb berücksichtigen, dass insbesondere bei neuwertigen Fahrzeugen, die noch einer Herstellergarantie unterliegen, die Reparatur in einer Markenwerkstatt weitgehend üblich ist, dies darüber hinaus aber auch bei einem älteren Fahrzeug in Betracht kommen kann, wenn dieses in der Vergangenheit zur Erhaltung eines höheren Wiederverkaufswerts stets in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert worden ist ("scheckheftgepflegt"), weil bei einem großen Teil des Publikums insbesondere wegen fehlender Überprüfungsmöglichkeiten die Einschätzung vorherrscht, dass bei einer (regelmäßigen) Wartung und Reparatur eines Kraftfahrzeugs in einer markengebundenen Fachwerkstatt eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese ordnungsgemäß und fachgerecht erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 15).

    Dass der Umfang ihres Anspruchs gegen den Versicherer insoweit generell hinter dem zurückbleiben soll, was im Schadenfall von einem haftpflichtigen Unfallgegner verlangt werden kann (vgl. dazu BGH, Urteile vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1 unter II 2; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 7 f.; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 Rn. 6 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 5 f.; vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380 Rn. 6; vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8; vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 9 ff.), wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer dem Begriff der erforderlichen Kosten jedenfalls nicht entnehmen.

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